Zeitweilige Arbeitslosigkeit durch höhere Gewalt Corona - Bedingungen für Künstler und Zeitarbeitnehmer – Update 29. Oktober 2020
Inhalt
- Entschädigung für Heimarbeit – Corona-Maßnahme
- Ergänzungen zur LfA-Unterstützung für zeitweilige Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen oder infolge höherer Gewalt – Update 02.04.2020 Corona-Maßnahme
- Dimona und C3.2A Karten für den Bausektor – Corona-Maßnahme
- Dimona und C3.2A-Karten für den Bausektor – Ende Corona-Maßnahme
- Konsequenzen der Gewährung von Mahlzeitschecks für Abwesenheitstage
- Ausdehnung Studentenarbeit zweites Quartal 2020 — Corona-Maßnahme
- Meldung „zeitweiliger Arbeitslosigkeit infolge höherer Gewalt“ und „zeitweiliger Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen“
- Zeitweilige Arbeitslosigkeit höhere Gewalt Corona - Künstler und zeitweilige Mitarbeiter bei Veranstaltungen
- Zeitweilige Arbeitslosigkeit durch höhere Gewalt Corona - Bedingungen für Künstler und Zeitarbeitnehmer – Update 29. Oktober 2020
- Quarantäne bei zeitweiliger Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt - Gelegenheitsarbeiter in der Landwirtschaft und im Gartenbau
- 120 zusätzliche freiwillige Überstunden - Corona-Maßnahme
- Zahlungsaufschub – Präzisierung – Corona-Maßnahme
- Pre-Tracing ausländischer Arbeitskräfte − Corona-Maßnahme
Es ist möglich, eine zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt Corona ‚Veranstaltungen‘ zu beantragen, wenn man eine Zusage für einen Arbeitsvertrag nachweisen kann (die vor dem 15. April datiert) für eine Veranstaltung, die zwischen dem 14. März 2020 und dem 31. August 2020 hätte stattfinden müssen und abgesagt wurde. In einer aktuelleren FAQ-Liste auf der Website des LfA wird dieser Zeitraum bis zum 31. Dezember 2020 verlängert.
Die zu befolgenden Verfahren sowie weitere Einzelheiten finden Sie in der FAQ-Liste der zeitweiligen Arbeitslosigkeit Corona vom 15. Oktober 2020, die zurzeit auf der Website des LfA veröffentlicht ist.