3.3.6. Künstler als Freiwilliger: geringe Entschädigungsregelung
Inhalt
- 3.3.6.1. Bedingungen bezüglich der zuerkannten Entschädigungen
- 3.3.6.2. Bedingungen bezüglich der Leistungstage
- 3.3.6.3. Bedingungen bezüglich des Künstlers als Freiwilligen
- 3.3.6.4. Verbot der Kumulierung mit der Entschädigungsregelung für Freiwillige
- 3.3.6.5. Keine Dimona-Meldung oder DmfAPPL-Meldung
Entschädigungen für Personen, die künstlerische Leistungen vollbringen und/oder künstlerische Werke produzieren, gelten als Kostenvergütungen, die von Sozialversicherungsbeiträgen befreit sind, sofern sie gleichzeitig folgende Bedingungen erfüllen: