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Registrieren auf der Portalsite

Sind Sie als Arbeitgeber identifiziert? Dann können Sie sich auf der Portalsite registrieren, um einen gesicherten Zugang für Ihr Unternehmen zu erhalten.

Zuerst und vor allem müssen Sie bestimmen, ob Sie selbst oder einer Ihrer Arbeitnehmer die Meldungen vornehmen und die gesicherten Onlinedienste nutzen wird. Beschließen Sie, den gesicherten Zugang in Ihrem Unternehmen zu belassen? Dann ernennen Sie einen Verantwortlichen (den Hauptzugangsverwalter) für den gesicherten Zugang Ihres Unternehmens.

Sie können auch entscheiden, die soziale Verwaltung an einen sozialen Dienstleister zu übertragen. In diesem Fall hat der Dienstleister einen gesicherten Zugang zum Portal. Um einem sozialen Dienstleister ein Mandat zu geben, füllen Sie gemeinsam die Vollmacht für soziale Dienstleister aus.

Auf Wunsch können Sie auch einen gesicherten Zugang für Ihr Unternehmen beantragen und gleichzeitig mit einem sozialen Dienstleister arbeiten. Sie müssen dann sowohl einen Hauptzugangsverwalter in Ihrem Unternehmen ernennen, als auch eine Vollmacht für den sozialen Dienstleister Ihrer Wahl ausstellen.

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