Neu in diesem Quartal
Allgemeines
Meldung von kleinen Statuten (nicht sozialversicherungspflichtige Praktika)
Das Gesetz vom 21. Dezember 2018 (B.S. vom 17. Januar 2019) regelt eine generalisierte Versicherbarkeit für Arbeitsunfälle von nicht sozialversicherungspflichtigen Praktikanten.
Diese Arbeitsunfallgesetzgebung wird für alle Arbeitsleistungen im Rahmen einer Ausbildung für eine entlohnte Arbeit (d. h. nicht solcher im Rahmen der persönlichen Entwicklung oder Freizeitgestaltung) gelten. Dies gilt sowohl für den privaten als auch für den öffentlichen Sektor. Auf Anfrage von Fedris wird ein System der spezifischen Meldung für Praktikanten eingerichtet, die nicht in die DmfA aufgenommen werden müssen. Im Gegensatz zu unserem letzten Bericht vom 29. April 2019 erfolgt diese spezifische Meldung nicht über eine „Mini“-DmfA, sondern über eine erweiterte Dimona-Meldung.
Für diese Praktikanten sind keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Das LSS tritt als Vermittler auf und wird die Daten sammeln und die notwendigen Informationen weiterleiten. Da es sich um eine Verpflichtung im Rahmen der Arbeitsunfallversicherung handelt, wird der Versicherer bei falschen oder fehlenden Meldungen aktiv werden.
Das vorgesehene Datum des Inkrafttretens ist der 1. Januar 2020 und gilt auch für die zu diesem Zeitpunkt laufenden Ausbildungs- und Praktikumsverträge. Nachstehend finden Sie schon jetzt die Prinzipien dieser neuen Meldung.
Dimona-Meldung:
Für diese Praktikanten muss eine Dimona-Meldung mit einem neu geschaffenen Typ ‚STG‘ vorgenommen werden. Diese ersetzt zu einem großen Teil die Dimona ‚DWD‘ (Dimona without DmfA), die derzeit für eine Reihe der nicht sozialversicherungspflichtigen Praktikanten vorgeschrieben ist. Es handelt sich um eine erweiterte Dimona-Meldung, bei der eine Reihe zusätzlicher Daten zu übermitteln sind:
- Gedeckter Zeitraum:
- wenn die Meldung durch den Praktikumsanbieter vorgenommen wird, den Beginn und das Ende des Praktikums;
- wenn die Meldung durch die Ausbildungseinrichtung/Schule vorgenommen wird, den Zeitraum, in dem Praktikumsaktivitäten ausgeübt werden können; für Schulen, die Praktikanten entsenden, entspricht dieser Zeitraum dem Beginn und dem Ende des Schuljahres;
- ein Anfangs- und Enddatum ist somit obligatorisch.
- Arbeiter / Angestellter.
- Meldung der Risikoklasse für Arbeitsunfälle:
- wenn die Meldung durch den Praktikumsgeber vorgenommen werden muss, so befolgt dieser die gleichen Regeln , wie sie für seine normalen Arbeitnehmer gelten: Er füllt die Meldung nur dann aus, wenn der Praktikant einer Risikoklasse angehört, die sich von der Haupttätigkeit des Arbeitgebers unterscheidet; im Zweifelsfall sollte er sich am besten an seinen Versicherer wenden;
- wenn die Meldung durch die Schule, die Ausbildungseinrichtung, das Schulungszentrum oder den regionalen Arbeitsvermittlungsdienst vorgenommen werden muss, so ist diese Information nicht anzugeben.
- Statut
- F1: bei einer Entlohnungssystem Arbeitsunfälle, die der Regelung für Lehrlinge entspricht (nicht sozialversicherungspflichtige Praktikanten mit einem vergüteten Ausbildungs-, Praktikums- oder Erfahrungsvertrag);
- F2: bei einer abweichenden Entlohnungssystem (Praktikanten mit einem im Prinzip nicht vergüteten Praktikums- oder Erfahrungsvertrag – diese Kategorien werden im Ausführungserlass festgelegt).
Einstiegspraktika und Individuelle Berufsausbildungen behalten ihren spezifischen Dimona-Typ (‚TRI‘ bzw. ‚IVT‘), aber bei Dimona müssen die zusätzlichen Angaben ebenfalls ab dem 01. Januar 2020 übermittelt werden.
Die Dimona-Meldung ist ab der neuen Version von Dimona möglich, die im Dezember 2019 angefertigt wird. Ab diesem Zeitpunkt können Dimona-Meldungen mit dem 1. Januar 2020 als dem frühesten IN-Datum vorgenommen werden.
Laufende Ausbildungsverträge müssen am 31. Dezember 2019 mit einer Dimona OUT abgeschlossen und am 1. Januar 2020 mit einer Dimona IN, ergänzt um die zusätzlichen Angaben, erneut gemeldet werden:
- Praktikanten mit einer Dimona vom Typ ‚DWD‘ vor dem 01. Januar 2020 werden mit einer Dimona IN vom Typ ‚STG‘, ergänzt um die zusätzlichen Angaben, gemeldet;
- Praktikanten mit einer Dimona vom Typ ‚IVT‘ und ‚TRI‘ behalten ihre Typologie, aber bei der Durchführung der Dimona IN am 1. Januar 2020 werden die zusätzlichen Angaben hinzugefügt;
- Für Praktikanten, für die noch keine Dimona-Meldung erfolgt ist, muss am 01. Januar 2020 eine Dimona IN vom Typ ‚STG‘, ergänzt um die zusätzlichen Angaben, vorgenommen werden.
Nachdem die Dimona-Meldung vorgenommen wurde, ist sie endgültig. Wenn Angaben unrichtig sind oder geändert werden müssen, muss die Dimona annulliert und erneut durchgeführt werden. Eine solche Meldung wird nicht als ‚verspätet‘ angesehen.
WIDE – LSS-Eintragung:
Die Praktikum-/Arbeitgeber und die Ausbildungseinrichtungen, die noch nicht beim LSS registriert sind, werden eingetragen und erhalten eine endgültige LSS-Nummer mit einer Arbeitgeberkategorie, die den tatsächlichen durchgeführten Tätigkeiten entspricht. Solange sie keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, müssen sie keine DmfA vornehmen.
MSR
Im Hinblick auf eine MSR-Meldung werden folgende Kennzahlen erzeugt (nur für MSR), um eine Meldung zu ermöglichen:
- 848 - Personen-Arbeiter, die im Rahmen der Ausbildung für entlohnte Arbeit arbeiten, jedoch nicht sozialversicherungspflichtig sind;
- 849 - Personen-Angestellte, die im Rahmen der Ausbildung für entlohnte Arbeit arbeiten, jedoch nicht sozialversicherungspflichtig sind;
Bemerkungen:
Weitere Informationen erhalten Sie bei Fedris, um im Zweifelsfall feststellen zu können,
- wer als Arbeitgeber dieser nicht sozialversicherungspflichtigen Praktikanten zu betrachten ist,
- ob es sich um Praktikanten handelt, für die die mit den sozialversicherungspflichtigen Lehrlingen gleichgestellte Arbeitsunfallregelung (F1) oder die spezifische Arbeitsunfallregelung (F2) gilt.
Normalerweise sind Personen, die ein Praktikum absolvieren, das durch die Verordnungen vorgeschrieben wird, die den Zugang zu einigen freien Berufen (z. B. Anwälte, Gerichtsvollzieher, Architekten usw.) regeln, nicht durch einen Arbeitsvertrag gebunden. Je nach Situation kann es sich jedoch auch um ein Praktikum als Selbständiger handeln. Selbstständige fallen jedoch niemals unter diese Regelung.
Die vorgeschriebene Dimona-Meldung gilt für alle Praktikanten, die im Rahmen einer Ausbildung für entlohnte Arbeit außerhalb der Unterrichts- oder Ausbildungseinrichtung Arbeitsleistungen erbringen, ausgenommen der Ausbildungen, die außerhalb eines gesetzlichen Rahmens errichtet werden.
Änderungen
Der Lohn
Sanfter Übergang
Die Ausgleichsprämie, die Arbeitnehmer anlässlich eines Unternehmens-KAA erhalten, der im Rahmen eines ‚sanften Übergangs‘ geschlossen wurde, ist vom LSS ebenfalls freigestellt, wenn es sich im Vergleich zum Sektor-KAA um eine gleichwertige oder günstigere Regelung handelt.
Lohn für Arbeitsanfänger
Eine neue Dimona für einen anschließenden Vertrag berücksichtigt die vorherige Situation.
Verpflichtungen
Dimona Gelegenheitsarbeitnehmer - Bestattungsunternehmen
Zur Information. Der KAA vom 30. April 2019, der im PK für Bestattungsunternehmen mit Bestimmungen zur Gelegenheitsarbeit in diesem Sektor geschlossen wurde, wurde als allgemein verbindlich erklärt (Königlicher Erlass vom 17. August 2019 - BS vom 02. September 2019).
Jungarbeitnehmerverpflichtung
Korrektur der Frage des Föderalen Öffentlichen Dienstes Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung. Flexi-Arbeitnehmer kommen bei der Berechnung des Kontingents jüngere Arbeitnehmer in Betracht, aber nicht bei der Berechnung des Personalbestands des 2. Quartals.
Sonderbeiträge
Decava
Der Urlaub für die häusliche Versorgung wird zu den thematischen freien Zeitkredittagen hinzugefügt, für die der Sonderbeitrag nicht auf die Ergänzungsentschädigungen geschuldet wird (Gesetz vom 17. Mai 2019 - BS vom 02. Juli 2019; Königlicher Erlass noch nicht veröffentlicht).
Beiträge zum Fonds für Existenzsicherheit
Um zu verhindern, dass Beiträge für pensionierte Arbeitnehmer bezahlt werden müssen, ohne dass sich Ansprüche daraus ergeben, wird das LSS überprüfen, ob die Arbeitnehmer gesetzliche Pension beziehen oder nicht. Für Arbeitnehmer, die vor dem 01. Januar 2016 in Pension gegangen sind, kann die ergänzende Pension weiter aufgebaut werden. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, muss das Feld ‚Befreiung ergänzende Pensionsregelung‘ ausgefüllt werden.
Beitrag für den Kollektiven Sozialdienst der provinzialen und lokalen Verwaltungen
Der Beitragsprozentsatz bleibt vor 2020 unverändert (Königlicher Erlass vom 22. September 2019 - BS vom 25. September 2019).
Aktivierungsbeitrag
Diese Maßnahme wurde teilweise aufgehoben, was in der Verallgemeinerung resultiert, dass der Aktivierungsbeitrag nicht vor Inkrafttreten der Maßnahme erhoben wird (Urteil des Verfassungsgerichts Nr. 152/2019 vom 24. Oktober 2019; Gesetz vom 25. Dezember 2017 – BS vom 29. Dezember 2017).
Die Ermäßigungen
Zielgruppenermäßigung ältere Arbeitnehmer – Flandern
Die Lohndecke wird jeweils für das 4. Quartal und für den Zeitarbeitssektor jeweils für das 1. Quartal erhöht (Beschluss der flämischen Regierung vom 26. Oktober 2018 - BS vom 25. Januar 2019).
Neuformulierung und neuer ‚Link‘ (Flandern hat eine neue Website).
Zielgruppenermäßigung Jugendliche - Flandern
Das LfA gibt keine Arbeitskarten mehr aus.
Neuer ‚Link‘ (Flandern hat eine neue Website).
Ausfüllen der DmfA
Maßnahme zur Neuverteilung der Arbeitszeit (MRA)
Neuer Code ‚8‘ für vorübergehende teilzeitliche Leistungen für vertraglich gebundenes Personal im öffentlichen Sektor. Der Leistungscode ‚30‘ darf nicht mehr für die Zeit der Abwesenheit in einem solchen System verwendet werden. Diese Möglichkeit, vorübergehend teilzeitliche Leistungen zu erbringen, wurde ab dem 01. Januar 2018 in Flandern eingeführt und gilt rückwirkend.
Lehrlingstyp
Alle Ausbildungsverträge, die die 6 Kriterien ‚Lehrlinge - alternierendes Lernen‘ erfüllen, sind der Sozialversicherungspflicht unterworfen. Sie müssen mit dem Typ Lehrling ‚1‘ angegeben werden.
Lohncodes 22 und 23
Aktualisierung. Die Verwendung dieser Lohncodes beschränkt sich nicht auf Flexi-Arbeitnehmer im Hotel- und Gaststättengewerbe, sondern gilt für alle Sektoren, in denen ein Flexi-Job ausgeführt werden kann.
Persönliche Beiträge bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit
Der Prozentsatz für pensionierte Arbeitnehmer wird verringert (zwei Königliche Erlasse vom 22. Mai 2019 - BS vom 14. Juni 2019).
Beschäftigung Erklärungen - Befreiung von der ergänzenden Pensionsregelung
Um zu verhindern, dass Beiträge für pensionierte Arbeitnehmer bezahlt werden müssen, ohne dass sich Ansprüche daraus ergeben, wird das LSS überprüfen, ob die Arbeitnehmer gesetzliche Pension beziehen oder nicht. Für Arbeitnehmer, die vor dem 01. Januar 2016 in Pension gegangen sind, kann die ergänzende Pension weiter aufgebaut werden. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, muss dieses Feld ausgefüllt werden.
Ausfüllen der DmfAPPL
Maßnahme zur Neuverteilung der Arbeitszeit (MRA)
Neuer Code ‚8‘ für vorübergehende teilzeitliche Leistungen für vertraglich gebundenes Personal im öffentlichen Sektor. Der Leistungscode ‚30‘ darf nicht mehr für die Zeit der Abwesenheit in einem solchen System verwendet werden.
Lehrlingstyp
Alle Ausbildungsverträge, die die 6 Kriterien ‚Lehrlinge - alternierendes Lernen‘ erfüllen, sind der Sozialversicherungspflicht unterworfen. Sie müssen mit dem Typ Lehrling ‚1‘ angegeben werden.
Der Fonds „Maribel Sozial“ des öffentlichen Sektors
Verfahren und zu schaffende Arbeitsplätze
Die zusätzliche Beschäftigung wird gemessen, indem das Arbeitsvolumen des Jahres (x) mit dem Arbeitsvolumen der Jahre (x - 2) und (x - 1) verglichen wird (Königlicher Erlass vom 19. September 2019 - BS vom 03. Oktober 2019).
Neue Beispiele.
Modalitäten
Aktualisierung.
Veröffentlichte Gesetzgebung
Künstler
Es wurden einige Änderungen an der Haushaltsregelung er Künstlerkommission vorgenommen (Königlicher Erlass vom 29. September 2019 - BS vom 11. Oktober 2019).
Zu Erinnerung, es ist die Künstlerkommission, die nicht nur zur Ausstellung des Künstlervisums und der Künstlerkarte befugt ist, sondern auch zur Unterrichtung der Künstler über ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf die soziale Sicherheit, die sich aus ihrer Sozialversicherungspflicht für Lohnempfänger ergibt. Fragen können gerichtet werden an Artist@work.