Bezuschusstes Vertragspersonal (BVA)
Bezuschusstes Vertragspersonal (BVA) sind Arbeitnehmer und Angestellte mit einem Arbeitsvertrag, die bei bestimmten Arbeitgebern beschäftigt sind und deren Lohn- und/oder Gehaltskosten durch eine Prämie der regionalen Verwaltung gedeckt werden.
Arbeitnehmer können einen subventionierten vertraglichen Arbeitnehmer auf der folgenden Grundlage beschäftigen:
- des Systems des bezuschussten Vertragspersonals bei den lokalen Verwaltungen, das durch das Programmgesetz vom 30.12.1988 eingeführt wurde.
- der Regelung des bezuschussten Vertragspersonals in den lokalen Verwaltungen, die durch den Königlichen Erlass Nr. 474 vom 28.10.1986 zur Einrichtung eines Systems für staatlich bezuschusstes Vertragspersonal (BVA) bei gewissen lokalen Verwaltungen eingeführt wurde (nur DmfAPPL).
Arbeitgebern, die bezuschusstes Vertragspersonal unter bestimmten Bedingungen einstellen, wird eine Ermäßigung der Arbeitgeberbeiträge für die soziale Sicherheit dieser Arbeitnehmer gewährt. Ab 01.01.2014 wird die Ermäßigung für die Beschäftigung von BVA als Zielgruppenermäßigung in das System der harmonisierten Ermäßigungen integriert.
Betroffene Arbeitgeber
Dabei handelt es sich um:
- Verwaltungen und Behörden des föderalen Staats oder jene, die er kontrolliert;
- Verwaltungen der Gemeinschaften und der Regionen und die öffentlichen Anstalten, die von ihnen abhängen;
- die durch die Gemeinschaften eingerichteten, anerkannten oder bezuschussten Bildungsanstalten;
- gemeinnützige Anstalten und Vereinigungen ohne Erwerbszweck sowie Anstalten, die einen sozialen, humanitären oder kulturellen Zweck anstreben;
- lokale Gesellschaften für Sozialwohnungen;
- die Gemeinden (DmfAPPL);
- die autonomen Gemeinderegien in der Wallonischen und Flämischen Region (DmfAPPL);
- die Gemeindeverbände ohne wirtschaftliche Zielsetzung (D,fAPPL);
- die Provinzen (DmfAPPL);
- die autonomen Provinzialregien und die provinzialen Entwicklungsgesellschaften in der Flämischen Region (DmfAPPL);
- die ÖSHZ (DmfAPPL);
- die Vereinigungen von ÖSHZ und die interkommunalen Sozialhilfezentren (DmfAPPL);
- die lokalen Polizeizonen (DmfAPPL);
- die regionalen Entwicklungsgesellschaften und die regionalen Wirtschaftsräte (DmfAPPL);
- die Feuerwehr- und Notdienstservice und die Agentur für städtische Sauberkeit, die beide von der Region Brüssel-Hauptstadt abhängen (DmfAPPL);
- die Flämische Gemeinschaftskommission (VGC) und die Französische Gemeinschaftskommission (FGC) (DmfAPPL);
Vom System des bezuschussten Vertragspersonals und deshalb von der o. a. Ermäßigung der durch die Arbeitgeber geschuldeten Arbeitgeberbeiträge zur Sozialen Sicherheit sind folgende Arbeitgeber jedoch ausgeschlossen:
- Vereinigungen ohne Erwerbszweck, in denen die lokale Behörde eine ausschlaggebende Rolle bei der Gründung oder Leitung spielt;
- Krankenhäuser;
- öffentliche Kreditinstitute.
Betrag der Ermäßigung
Eine Zielgruppenermäßigung G7 wird BVA während der gesamten Dauer der Beschäftigung gewährt. Da diese Ermäßigung von allen Arbeitgebergrundbeiträgen befreit, darf sie auch angewandt werden, wenn es im Quartal keine entlohnten Tage gibt, sondern z. B. nur eine Jahresendprämie bezahlt wird.
Für Arbeitgeber, die ihre Meldung über die DmfAPPL einreichen, wird während der gesamten Dauer der Beschäftigung eine Zielgruppenermäßigung G13 für BVA gewährt. Diese darf auch angewandt werden, wenn es im Quartal keine entlohnten Tage gibt, sondern z. B. nur eine Jahresendprämie bezahlt wird.
Einreichen eines Antrags auf Anstellung von BVA
Für genauere Angaben zur Art und Weise, wie Sie den Antrag auf Einstellung von bezuschusstem Vertragspersonal bei der zuständigen Behörde einreichen müssen, sowie zu den Bedingungen betreffs Zahlung und Gewährung der Prämie wenden Sie sich an die jeweils zuständigen Stellen.
1) öffentliche Verwaltungen des föderalen Staats
Für den Prämienantrag
FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung, Dienst Bezuschusste Vertragsarbeitnehmer
Ernest Blerotstraat/Rue Ernest Blerot 1 in 1070 Brüssel
Für die Auszahlung der Prämie
Landesamt für Arbeitsbeschaffung, Hauptverwaltung
Keizerslaan 7 te 1000 Brüssel.
2) Öffentliche Verwaltungen der Flämischen Gemeinschaft
Für den Prämienantrag
Ministerium der Flämischen Gemeinschaft, Verwaltung der Wirtschaft und Beschäftigung, Dienststelle Beschäftigung
Markiesstraat 1, 1000 Brüssel.
Für die Auszahlung der Prämie
Flämischer Dienst für Arbeitsvermittlung und Berufsausbildung
Keizerslaan 11, 1000 Brüssel.
3) Öffentliche Verwaltungen der Wallonischen Region
Für den Prämienantrag
Ministère de la Région wallonne, Direction générale de l'Economie et de l'Emploi, Service de l'Emploi
Place de la Wallonie 1 te 5100 Jambes;
Für die Auszahlung der Prämie
Office communautaire et régional de la Formation professionnelle et de l'Emploi
Boulevard Tirou 104 te 6000 Charleroi.
4) Öffentliche Verwaltungen der Region Brüssel-Hauptstadt
Für die Beantragung und Bezahlung der Prämie
Brüsseler regionales Amt für Arbeitsbeschaffung
Anspachlaan 65 in 1000 Brüssel.
Zu erledigende Formalitäten
Keine besonderen Formalitäten.
Zusätzliche Informationen 1
Zusätzliche Informationen DmfAPPL - Meldung von bezuschusstem Vertragspersonal
In der DmfAPPL werden bezuschusste vertragliche Arbeitnehmer im Feld 90012 „Arbeitnehmerzeile“ mit spezifischen Codes angegeben:
- 114 Typ 0 für Handarbeiter
- 214 Typ 0 für Geistesarbeiter.
Eine spezifische Zielgruppenermäßigung muss im Block 90109 ‚Ermäßigung Beschäftigung‘ mit folgenden Angaben eingetragen werden:
Ermäßigung | Pauschale/Betrag | Dauer | Ermäßigungscode | Berechnungsgrundlage | Betrag der Ermäßigung |
---|---|---|---|---|---|
Zielgruppe BVA1 | G13 (Saldo der geschuldeten Basisbeiträge, verringert um den Lohnermäßigungsbeitrag) | Vollständige Dauer der Beschäftigung | 4001 | / | optional |
1 nicht mehr zugelassen für Arbeitnehmer, die in einer Niederlassungseinheit in der Flämischen Region oder der Deutschsprachigen Region beschäftigt sind
Für die Zielgruppenermäßigung BVA sind keine Mindestleistungen vorgeschrieben.
Die Ermäßigung „Maribel Sozial“ wird niemals mit der Zielgruppenermäßigung für bezuschusstes Vertragspersonal angewendet.
In der DmfA wird die Ermäßigung 4001 automatisch berechnet, wenn sie aktiviert wird.