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Neu in diesem Quartal

Allgemeines

Zielgruppenermäßigung Flandern – Personen ohne aktuelle und dauerhafte Berufserfahrung

Flandern wird ab dem 4. Quartal 2023 eine neue Zielgruppenermäßigung für Personen ohne aktuelle dauerhafte Arbeitserfahrung einführen ( Dekret vom 3. März 2023 - BS vom 22. März 2023; noch nicht veröffentlichter Erlass).

Betroffene Arbeitgeber:

  • Die Ermäßigung kann für die Beschäftigung in einer Niederlassungseinheit in der Flämischen Region gewährt werden
  • Sowohl der private als auch der öffentliche Sektor kommen in Frage

Betroffene Arbeitnehmer:

  • Am letzten Tag des Quartals >= 25 Jahre und < 58 Jahre
  • Seit mindestens 2 Jahren beim VDAB als nicht erwerbstätiger Arbeitssuchender registriert sein. Einige Perioden sind gleichgestellt, erfordern aber manchmal zusätzliche Formalitäten:
    • Arbeitsunfähigkeit
    • Kurze Beschäftigungen von höchstens 3 Monaten und mindestens am Tag vor der Aufnahme der Beschäftigung beim VDAB als nicht erwerbstätiger Arbeitssuchender gemeldet
    • Haftperiode und mindestens am Tag vor der Aufnahme der Beschäftigung beim VDAB als nicht erwerbstätiger Arbeitssuchender gemeldet
  • Der VDAB prüft die Bedingungen und die Situation des Arbeitnehmers wird durch Ecaro bescheinigt.
  • Der Referenzquartalslohn muss niedriger als 10.000,00 EUR sein.

Ermäßigungsbetrag

  • Für das Beschäftigungsquartal und die 3 Folgequartale wird eine Zielgruppenermäßigung G1 (1.000,00 EUR) gewährt
  • Quartale, in denen der Referenzquartalslohn überschritten wird, zählen für die Zählung der vier Quartale.
  • Bei einer zeitweiligen Beschäftigung außerhalb der Flämischen Region kann die Ermäßigung nicht in Anspruch genommen werden, wird aber ebenfalls auf die Höchstdauer von 4 Quartalen angerechnet.
  • Bei Wiedereinstellung beim selben Arbeitgeber innerhalb von 4 Quartalen werden die beiden Beschäftigungszeiten als eine Beschäftigung betrachtet. Nach dem Zeitraum von vier Quartalen müssen alle Bedingungen erneut erfüllt sein, damit der Arbeitnehmer wieder Anspruch hat.

Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Website: https://www.vlaanderen.be/doelgroepvermindering-voor-personen-zonder-recente-duurzame-werkervaring.

Änderungen

Personen

Sportler - Jahresbetrag für entlohnte Sportler

Betrag 1. Juli 2023 - 30. Juni 2024, der bestimmt, ob ein Sportler unter das Gesetz vom 24. Februar 1978 fällt (Königlicher Erlass vom 24. Mai 2023 - BS vom 5. Juni 2023).

Soziokultureller Sektor und Sport

Aktualisierung und Erläuterung.

Das Lohnkonzept

 

Verringerung des Kilometergeldes für das 3. Quartal 2023 (Rundschreiben Nr. 721 vom 9. Juni 2023 - BS vom 28. Juli 2023).

Mahlzeitschecks

Erläuterung

Mahlzeitschecks - Betriebskantinen

Aktualisierung. Mahlzeitschecks werden nur noch elektronisch vergeben.

Studenten

Erläuterung

Soziokultureller Sektor und Sport

Verlängerung für 2023-2024 (noch unveröffentlichtes Gesetz).

Entschädigungen, die sich aus der Übertragung oder Lizenzierung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten im Bereich der Kunst ergeben

Die Frist für die Durchführung der Regularisierungen wird auf den 31. Dezember 2023 verschoben (königlicher Erlass noch nicht genehmigt).

Ausschluss - 120 zusätzliche freiwillige Überstunden „Wirtschaftsbelebungsstunden“

Arbeitnehmer, die bei Arbeitgebern beschäftigt sind, die unter das Arbeitsgesetz vom 16. März 1971 fallen, können 120 zusätzliche freiwillige Überstunden leisten, die sozialversicherungs- und steuerfrei sind (unveröffentlichtes Gesetz; königlicher Erlass noch nicht veröffentlicht)

Verpflichtungen

Zahlungsaufschub - Wettbewerbsfähigkeit

Für das 3. und 4. Quartal 2023 wurde ein Zahlungsaufschub von 7,07 % der Netto-Arbeitgebergrundbeiträge vorgesehen (Gesetz vom 26. Dezember 2022 - BS vom 30. Dezember 2022).

Dimona - Typ Dimona alternierende Ausbildung - „ALT“

Mit Beginn des Schuljahres 2023-2024 sollte in Dimona für die Ausbildungsvereinbarungen „alternierende Ausbildung“ der Typ „ALT“ angegeben werden, um Auslegungsprobleme bei den Familienbeihilfeorganisationen zu vermeiden.

Dimona für den soziokulturellen Sektor und den Sport „Artikel 17“

Erläuterung

Sozialversicherungsbeiträge

Gelegenheitsarbeitnehmer in der Landwirtschaft und im Gartenbau

Für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2023 würden sich, wie in der Zwischenmitteilung vom 4. Juli 2023 angekündigt, eine Reihe von Bestimmungen ändern, darunter auch die Quoten. Darüber hinaus würden auch einige Tagespauschalen sinken. (Gesetz noch nicht genehmigt; königlicher Erlass noch nicht genehmigt).

Sonderbeiträge

Decava - Höchstgrenzen für Abzüge

Anpassung der Grenzbeträge aufgrund der Anwendung eines Neubewertungskoeffizienten ab 1. Juli 2023.

Solidaritätsbeitrag für Betriebsfahrzeuge

  Der Solidaritätsbeitrag für CO2-emittierende Betriebsfahrzeuge wird ab dem 1. Juli 2023 für ab diesem Datum gekaufte, geleaste oder gemietete Betriebsfahrzeuge erhöht (Gesetz vom 25. November 2021 - BS vom 3. Dezember 2021).

Verantwortlichkeitsbeitrag für Invalidität

Aktualisierung des Verfahrens.

Beitragsermäßigungen

Zielgruppenermäßigung für Ältere - Wallonie

Ab 1. Juli 2023 wird eine zusätzliche Bedingung für Arbeitnehmer unter 60 Jahren eingeführt (Dekret vom 21. Dezember 2022 - BS vom 8. März 2023).

Zielgruppenermäßigung Auszubildende Flandern - alternierende Ausbildung

Zielgruppenermäßigung für Mentoren

Ab dem 1. Juli 2023 werden diese Zielgruppenermäßigungen für in Flandern beschäftigte Arbeitnehmer ohne Übergangsmaßnahmen abgeschafft ( Dekret vom 23. Dezember 2022 - BS vom 31. Januar 2023). 

Zielgruppenermäßigung für Langzeitarbeitssuchende - SEW

Ab dem 1. Juli 2023 wird diese Zielgruppenermäßigung für in Flandern beschäftigte Arbeitnehmer abgeschafft, gegebenenfalls mit Übergangsmaßnahmen ( Dekret vom 14. Januar 2022 - BS vom 11. März 2022; Erlass der flämischen Regierung vom 15. Juli 2022 - BS vom 19. August 2022). 

Arbeitsbonus - Niedrigstlöhne

  Verstärkung des Arbeitsbonus für Niedrigstlöhne (königlicher Erlass vom 27. März 2023 - BS vom 12. April 2023).

Aktualisierung.

Ermäßigung der Arbeitnehmerbeiträge für Pensionierte im Pflegesektor - Maßnahme für den Pflegesektor

  Diese Maßnahme wird für das zweite und dritte Quartal 2023 verlängert (Gesetz vom 4. Juli 2023 - BS vom 11. Juli 2023).

Ausfüllen der DmfA

Beschäftigungszeile - durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Woche des Arbeitnehmers

Erläuterung

Beschäftigungsinformationen - Maßnahme zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit

 

Beiträge, die von Arbeitnehmern geschuldet werden, die Opfer eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit geworden sind - Pensionierte

Senkung des Beitragssatzes (2 königliche Erlasse vom 12. März 2023 - BS vom 24. März 2023).

Verschiedenes

Zwischenzeitliche Mitteilungen - Gelegenheitsarbeit in Landwirtschaft und Gartenbau

Für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2023 werden einige Anpassungen vorgenommen (Gesetz noch nicht genehmigt, königlicher Erlass noch nicht genehmigt).

Zwischenzeitliche Mitteilungen - Wiedereinführung von 120 zusätzlichen freiwilligne Überstunden „Wirtschaftsbelebungsstunden“

Arbeitnehmer, die bei Arbeitgebern beschäftigt sind, die unter das Arbeitsgesetz vom 16. März 1971 fallen, können 120 zusätzliche freiwillige Überstunden leisten, die sozialversicherungs- und steuerfrei sind (unveröffentlichtes Gesetz; königlicher Erlass noch nicht veröffentlicht)

Veröffentlichte Gesetzgebung

Risikogruppen

Der Aufwand zugunsten der Personen, die zu den in Titel XIII, Kapitel VIII, Abschnitt 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2006 mit verschiedenen Bestimmungen (I) genannten Risikogruppen gehören, gilt für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024 (Königlicher Erlass vom 2. Juli 2023 - BS vom 7. Juli 2023).