Studenten dürfen 2023 bis zu 600 Stunden arbeiten
28-12-2022
Ab dem 1. Januar 2023 dürfen Studenten 600 Stunden pro Jahr zu vergünstigten Sozialbeiträgen arbeiten. Bisher waren nur 475 Stunden erlaubt.
Die neue Regelung sieht vor, dass Studenten erst dann Sozialbeiträge in regulärer Höhe bezahlen, wenn sie mehr als 600 Stunden arbeiten. Die Ausweitung kann sich auf das Unterhaltsrecht gegenüber den Eltern und den Anspruch auf Kindergeld auswirken.
Für das Arbeitseinkommen von Studenten gelten Höchstbeträge, die nicht überschritten werden dürfen, um weiterhin als unterhaltsberechtigt zu gelten. Diese Höchstbeträge wurden für 2023 noch nicht festgelegt. Um den Anspruch auf Kindergeld zu behalten, darf pro Jahr eine bestimmte Anzahl an Arbeitsstunden nicht überschritten werden. Diese Höchstgrenzen müssen von den drei Regionen noch abschließend festgelegt werden.
Weitere Einzelheiten zur Neuregelung sowie weitere Informationen zu studentischem Arbeiten finden Sie auf der Seite www.studentatwork.be.
Verfasser
Landesamt für Soziale Sicherheit