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Zertifikat

Im Gesetz vom 09.07.2001 wird ein Zertifikat definiert als eine elektronische Bestätigung, die die Daten für die Verifizierung der Unterschrift an eine natürliche oder juristische Person koppelt und die die Identität der Person bestätigt. Dasselbe Gesetz definiert ein qualifiziertes Zertifikat als ein Zertikat, das die Anforderungen gemäß Anhang I dieses Gesetzes erfüllt und durch einen Zertifizierungsdienstleister ausgestellt wird, der die Anforderungen gemäß Anhang II dieses Gesetzes erfüllt. Ein qualifiziertes Zertifikat ist notwendig, um eine qualifizierte elektronische Signatur anzubringen.

Das Gesetz vom 9. Juli bezieht sich auf die elektronische Signatur, aber auch für andere Fälle benötigen Sie möglicherweise ein Zertifikat. Dies ist zum Beispiel der Fall:

  • um Zugang zu bestimmten gesicherten Onlinediensten zu erhalten oder
  • um Daten mittels strukturierter Berichte (,Batch-Versand') zu übermitteln.

Zertifikate für Onlinedienste

Um sich bei einem gesicherten Onlinedienst zu authentifizieren, können Sie das Authentifizierungszertifikat verwenden, das sich in Ihrem elektronischen Personalausweis (eID) befindet.

Andere mögliche Zertifikate finden Sie in der Tabelle unten.

Zertifizierungsdienstleister Typen von Zertifikaten
GlobalSign Neues Fenster Personal 3 Pro
Isabel Certificate Class 3 (Isabel Secure Signing Card)

Zertifikate für den Versand mittels strukturierter Berichte

Um Signaturdateien für den Datenversand mittels strukturierter Berichte zu erstellen, können Sie das Signaturzertifikat verwenden, das sich in Ihrem elektronischen Personalausweis (eID) befindet.

Eine andere Möglichkeit ist das PersonalSign 3 Pro-Zertifikat des Zertifizierungsanbieters GlobalSign Neues Fenster

Weitere Informationen über die Onlinedienste, für die Sie ein Zertifikat benötigen, finden Sie in den Zugangsbedingungen für die gesicherten Onlinedienste.