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Als Arbeitgeber identifizieren

Das Portal der Sozialen Sicherheit bündelt u. a. die Onlinedienste der Sozialen Sicherheit. Über diese Onlinedienste tauschen Sie vertrauliche Informationen mit den Einrichtungen der Sozialen Sicherheit aus. Um die Daten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu schützen, müssen Sie als Benutzer der Onlinedienste:

  • als Arbeitgeber identifiziert sein und
  • im Portal registriert sein.

Alle Arbeitgeber, die zum ersten Mal einen Arbeitnehmer beschäftigen, müssen sich beim LSS als Arbeitgeber identifizieren. Sie erhalten eine LSS-Nummer. Sie benötigen diese Nummer, um die Onlinedienste der sozialen Sicherheit zu nutzen.

Haben Sie bereits eine LSS-Nummer? Dann können Sie sich sofort auf der Portalsite registrieren.

Haben Sie noch keine LSS-Nummer? Dann müssen Sie Ihr Unternehmen zuerst als Arbeitgeber via den ungesicherten Onlinedienst WIDE identifizieren.