Neu in diesem Quartal
Allgemeines
Änderungen
Die Personen
Sportveranstaltungen
Vor jedem Tag der Beschäftigung muss eine Dimona (A17) erfolgen (Gesetz vom 25.12.2016 – BS 29.12.2016).
Sozialkultureller Sektor
Vor jedem Tag der Beschäftigung muss eine Dimona (A17) erfolgen (Gesetz vom 25.12.2016 – BS 29.12.2016).
Künstler
Geringe Vergütungen: Tages- und Jahresbeitrag für 2017.
Studenten
Ab 01.01.2017 werden Studenten unter Solidaritätsbeitrag nur noch mit Stunden angegeben. Sie verfügen pro Kalenderjahr über ein Kontingent von 475 Stunden, bei dem sie nur mit einem Solidaritätsbeitrag angegeben werden können (Gesetz vom 01.12.2016 - BS 16.12.2016; Königlicher Erlass vom 13.12.2016 - BS 19.12.2016).
Aktualisierung Kumulierungsregeln in Bezug auf Aktivitäten im soziokulturellen Sektor und bei Sportveranstaltungen.
Freiwillige
Tages- und Jahresbeitrag für 2017.
Erläuterung Kumulierung und Formalitäten.
KE 499 - Bedürftige Jugendliche
Der Grenzbetrag in Bezug auf die Versicherungspflicht bedürftiger Jugendlicher für 2017.
Im Reinigungssektor tätige Personen
Einführung widerlegbare Vermutung der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers für Tätigkeiten im Reinigungssektor (Gesetz vom 25.12.2016 - BS 29.12.2016).
Der Lohnbegriff
Sachvorteile – Bewertung Vorteil Wohnung Hausmeister
Für die Berechnung des Vorteils wird die pauschale Schätzung des FÖD Finanzen zugrunde gelegt
Unkostentabelle – Kilometerentschädigung Fahrrad
Der maximale Kilometerbetrag der Fahrradpauschale wird 2017 auf 0,23 EUR erhöht (Bekanntmachung Verwaltung der Steuerangelegenheiten - BS Montag, 23. Januar 2017).
Unkostentabelle – Arbeitskleidung
Anpassung an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex.
Innovationsprämie
Für 2017-2018 vorgesehene Verlängerung (Überberufliches Abkommen 2017-2018).
Andere Ausschlüsse – Entschädigung für Ferienlager
Aktualisierung.
Grenzüberschreitende Beschäftigung
Kein Abkommen – Hinweis auf die Überseeische Soziale Sicherheit
Zusätzliche belgische Deckung im Falle einer Anwendung des lokalen Gesetzes zur Sozialen Sicherheit
Ab 01.01.2017 übt das LSS einen Teil der Aufgaben, die ihm vom Amt für Sonderregelungen der Sozialversicherung (ASRSV) übertragen wurden, darunter die Aufgaben der Überseeischen Sozialen Sicherheit, aus (Gesetz vom 10.07.2016 – BS 26.07.2016).
Verpflichtungen
Dimona – Art von Arbeitnehmer
Hinzufügung von Typ „A17“ – nicht beitragspflichtige Arbeitnehmer und soziokultureller Sektor (Gesetz vom 25.12.2016 - BS 29.12.2016).
Dimona - Studenten
Studenten: Anpassung Stunden. Für die Meldung zählt eine begonnene Stunde als volle Stunde (Gesetz vom 01.12.2016 – BS 16.12.2016; Königlicher Erlass vom 13.12.2016 – BS 19.12.2016).
Dimona – soziokultureller Sektor und Sportveranstaltungen
Meldung von Arbeitnehmern, die unter Anwendung von Artikel 17 (A17) eingestellt werden. Jeder Tag muss angegeben werden. (Gesetz vom 25.12.2016 - BS 29.12.2016).
Verpflichtungen Regelungen der Sozialen Sicherheit – Arbeitsunfälle
Der Fonds für Arbeitsunfälle (FAU) und der Fonds für Berufskrankheiten (FBK) sind zur Föderalagentur für Berufsrisiken (FEDRIS) verschmolzen (Gesetz vom 12.08.2016 – BS 05.09.2016).
Sozialversicherungsbeiträge
Beitragssätze und Lastschriftanzeige Jahresurlaub
Im Rahmen der zur Angleichung des Statuts Arbeiter-Angestellte geschlossenen Abkommen verringert sich der Quartalsbeitrag, den Arbeitgeber an das Landesamt für Jahresurlaub (LJU) zahlen, während der jährliche Beitrag (Lastschriftanzeige) unverändert bleibt. Ab dem ersten Quartal 2017 verringert sich der Quartalsbeitrag von 5,65 % auf 5,61 % für 2018 wird dieser Beitragssatz weiter gekürzt. Der Beitragssatz für die Lastschriftanzeige Jahresurlaub bleibt unverändert bei 10,27 % (Königlicher Erlass vom 07.06.2015 - BS 16.06.2015).
Neuverteilung der Soziallasten
Anpassung des Grenzbetrags des Ausgleichsbeitrags an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex.
Mit Trinkgeldern bezahlte Arbeitnehmer – Pauschalen ab 01.01.2017
Anpassung der Tagespauschalen an die Sektorindexierungen und Lohnentwicklungen am 01.01.
Gelegenheitsarbeit Landwirtschaft und Gartenbau – Pauschalen ab 01.01.2017
Anpassung der Tagespauschalen an die Sektorindexierungen und Lohnentwicklungen am 01.01.
Gelegenheitsarbeitnehmer im Horeca-Sektor – Pauschalen ab 01.01.2017
Anpassung der Tages- und Stundenpauschalen an die Sektorindexierungen am 01.01.
Flexi-Arbeitnehmer
Eine Erhöhung des Flexilohns um 125 % ist vorgesehen, wenn eine Beschäftigung in der DmfA als Flexilohn angegeben wird, aber die Bedingungen nicht erfüllt (anwendbar ab 01.12.2015, Königlicher Erlass vom 13.12.2016 - BS 10.01.2017).
Sonderbeiträge
Decava - Periode 5
Erhöhung der Prozentsätze für das neue SAB und SAEA ab 01.01.2017 (Gesetz vom 25.12.2016 - BS 29.12.2016; der königliche Erlass wurde noch nicht veröffentlicht).
Decava - Höchstbeträge Einbehaltungen
Es gibt keinen Neubewertungskoeffizienten für 2017. Die Höchstgrenzen für die Einbehaltungen bleiben gegenüber dem vierten Quartal 2016 unverändert.
Betriebsfahrzeuge CO2
Anpassung des Indexierungskoeffizienten für 2017.
Solidaritätsbeitrag Dimona
Anpassung des minimalen Solidaritätsbeitrags an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex.
Grundbeitrag BSF
Prozentsätze für 2017 (noch nicht veröffentlicht).
Sonderbeitrag BSF
Prozentsätze für 2017 (noch nicht veröffentlicht).
Regulierung Kündigung öffentlicher Sektor
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach dem 31.12.2016 wird der Beitrag für die Kranken- und Invalidenversicherung auf Basis von 12 Monaten berechnet, um die Verlängerung der Wartezeit im Privatsystem zu berücksichtigen (Gesetz vom 25.12.2016 – BS 29.12.2016). Die fiktive Gleichstellung bei der Ausübung des Rechts nach dem Inkraftreten der Verlängerung der Wartezeit wirkt sich nicht auf den geschuldeten Beitrag für die während der Periode vom 01.07.2016 bis 31.12.2016 gekündigten statutarischen Arbeitnehmer aus.
Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen
Quartalsmeldung per DmfA und geänderte Berechnung ab 01.01.2017 für Arbeitgeber mit Ausnahme des Bausektors (Gesetz vom 16.05.2016 – BS 23.05.2016)
Einmaliger ergebnisgebundener Vorteil
Anpassung an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex.
Außergesetzliche Pensionen – 1,5 %
Die für 01.01.2017 vorgesehene Inkraftsetzung der endgültigen Phase zur Berechnung des ergänzenden Sonderbeitrags außergesetzliche Pensionen wurde ausgesetzt (noch nicht veröffentlicht).
Anpassung des Betrags „Y“ an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex.
Beitragsermäßigungen
Bestimmen der Leistungsbruchzahl µ
Erläuterung. Die Leistungen von Flexijobs und Überstunden Horeca werden nicht in die Berechnung übernommen (Königlicher Erlass vom 13.12.2016 – BS 10.01.2017)
Strukturelle Ermäßigung
Erweiterung um eine Reihe öffentilcher Einrichtungen und Gesellschaften, die jetzt ebenfalls Personal einstellen können, für das alle Regelungen gelten (Gesetz vom 25.12.2016 – BS 29.12.2016)
Erläuterung. Die Leistungen und Entschädigungen für einen Flexijob und „Überstunden im Horeca-Sektor“ werden bei der Bestimmung der harmonisierten Ermäßigungen und des Arbeitsbonus nicht berücksichtigt (Königlicher Erlass vom 13.12.2016 – BS 10.01.2017).
Zielgruppenermäßigung für Ersteinstellungen
Konsolidierung: Erhöhung der Ermäßigungspauschalen und der anwendbaren Quartale für Neueinstellungen ab 01.01.2017 (Königlicher Erlass vom 31.01.2017 – BS 07.02.2017).
Zielgruppenermäßigung Langzeitarbeitssuchende - allgemeine Kategorie
Beendigung der Zielgruppenermäßigung „Langzeitarbeitslose – allgemeine Kategorie“ für Flandern, mit einer Übergangsperiode bis 31.12.2018 für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2016 im Dienst waren (Erlass der Flämischen Regierung vom 10.06.2016 - BS 28.06.2016).
Hinweis auf die DmfA der lokalen und provinzialen Verwaltungen anlässlich der Fusion von LSS und ASRSV (Gesetz vom 10.07.2016 – BS 26.07.2016).
Zielgruppenermäßigung Jugendliche
Erläuterung – Das LSS stellt keine Bescheinigungen mehr für eine Beschäftigung in Flandern aus.
Zielgruppenermäßigung junge Arbeitnehmer – Flandern
Erläuterung Anwendungsbereich junge Arbeitnehmer in beruflicher Bildung in Teilzeit (Dekret vom 10.06.2016 – BS 17.08.2016; Erlass der Flämischen Regierung vom 08.07.2016 – BS 01.09.2016).
Zielgruppenermäßigung Umstrukturierung
Beendigung der Zielgruppenermäßigung „Umstrukturierung“ für Flandern, mit einer Übergangsperiode bis 31.12.2018 für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2016 im Dienst waren (Erlass der Flämischen Regierung vom 10.06.2016 - BS 28.06.2016)
Arbeitsbonus
Erläuterung. Die Leistungen und Entschädigungen für einen Flexijob und „Überstunden im Horeca-Sektor“ werden nicht in die Berechnung übernommen (Königlicher Erlass vom 13.12.2016 – BS 10.01.2017).
Ausfüllen der DmfA
Entlohnungscodes – Lohncode 10
Anpassung des als Referenzwert dienenden CO2-Ausstoßes bei der Berechnung des Vorteils. Der Mindestvorteil 2017 erhöht sich auf 1280,00 EUR (Königlicher Erlass vom 24.11.2016 - BS 05.12.2017); Bekanntmachung Verwaltung der Steuerangelegenheiten – BS 23.01.2017).
Leistungscodes – Leistungscode 53
Der bestehende Leistungscode 50 „Krankheit und prophylaktischer Urlaub“ wird aufgeteilt in Leistungscode 50 „Krankheit“ und Leistungscode 53 „prophylaktischer Urlaub“.
Studenten, für die der Solidaritätsbeitrag geschuldet wird
Anpassung Stunden.
Beiträge bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit
Der Fonds für Arbeitsunfälle (FAU) und der Fonds für Berufskrankheiten (FBK) sind zur Föderalagentur für Berufsrisiken (FEDRIS) verschmolzen (Gesetz vom 12.08.2016 – BS 05.09.2016).
Zusätzliche Informationen – Abweichende Berechnungsgrundlage für Beitrag Behördenpension
Hinweis, dass die Berechnungsgrundlage für den Beitrag zur Behördenpension für einen statutarischen Arbeitnehmer abweicht.
Veröffentlichte Gesetzgebung
Gütliche Einigung
Einnahme durch das LSS per Zwangsbefehl (Gesetz vom 01.12.2016 – BS 29.12.2016).
Königlicher Erlass zur Festlegung der Bedingungen und Modalitäten eines Tilgungsplans (Königlicher Erlass vom 01.12.2016 – BS 06.01.2017).
Sozialsekretariate und soziale Dienstleister
Königlicher Erlass zur Einführung eines Qualitätsbarometers für Sozialsekretariate und Sozialdienstleister und Festlegung von Kontrollbereichen, die jeweils einen spezifischen Bereich der Arbeitsweise eines Sozialsekretariats oder eines Sozialdienstleisters darstellen (Königlicher Erlass vom 02.02.2017 – BS 20.02.2017).