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Long Covid: Vollständige Erstattung der Behandlungskosten

04-08-2022

Leiden Sie nach einer Infektion mit COVID-19 unter anhaltenden Beschwerden? Dann haben Sie seit dem 1. Juli Anspruch auf eine vollständige Erstattung grundlegender Gesundheitsleistungen. Voraussetzung ist ein persönlicher Behandlungsplan, den Ihr Hausarzt mit Ihnen und den behandelnden Fachkräften erstellt. 

Leiden Sie zwölf Wochen nach den ersten Symptomen einer COVID-19-Infektion oder zwölf Wochen nach einem positiven Testergebnis noch immer an Beschwerden? Dann kann Ihr Hausarzt Ihnen einen persönlichen Behandlungsplan verschreiben, der Leistungen bei einem oder verschiedenen Gesundheitsfachkräften umfasst.

Der Behandlungsplan legt auf Sie zugeschnittene Ziele fest und wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Verschrieben werden können etwa physiotherapeutische und logopädische Behandlungen und/oder psychotherapeutische Leistungen. Ergänzend sind eine Ernährungsberatung sowie die Betreuung durch einen Ergotherapeuten möglich. Im Team der behandelnden Gesundheitsfachkräfte wird ein Koordinator ernannt.

Der Behandlungsplan gilt für eine Dauer von sechs Monaten und kann einmal verlängert werden.

Als Patient müssen Sie für diese Versorgungsleistungen nichts dazu zahlen: Sie müssen weder die Selbstbeteiligung noch einen Zuschlag zahlen.

Die Erstattungsregelung gilt für einen Zeitraum von einem Jahr.

Weitere Informationen zur Erstattung von Behandlungskosten für Long-Covid-Patienten finden Sie auf der Website des LIKIV.


Verfasser

Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung