Das Portal der sozialen Sicherheit verwendet Cookies, um die Website benutzerfreundlicher zu gestalten.

Weitere Informationen × Weiter

Zum Inhalt dieser Seite

1.3.11.2. Pensionsrücklagen für die Periode der vertraglichen Beschäftigung

Die mathematischen Rücklagen, die während der Beschäftigungsperiode als Vertragsmitarbeiter bei einer lokalen Verwaltung, die beim solidarischen Pensionsfonds der provinzialen und lokalen Verwaltungen angeschlossen ist, beim FPD aufgebaut wurden, kommen bei einer endgültigen Ernennung diesem Fonds zu.

Das ASRSV bürgt für die Übertragung der mathematischen Rücklagen beim FPD an den solidarischen Pensionsfonds der provinzialen und lokalen Verwaltungen. Die Übertragung erfolgt anhand der Angaben, die der Arbeitgeber im Feld „Datum der definitiven Ernennung“ der DmfAPPL meldet.