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Registrierung von Reinigungstätigkeiten ab 1. September verpflichtend

27-08-2024

Check In und Check Out at Work für Reinigungstätigkeiten ab 1. September 2024 verpflichtend

Ab dem 1. September 2024 müssen Sie Ihre Anwesenheit und Ihre Ruhepausen bei bestimmten Reinigungstätigkeiten registrieren. Für diese Registrierung hat das LSS bereits im Januar 2024 einen neuen Onlinedienst eingeführt: Check In and Out at Work

Was beinhaltet die Anwesenheitsregistrierung?

Sind Sie als Arbeitnehmer, Selbständiger, Zeitarbeiter oder Auszubildender als Reinigungskraft tätig? Dann sind Sie verpflichtet, den Beginn und das Ende Ihrer Tätigkeit zu registrieren. Das heißt, Sie müssen sich an Ihrem Arbeitsplatz anmelden, wenn Sie die Arbeit aufnehmen („in“), und abmelden, wenn Sie die Arbeit beenden („out“). Sie müssen auch Ihre Pausen erfassen.

Ihr Arbeitgeber muss:

  • Sie darüber informieren, dass die Meldepflicht an Ihrem Arbeitsplatz gilt,
  • Ihnen genau erklären, was Sie zu tun haben,
  • ein System zur Verfügung stellen, mit dem Sie sich anmelden können.

Check In and Out at Work: Onlinedienst für die Anwesenheitsregistrierung

Um Ihre Registrierungen vorzunehmen, nutzen Sie den Onlinedienst Check In and Out at Work.
Sie können ihn auch nutzen, um Ihre bestehenden Registrierungen einzusehen.

Mehr Informationen

Auf der Seite Onlinedienst Check In and Out at Work finden Sie alles, was Sie über den Onlinedienst und die Registrierungen wissen müssen.

Laden Sie auch unser praktisches Faltblatt mit einer Zusammenfassung des Registrierungsprozesses herunter.


Verfasser

Landesamt für Soziale Sicherheit