Was passiert ferner mit der Meldung?
Sobald die Dimona-Meldung beim LSS eingeht, wird eine Empfangsbescheinigung verschickt. Diese Empfangsbescheinigung, die eine Nummer (= „Empfangsbescheinigungsnummer“) umfasst, wird auf dem gleichen Weg, auf dem die Meldung vorgenommen wurde, beschafft:
- per Webanwendung: der Bericht wird wenige Sekunden nach dem Versand der Meldung auf dem Bildschirm angezeigt und bestätigt dem Web-Benutzer, dass die Meldung bei Übermittlung per Webanwendung gut angekommen ist;
- per Batch oder strukturierte Berichte: das LSSPLV versendet den elektronischen Bericht mit der Ticketnummer (= Identifizierungsnummer der Datei) und dem Status der Datei (= akzeptiert oder abgelehnt je nach Lesbarkeit der Datei).
Die Empfangsbescheinigungsnummer gilt als Nachweis dafür, dass das LSS die Dimona-Meldung gut erhalten hat. Anhand dieser Nummer kann die Originalmeldung zurückverfolgt werden.
Nach Eingang Ihrer Dimona-Meldung wird sie verarbeitet. So wird u. a. die Richtigkeit der Identifikationsangaben geprüft und jedem Dienstverhältnis eine eindeutige Nummer (= „Dimona-Nummer“) zugeordnet.
Bei einer Dienstantrittsmeldung über die Webanwendung entspricht diese Nummer der der Empfangsbescheinigung. Beim Versand von Dimona-Meldungen per Dateiübertragung werden mehrere Dimona-Nummern erzeugt: eine Nummer je Beschäftigungsverhältnis, das in den strukturierten Bericht aufgenommen wurde.
Höchstens zehn Werktage später erhält die Verwaltung einen Dimona-Bericht, in dem die Daten der Angaben wiederholt, vervollständigt und/oder angepasst werden.
Der Dimona-Bericht gilt für den Arbeitgeber als gesetzlicher Nachweis über die korrekte Ausführung der Meldung.
Nach Empfang der Dimona-Bericht hat der Arbeitgeber fünf Werktage Zeit, um die im Bericht erwähnten Angaben anzufechten. Nach dieser Frist werden sie als endgültig betrachtet.
Hinweis:
Arbeitgeber, die einem Full-Service-Sekretariat angeschlossen sind, erhalten
- keinen Dimona-Bericht, wenn das Full-Service-Sekretariat die Dimona einreicht;
- einen Dimona-Bericht, wenn sie die Dimona selbst einreichen.
Arbeitgeber, die einem Dienstleister angeschlossen sind, erhalten immer die Dimona-Berichte.
Wenn alle Dimona-Meldungen rechtzeitig und fehlerfrei eingereicht wurden, können der Arbeitgeber und das Full-Service-Sekretariat den Personalbestand jederzeit in einer gesicherten Umgebung abfragen. Jede Zeile im Personalbestand entspricht einer Dimona-Relation. Jede Dimona-Relation besteht aus einen oder mehreren Dimona-Meldungen, die für die Arbeitsbeziehung eingereicht wurden.
Weitere Erläuterungen zu diesem Zugang finden Sie auf der Portalseite der sozialen Sicherheit.