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Zwischenzeitliche Anweisungen - 2013/1

Übersicht

Pauschale Horeca-Tagesbeträge

(18/04/2013)

Aufgrund einer sektoriellen Erhöhung der Mindestlöhne im Horeca-Sektor ändern sich die pauschalen Tageslöhne. Die folgende Tabelle umfasst die ab 01.04.13 gültigen Tagespauschalen, gemäß den Berechnungen in der uns vom FÖD Soziale Sicherheit überreichten Form, die je nach ausgeübter Funktion und Alter des Arbeitnehmers am letzten Tag des Quartals variieren.

Die Pauschalbeträge für Seefischer, Angestellte Toiletten außerhalb des Gaststättengewerbes und Gelegenheitsarbeitnehmer in der Landwirtschaft und im Gartenbau unterliegen keinen Änderungen im Hinblick auf das 1. Quartal 2013.

Arbeitsbonus – Erhöhung der Ermäßigung

(04/04/2013)

Infolge einer Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen wird die Ermäßigung ab 01.04.2013 erhöht. Zwei Koeffizienten, die Sie für die Berechnung benötigen, werden ebenfalls geändert. Nachstehend finden Sie in tabellarischer Form die neuen, ab 01.04.2013 gültigen Beträge.

Angestellte (*)

S (Referenzmonatslohn 
zu 100 % in EUR)

R (Grundbetrag in EUR)

1.501,82
> 1.501,82 und ≤ 2.385,41
> 2.385,41

184,00
184,00 - (0,2082 x (S - 1.501,82))
0

Arbeiter (**)

S (Referenzmonatslohn 
zu 100 % in EUR)

R (Grundbetrag in EUR)

1.501,82
> 1.501,82 und ≤ 2.385,41
> 2.385,41

198,72
198,72 - (0,2249 x (S -1.501,82))
0

(*) Mit „Angestellten“ sind gemeint: die Arbeitnehmer, die zu 100 % anzugeben sind, d. h. z. B. auch Arbeiter im öffentlichen Sektor.
(**) Mit „Arbeiter“ sind gemeint: die Arbeitnehmer, die zu 108 % angegeben werden, d.h. z. B.auch Künstler.

Vorschüsse

(02/04/2013)

Ab 01.04.2013 ändern sich sowohl die allgemeinen Vorschussregeln als auch die besonderen Vorschussregeln für den Bausektor. Die neue Regelung wird zum ersten Mal auf den Vorschuss angewandt, der bis spätestens 05.05.2013 geschuldet wird.

  • Für alle Arbeitgeber gültige allgemeine Regelung: Wenn der Arbeitgeber für das entsprechende Quartal ab dem vorangegangenen Kalenderjahr (K - 4) und/oder vor dem vorletzten Quartal (K - 2) keine Beiträge schuldete, wird der Betrag der Vorschusspauschale festgelegt auf 450,00 EUR ab dem 3. Arbeitnehmer, den er am Ende des vorletzten Monats beschäftigt (n-2). Diesen pauschalen Vorschuss muss er spätestens am 5. jedes Monats (n) zahlen. Beispiel: Für den Vorschuss, den er bis spätestens 05.05.2013 schuldet, zählt die Anzahl Arbeitnehmer am Ende des Monats März 2013.
  • Der Arbeitgeber aus dem Bausektor, der für das entsprechende Quartal des vorangegangenen Kalenderjahrs (K - 4) und/oder für das vorletzte Quartal (K - 2) keine Beiträge schuldete, muss spätestens am 5. Tag jedes Monats (n) einen Vorschuss zahlen von 700,00 EUR pro Handarbeiter, ab dem 3. Handarbeiter, den er am Ende des vorletzten Monats (n-2) beschäftigte und für den der Betrag von 450,00 EUR nicht geschuldet wird.

(Königlicher Erlass vom 20.03.2013 - BS vom 27.03.2013).

Zielgruppenermäßigung für Ersteinstellungen

(28/03/2013)

Der Königliche Erlass, durch den sich die Anhebung der Ermäßigungsbeträge für Ersteinstellungen ab 01.10.2012 für Neueinstellungen ab 01.10.2012 erhöht, wurde veröffentlicht. Ab 01.01.2013 gilt die Erhöhung für Einstellungen sowohl vor als auch ab 01.10.2012 (Gesetz vom 27.12.2012 - BS vom 31.12.2012, Königlicher Erlass vom 04.03.2013 - BS vom 26.03.2013).

Berechnung der Anzahl Mentoren, die das Recht auf Ermäßigung eröffnen

(14/03/2013)

Der Arbeitgeber kann für eine Reihe von ‚Mentoren‘, die bei ihm beschäftigt sind, eine Ermäßigung G9 für die Betreuung von Personen der Zielgruppen erhalten. Die Anzahl der Mentoren, für die er eine Ermäßigung erhalten kann, ist beschränkt und richtet sich nach der ‚Anzahl betreuter Personen‘ der Zielgruppen. Die Art und Weise, wie die ‚Anzahl betreuter Personen‘ berücksichtigt wird, unterscheidet sich wiederum je nachdem, ob die Personen in der Dimona oder DmfA oder nicht zu melden sind:

  1. Für Personen, für deren Praktikumsaktivitäten eine Dimona- oder DmfA-Meldung erforderlich ist (anerkannte Lehrlinge, IBU...):
    • die Verpflichtung wird anhand des gemeldeten Datums ‚Dienstantritt und -austritt‘ (automatisch) festgelegt;
    • ein Quartal, in dem eine solche Person ‚den Dienst antritt‘, ‚im Dienst ist‘ oder ‚aus dem Dienst ausscheidet‘, wird berücksichtigt;
    • die Anzahl der Mentoren, für die das Recht eröffnet werden kann, entspricht 1/5 der Summe der Anzahl zu berücksichtigender Quartale, aufgerundet auf die höhere Einheit.
  2. Für Personen, deren Praktikumsaktivitäten keine Dimona- oder DmfA-Meldung erfordern (Lehrkräfte im technischen Sekundarunterricht, weniger als 26 Jahre alte Kursteilnehmer der Erwachsenenbildung...):
    • die Verpflichtung wird anhand einer Vereinbarung zwischen den Teilnehmern festgelegt;
    • die Anzahl der Mentoren, für die das Recht eröffnet werden kann, ist auf das kleinste Ergebnis folgender Bruchzahlen beschränkt:
      • (Anzahl Jugendliche oder Lehrkräfte)/5, auf die größere Einheit aufgerundet
      • (Anzahl Stunden Besuch der Ausbildung)/400, auf die kleinere Einheit abgerundet. Dauert der Vertrag kein ganzes Jahr, wird die (Anzahl Quartale) x 100 als Teiler betrachtet.

Die endgültige Anzahl der Mentoren, für die der Arbeitgeber eine Ermäßigung beantragen kann, enstpricht (je Quartal) der Summe der in Punkt 1 und 2 erhaltenen Gesamtbeträge.

(Königlicher Erlass vom 11.02.2013 - BS vom 11.03.2013).