2.1.3. Löschung einer Unternehmensnummer
Wenn eine Verwaltung ihre Tätigkeiten vollständig beendet, muss sie dies dem ASRSV schriftlich mitteilen. Das Amt wird die einheitliche Unternehmensnummer bei der Zentralen Unternehmensdatenbank löschen.
Wenn eine Verwaltung ihre Tätigkeiten vollständig beendet, muss sie dies dem ASRSV schriftlich mitteilen. Das Amt wird die einheitliche Unternehmensnummer bei der Zentralen Unternehmensdatenbank löschen.