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Für wen?

Sie füllen eine Meldung der Arbeitswiederaufnahme (Szenario 6) für jeden Arbeitnehmer aus, für den Sie die Meldung des Sozialrisikos (Szenario 1) ausgefüllt haben, als ein Risiko eintrat (Arbeitsunfähigkeit, Mutterschaftsruhe usw.).

Sie müssen auch eine Meldung der Arbeitswiederaufnahme (Szenario 6) ausfüllen als Antwort auf die Anfrage eines Szenarios 1 seitens der Krankenkasse, wenn der Arbeitnehmer vor Ablauf des Zeitraums mit garantiertem Lohn die Arbeit wiederaufnimmt.

Sie füllen schließlich eine Meldung der Arbeitswiederaufnahme für jeden Arbeitnehmer aus, für den Sie eine Anfrage eines Szenarios 6 seitens der Krankenkasse erhalten haben. 

 

--> Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit:

Sie müssen nur dann eine Meldung der Arbeitswiederaufnahme (Szenario 6) ausfüllen, wenn der Arbeitnehmer die Arbeit vor dem Ende des Zeitraums der Arbeitsunfähigkeit, das der Krankenkasse oder dem LIKIV mitgeteilt wurde, wieder aufgenommen hat.

--> Im Falle eines Vaterschafts- oder Geburtsurlaubs (Artikel 30, § 2, des Gesetzes vom 03.07.1978):

Für einen Vaterschafts- oder Geburtsurlaub (Artikel 30 § 2 des Gesetzes vom 03.07.1978) muss keinerlei Bescheinigung der Arbeitswiederaufnahme ausgefüllt werden.