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Zahlen Sie nur die Selbstbeteiligung bei Ihrem Pflegeerbringer

10-02-2022

10 Februar 2022 - Seit dem 1. Januar 2022 ist es möglich, bei jedem Pflegeerbringer und für alle Versorgung nur das Eigenanteil oder die Selbstbeteiligung zu zahlen. In diesem Fall brauchen Sie keine Pflegebescheinigung mehr an Ihre Krankenkasse zu schicken.

Bisher war es dem Arzt, dem Zahnartzt und dem Logopäden verboten, die Drittzahlerregelung für bestimmte Leistungen anzuwenden. Diese Verbote sind aufgeheben.

Ihr Pflegeerbringer hat die Wahl, die Regelung anzuwenden oder nicht. Nur in bestimmten Fällen ist er dazu verpflichtet. Zum Beispiel: der Hausarzt soll die Regelung anwenden, wenn Sie auf die erhöhte Beteiligung der Versicherung Recht haben.

Weitere Auskünfte finden Sie auf der Seite 'Drittzahlerregelung' auf der Webseite des LIKIV (auf Französisch).

 

 


Verfasser

Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung