1.4.4. Personalmitglieder im Gesundheitssektor ohne Anspruch auf Vorteile
Mindestens 52 Jahre alten Personalmitgliedern der Gesundheitssektoren, die die Regelung der Befreiung von Arbeitsleistungen und des Laufbahnendes nicht beanspruchen können, wird eine Reihe zusätzlicher Urlaubstage gewährt. Dies betrifft das Verwaltungspersonal, Wartungspersonal, Küchenpersonal usw. der unter 1.4.1. genannten Arbeitgeber.
Die Gewährung der zusätzlichen Urlaubstage wird wie folgt festgelegt:
- 52 Jahre: 5 Tage;
- 53 Jahre: 8 Tage;
- 54 Jahre: 10 Tage;
- 55 Jahre: 13 Tage;
- 56 Jahre: 15 Tage;
- 57 Jahre: 18 Tage;
- 58 Jahre: 20 Tage.
Das berücksichtigte Alter wird am 1. Januar des Jahres erreicht, in dem die zusätzlichen Urlaubstage vorgesehen sind.
Der Maribel Sozial Fonds des öffentlichen Sektors ist für die Finanzierung der Ersatzeinstellungen zuständig.