Ältere Arbeitnehmer
Diese Zielgruppenermäßigung betrifft die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer. Um zu überprüfen, auf welchen Betrag der Arbeitgeber für die Beschäftigung eines älteren Arbeitnehmers Anspruch hat, berücksichtigt er das Alter des Arbeitnehmers und den Referenzquartallohn, den der Arbeitnehmer erhält.
Betroffene Arbeitgeber
Alle Arbeitgeber, die Arbeitnehmer beschäftigen, die allen Regelungen unterliegen.
- Alters- und Hinterbliebenenpensionen für Arbeitnehmer;
- Kranken- und Invalidenversicherung, Sektor Gesundheitspflege;
- Kranken- und Invalidenversicherung, Sektor Entschädigungen;
- Arbeitslosigkeit;
- Berufskrankheiten;
- Arbeitsunfälle;
- Jahresurlaub.
Betroffene Arbeitnehmer
Es betrifft Arbeitnehmer, die zu Kategorie 1 gehören, wie für die strukturelle Ermäßigung beschrieben wurde, und die am letzten Tag des Quartals mindestens 54 Jahre alt geworden sind, am Ende des Quartals aber nicht unbedingt im Dienst sein müssen. Nur diejenigen mit einem Referenzquartalslohn unterhalb einer festgelegten Lohngrenze kommen in Betracht.
Deutschsprachige Gemeinschaft:
Ab 01.01.2018 ist die Lohngrenze für die Zielgruppenermäßigung für ältere Arbeitnehmer absolut festgelegt auf 13.942,47 EUR.
Ausschlüsse
Arbeitnehmer, die über das gesamte Quartal keine effektiven Leistungen erbringen, sind ausgeschlossen, ausgenommen im Fall:
- einer gesetzlichen vollständigen Aussetzung der Ausführung des Arbeitsvertrags, wie
- die im Gesetz vom 03. Juli 1978 über die Arbeitsverträge bestimmten Aussetzungen (Krankheit, Unfall, ...)
- einer vollständigen Unterbrechung im Rahmen eines Zeitkredits
- einer vollständigen Unterbrechung im Rahmen eines thematischen Urlaubs
- die im Gesetz vom 03. Juli 1978 über die Arbeitsverträge bestimmten Aussetzungen (Krankheit, Unfall, ...)
- und im Fall einer Freistellung von Leistungen während der Kündigungsperiode gemäß Artikel 37 desselben Gesetzes.
Der Arbeitgeber meldet im Block ‚Beschäftigung Auskünfte‘ im Feld ‚Freistellung von Leistungen‘ die Situation des Arbeitnehmers.
Betrag der Ermäßigung
Die Höhe der Ermäßigung hängt vom Alter des Arbeitnehmers am letzten Tag des betreffenden Quartals ab:
- >= 54 Jahre --> G2
- >= 58 Jahre --> G1
- >= 62 Jahre --> G8
- >= 65 Jahre --> G9.
Zu erledigende Formalitäten
Keine besonderen Formalitäten.
Zusätzliche Informationen 1
Zusätzliche Informationen – Meldung der Ermäßigung für ältere Arbeitnehmer
De regionale Zielgruppenermäßigung für ältere Arbeitnehmer wird im Block 90109 „Ermäßigung Beschäftigung“ mit folgenden Angaben eingetragen:
1. Deutschsprachigen Gemeinschaft
Zielgruppenermäßigung | Pauschale/Betrag | Dauer | Ermäßigungscode | Berechnungs- | Betrag der |
---|---|---|---|---|---|
Ältere Arbeitnehmer von 54 bis einschließlich 57 Jahren* | G2 (400 €) | alle betroffenen Quartale | 3102 | / | ja |
Ältere Arbeitnehmer von 58 bis einschließlich 61 Jahren* | G1 (1000 €) | alle betroffenen Quartale | 3102 | / | ja |
Ältere Arbeitnehmer von 62 bis einschließlich 64 Jahren* | G8 (1500 €) | alle betroffenen Quartale | 3102 | / | ja |
Ältere Arbeitnehmer ab 57 Jahren* | G9 (800 €) | alle betroffenen Quartale | 3102 | / | ja |
* Alter am letzten Tag des Quartals und sofern der Arbeitnehmer die Bedingungen erfüllt.
Ab 2/2018 ist die Ermäßigung 3102 nur möglich, wenn der Wert „0“ im Feld „Freistellung Leistungen“ (00826) im Block „Beschäftigung - Erläuterungen“ (90313) angegeben ist.
Bei der Meldung per Webanwendung werden die Ermäßigungen gemäß Eingabe automatisch berechnet.
2. Flandern
Ab 3/2016 wurde eine spezifische Ermäßigung für ältere Arbeitnehmer eingeführt, die in einer Niederlassungseinheit in Flandern beschäftigt oder ihr unterstellt sind (siehe Ermäßigung ältere Arbeitnehmer - Flandern).
3. Brüssel
Ab 4/2016 wurde eine spezifische Ermäßigung für ältere Arbeitnehmer eingeführt, die in einer Niederlassungseinheit in Flandern beschäftigt oder ihr unterstellt sind (siehe Ermäßigung ältere Arbeitnehmer - Brüssel).
4. Wallonische Region
Ab März 2017 wurde eine spezifische Ermäßigung für ältere Arbeitnehmer eingeführt, die in einer Niederlassungseinheit in Wallonien beschäftigt oder ihr unterstellt sind. (siehe Ermäßigung älterer Arbeitnehmer – Wallonische Region)
Eine Übergangsermäßigung ist vorgesehen für Arbeitnehmer im Alter von 54 Jahren, die vor dem 30. Juni 2017 beschäftigt waren.