Das Portal der sozialen Sicherheit verwendet Cookies, um die Website benutzerfreundlicher zu gestalten.

Weitere Informationen× Ich habe verstanden

Zum Hauptinhalt springen

Sozialschutz näher an der Armutsgrenze

03-10-2024

Laut der neuesten Ausgabe von „Fokus auf Zahlen“ auf der Website des FÖD Soziale Sicherheit nähert sich der Sozialschutz durch Mindestleistungen der Armutsgrenze.

Eine vorteilhafte Entwicklung ist bei der EGB (Einkommensgarantie für Betagte) zu verzeichnen, die heute 100 % der Armutsgrenze erreicht. Darüber hinaus haben die Erhöhung und Indexierung der Sozialleistungen in den letzten Jahren zu einer Anhebung der Mindestbeträge geführt, die im Jahr 2024 zunehmend mit der Armutsgrenze übereinstimmen.

Ein Teil der Haushalte, die Mindestleistungen beziehen, muss sich jedoch weiterhin mit einem Einkommen unterhalb des Armutsrisikos begnügen. Dazu gehören diejenigen, die Eingliederungseinkommen, Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens (BEE) und Arbeitslosengeld beziehen.

Weitere Informationen zu den Mindestleistungen finden Sie auf der Website des FÖD Soziale Sicherheit (auf Französisch).


Verfasser

Föderaler öffentlicher Dienst Soziale Sicherheit