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Beitrag Corona-Prämie

Ab dem 01. August 2021 besteht die Möglichkeit für Unternehmen, zur Zuteilung einer einmaligen Corona-Prämie überzugehen, die von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit ist. Das Gesetz vom 29. Juli 2021 sieht einen besonderen Arbeitsbeitrag auf diese Prämie vor.

Betroffene Arbeitgeber

Die Prämie kann sowohl von Arbeitgebern aus dem Privatsektor als auch von Arbeitgebern aus dem öffentlichen Sektor zugeteilt werden.

Arbeitnehmer

Es betrifft alle Arbeitnehmer, denen eine Corona-Prämie ausgezahlt wurde.

Höhe des Beitrags

Der Beitrag beträgt 16,50 % der ausgezahlten Corona-Prämie. Die Prämie als Papierschecks oder als Gutschrift auf ein Corona-Prämienscheckkonto kann in Tranchen ausgezahlt bzw. gutgeschrieben werden.

Der Sonderbeitrag wird jeweils geschuldet, wenn Corona-Prämienschecks ausgegeben werden oder eine Gutschrift auf dem elektronischen Corona-Prämienscheckkonto erfolgt.

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen DmfA/DmfAPPL - Meldung des Coronaprämienbeitrags

In DmfA und DmfAPPL wird im dritten und vierten Quartal 2021 der Beitrag zur Corona-Prämie auf der Ebene der Arbeitnehmerzeile (Block 90001) angegeben

  • unter der Arbeitnehmerkennzahl Beitrag 801
  • mit Typ 0

Es wird kein neuer Lohncode eingerichtet. Die Berechnungsgrundlage (= Beitrag der Corona-Prämie) muss eingetragen werden.