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Zertifikate

In allen Fällen beziehen sich die Signaturen auf ein Zertifikat, das die Identität des Berichtunterzeichners garantiert; diese Zertifikate sind bei einer Zertifizierungsinstanz (auch als "Certification Authority" oder kurz "CA" bezeichnet) erhältlich. Macht man von der ISABEL-Signatur Gebrauch, muss die CA notwendigerweise ISABEL sein. Beachten Sie, dass ISABEL auch Zertifikate für die so genannte "Standardsignatur" abgibt. Im Übrigen existieren viele Aussteller von Zertifikaten für die Standardsignatur. Im Rahmen der Standardsignatur muss ein Zertifikat zwei Bedingungen erfüllen, um von der sozialen Sicherheit akzeptiert zu werden:

  • die Herkunft des Zertifikats: das Informationssystem der sozialen Sicherheit ist in der Lage, die Zertifikate zu validieren, die durch die Zertifizierungsinstanzen abgegeben werden, die in der auf dem Portal der sozialen Sicherheit veröffentlichten Liste angegeben sind. Die Zertifikate, die durch andere Zertifizierungsinstanzen abgegeben werden, können auf Anfrage eines Benutzers nur akzeptiert werden, falls die erforderlichen Anpassungen für die Validierung dieser Zertifikate am Informationssystem vorgenommen wurden.
  • die Art des Zertifikats: nur die Zertifikate, ausgegeben an natürliche Personen, die sich während des Zertifizierungsvorgangs physisch angeboten haben, können akzeptiert werden.

Die Zertifizierungsinstanzen wurden gewählt, weil sie im Hinblick auf die Zuverlässigkeit der benutzten Infrastruktur für die Verwaltung der Zertifikate, die Kontrolle der Identität des Zertifikatinhabers oder die Sicherheit der verwendeten Verschlüsselungsschlüssel ein gewisses Qualitätsniveau der abgegebenen Zertifikate garantieren.