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Neu in diesem Quartal


Allgemeines


Änderungen

Die Personen

Sportveranstaltungen

Vor jedem Tag der Beschäftigung muss eine Dimona (A17) erfolgen (Gesetz vom 25.12.2016 – BS 29.12.2016).

Sozialkultureller Sektor

Vor jedem Tag der Beschäftigung muss eine Dimona (A17) erfolgen (Gesetz vom 25.12.2016 – BS 29.12.2016).

Künstler

Geringe Vergütungen: Tages- und Jahresbeitrag für 2017.

Studenten

Ab 01.01.2017 werden Studenten unter Solidaritätsbeitrag nur noch mit Stunden angegeben. Sie verfügen pro Kalenderjahr über ein Kontingent von 475 Stunden, bei dem sie nur mit einem Solidaritätsbeitrag angegeben werden können (Gesetz vom 01.12.2016 - BS 16.12.2016; Königlicher Erlass vom 13.12.2016 - BS 19.12.2016).

Aktualisierung Kumulierungsregeln in Bezug auf Aktivitäten im soziokulturellen Sektor und bei Sportveranstaltungen.

Freiwillige

Tages- und Jahresbeitrag für 2017.

Erläuterung Kumulierung und Formalitäten.

KE 499 - Bedürftige Jugendliche

Der Grenzbetrag in Bezug auf die Versicherungspflicht bedürftiger Jugendlicher für 2017.

Im Reinigungssektor tätige Personen

Einführung widerlegbare Vermutung der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers für Tätigkeiten im Reinigungssektor (Gesetz vom 25.12.2016 - BS 29.12.2016).

Der Lohnbegriff

Sachvorteile – Bewertung Vorteil Wohnung Hausmeister

Für die Berechnung des Vorteils wird die pauschale Schätzung des FÖD Finanzen zugrunde gelegt

Unkostentabelle – Kilometerentschädigung Fahrrad

Der maximale Kilometerbetrag der Fahrradpauschale wird 2017 auf 0,23 EUR erhöht (Bekanntmachung Verwaltung der Steuerangelegenheiten - BS Montag, 23. Januar 2017).

Unkostentabelle – Arbeitskleidung

Anpassung an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex.


Innovationsprämie

Für 2017-2018 vorgesehene Verlängerung (Überberufliches Abkommen 2017-2018).


Andere Ausschlüsse – Entschädigung für Ferienlager

Aktualisierung.

Grenzüberschreitende Beschäftigung

Kein Abkommen – Hinweis auf die Überseeische Soziale Sicherheit

Zusätzliche belgische Deckung im Falle einer Anwendung des lokalen Gesetzes zur Sozialen Sicherheit

Ab 01.01.2017 übt das LSS einen Teil der Aufgaben, die ihm vom Amt für Sonderregelungen der Sozialversicherung (ASRSV) übertragen wurden, darunter die Aufgaben der Überseeischen Sozialen Sicherheit, aus (Gesetz vom 10.07.2016 – BS 26.07.2016).

Verpflichtungen

Dimona – Art von Arbeitnehmer

Hinzufügung von Typ „A17“ – nicht beitragspflichtige Arbeitnehmer und soziokultureller Sektor (Gesetz vom 25.12.2016 - BS 29.12.2016).

Dimona - Studenten

Studenten: Anpassung Stunden. Für die Meldung zählt eine begonnene Stunde als volle Stunde (Gesetz vom 01.12.2016 – BS 16.12.2016; Königlicher Erlass vom 13.12.2016 – BS 19.12.2016).

Dimona – soziokultureller Sektor und Sportveranstaltungen

Meldung von Arbeitnehmern, die unter Anwendung von Artikel 17 (A17) eingestellt werden. Jeder Tag muss angegeben werden. (Gesetz vom 25.12.2016 - BS 29.12.2016).

Verpflichtungen Regelungen der Sozialen Sicherheit – Arbeitsunfälle

Der Fonds für Arbeitsunfälle (FAU) und der Fonds für Berufskrankheiten (FBK) sind zur Föderalagentur für Berufsrisiken (FEDRIS) verschmolzen (Gesetz vom 12.08.2016 – BS 05.09.2016).

Sozialversicherungsbeiträge

Beitragssätze und Lastschriftanzeige Jahresurlaub

Im Rahmen der zur Angleichung des Statuts Arbeiter-Angestellte geschlossenen Abkommen verringert sich der Quartalsbeitrag, den Arbeitgeber an das Landesamt für Jahresurlaub (LJU) zahlen, während der jährliche Beitrag (Lastschriftanzeige) unverändert bleibt. Ab dem ersten Quartal 2017 verringert sich der Quartalsbeitrag von 5,65 % auf 5,61 % für 2018 wird dieser Beitragssatz weiter gekürzt. Der Beitragssatz für die Lastschriftanzeige Jahresurlaub bleibt unverändert bei 10,27 % (Königlicher Erlass vom 07.06.2015 - BS 16.06.2015).

Neuverteilung der Soziallasten

Anpassung des Grenzbetrags des Ausgleichsbeitrags an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex.

Mit Trinkgeldern bezahlte Arbeitnehmer – Pauschalen ab 01.01.2017

Anpassung der Tagespauschalen an die Sektorindexierungen und Lohnentwicklungen am 01.01.

Gelegenheitsarbeit Landwirtschaft und Gartenbau – Pauschalen ab 01.01.2017

Anpassung der Tagespauschalen an die Sektorindexierungen und Lohnentwicklungen am 01.01.

Gelegenheitsarbeitnehmer im Horeca-Sektor – Pauschalen ab 01.01.2017

Anpassung der Tages- und Stundenpauschalen an die Sektorindexierungen am 01.01.

Flexi-Arbeitnehmer

Eine Erhöhung des Flexilohns um 125 % ist vorgesehen, wenn eine Beschäftigung in der DmfA als Flexilohn angegeben wird, aber die Bedingungen nicht erfüllt (anwendbar ab 01.12.2015, Königlicher Erlass vom 13.12.2016 - BS 10.01.2017).

Sonderbeiträge

Decava - Periode 5

Erhöhung der Prozentsätze für das neue SAB und SAEA ab 01.01.2017 (Gesetz vom 25.12.2016 - BS 29.12.2016; der königliche Erlass wurde noch nicht veröffentlicht).

Decava - Höchstbeträge Einbehaltungen

Es gibt keinen Neubewertungskoeffizienten für 2017. Die Höchstgrenzen für die Einbehaltungen bleiben gegenüber dem vierten Quartal 2016 unverändert.

Betriebsfahrzeuge CO2

Anpassung des Indexierungskoeffizienten für 2017.

Solidaritätsbeitrag Dimona

Anpassung des minimalen Solidaritätsbeitrags an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex.

Grundbeitrag BSF

Prozentsätze für 2017 (noch nicht veröffentlicht).

Sonderbeitrag BSF

Prozentsätze für 2017 (noch nicht veröffentlicht).

Regulierung Kündigung öffentlicher Sektor

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach dem 31.12.2016 wird der Beitrag für die Kranken- und Invalidenversicherung auf Basis von 12 Monaten berechnet, um die Verlängerung der Wartezeit im Privatsystem zu berücksichtigen (Gesetz vom 25.12.2016 – BS 29.12.2016). Die fiktive Gleichstellung bei der Ausübung des Rechts nach dem Inkraftreten der Verlängerung der Wartezeit wirkt sich nicht auf den geschuldeten Beitrag für die während der Periode vom 01.07.2016 bis 31.12.2016 gekündigten statutarischen Arbeitnehmer aus.

Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen

Quartalsmeldung per DmfA und geänderte Berechnung ab 01.01.2017 für Arbeitgeber mit Ausnahme des Bausektors (Gesetz vom 16.05.2016 – BS 23.05.2016)

Einmaliger ergebnisgebundener Vorteil

Anpassung an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex.

Außergesetzliche Pensionen – 1,5 %

Die für 01.01.2017 vorgesehene Inkraftsetzung der endgültigen Phase zur Berechnung des ergänzenden Sonderbeitrags außergesetzliche Pensionen wurde ausgesetzt (noch nicht veröffentlicht).

Anpassung des Betrags „Y“ an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex.



Beitragsermäßigungen

Bestimmen der Leistungsbruchzahl µ

Erläuterung. Die Leistungen von Flexijobs und Überstunden Horeca werden nicht in die Berechnung übernommen (Königlicher Erlass vom 13.12.2016 – BS 10.01.2017)

Strukturelle Ermäßigung

Erweiterung um eine Reihe öffentilcher Einrichtungen und Gesellschaften, die jetzt ebenfalls Personal einstellen können, für das alle Regelungen gelten (Gesetz vom 25.12.2016 – BS 29.12.2016)

Erläuterung. Die Leistungen und Entschädigungen für einen Flexijob und „Überstunden im Horeca-Sektor“ werden bei der Bestimmung der harmonisierten Ermäßigungen und des Arbeitsbonus nicht berücksichtigt (Königlicher Erlass vom 13.12.2016 – BS 10.01.2017).


Zielgruppenermäßigung für Ersteinstellungen

Konsolidierung: Erhöhung der Ermäßigungspauschalen und der anwendbaren Quartale für Neueinstellungen ab 01.01.2017 (Königlicher Erlass vom 31.01.2017 – BS 07.02.2017).


Zielgruppenermäßigung Langzeitarbeitssuchende - allgemeine Kategorie

Beendigung der Zielgruppenermäßigung „Langzeitarbeitslose – allgemeine Kategorie“ für Flandern, mit einer Übergangsperiode bis 31.12.2018 für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2016 im Dienst waren (Erlass der Flämischen Regierung vom 10.06.2016 - BS 28.06.2016).

Hinweis auf die DmfA der lokalen und provinzialen Verwaltungen anlässlich der Fusion von LSS und ASRSV (Gesetz vom 10.07.2016 – BS 26.07.2016).


Zielgruppenermäßigung Jugendliche

Erläuterung – Das LSS stellt keine Bescheinigungen mehr für eine Beschäftigung in Flandern aus.

Zielgruppenermäßigung junge Arbeitnehmer – Flandern

Erläuterung Anwendungsbereich junge Arbeitnehmer in beruflicher Bildung in Teilzeit (Dekret vom 10.06.2016 – BS 17.08.2016; Erlass der Flämischen Regierung vom 08.07.2016 – BS 01.09.2016).

Zielgruppenermäßigung Umstrukturierung

Beendigung der Zielgruppenermäßigung „Umstrukturierung“ für Flandern, mit einer Übergangsperiode bis 31.12.2018 für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2016 im Dienst waren (Erlass der Flämischen Regierung vom 10.06.2016 - BS 28.06.2016)

Arbeitsbonus

Erläuterung. Die Leistungen und Entschädigungen für einen Flexijob und „Überstunden im Horeca-Sektor“ werden nicht in die Berechnung übernommen (Königlicher Erlass vom 13.12.2016 – BS 10.01.2017).



Ausfüllen der DmfA

Entlohnungscodes – Lohncode 10

Anpassung des als Referenzwert dienenden CO2-Ausstoßes bei der Berechnung des Vorteils. Der Mindestvorteil 2017 erhöht sich auf 1280,00 EUR (Königlicher Erlass vom 24.11.2016 - BS 05.12.2017); Bekanntmachung Verwaltung der Steuerangelegenheiten – BS 23.01.2017).

Leistungscodes – Leistungscode 53

Der bestehende Leistungscode 50 „Krankheit und prophylaktischer Urlaub“ wird aufgeteilt in Leistungscode 50 „Krankheit“ und Leistungscode 53 „prophylaktischer Urlaub“.

Studenten, für die der Solidaritätsbeitrag geschuldet wird

Anpassung Stunden.

Beiträge bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit

Der Fonds für Arbeitsunfälle (FAU) und der Fonds für Berufskrankheiten (FBK) sind zur Föderalagentur für Berufsrisiken (FEDRIS) verschmolzen (Gesetz vom 12.08.2016 – BS 05.09.2016).

Zusätzliche Informationen – Abweichende Berechnungsgrundlage für Beitrag Behördenpension

Hinweis, dass die Berechnungsgrundlage für den Beitrag zur Behördenpension für einen statutarischen Arbeitnehmer abweicht.

Veröffentlichte Gesetzgebung

Gütliche Einigung

Einnahme durch das LSS per Zwangsbefehl (Gesetz vom 01.12.2016 – BS 29.12.2016).

Königlicher Erlass zur Festlegung der Bedingungen und Modalitäten eines Tilgungsplans (Königlicher Erlass vom 01.12.2016 – BS 06.01.2017).

Sozialsekretariate und soziale Dienstleister

Königlicher Erlass zur Einführung eines Qualitätsbarometers für Sozialsekretariate und Sozialdienstleister und Festlegung von Kontrollbereichen, die jeweils einen spezifischen Bereich der Arbeitsweise eines Sozialsekretariats oder eines Sozialdienstleisters darstellen (Königlicher Erlass vom 02.02.2017 – BS 20.02.2017).