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Pensionsreform genehmigt: Was bedeutet das für Ihre Pension?

16-06-2026

Das Föderale Parlament hat die Pensionsreform endgültig genehmigt. Was bedeutet das nun für Ihre Pension? Welche Informationen finden Sie derzeit auf mypension.be? Der FPD beantwortet Ihre Fragen.

Mit der Genehmigung der Pensionsreform treten die neuen Pensionsregelungen am 1. Januar 2027 in Kraft.

Für diejenigen, die bereits in Pension sind oder vor dem 1. Januar 2027 in Pension gehen, ändert sich wenig oder gar nichts. Wenn Sie jedoch nach diesem Datum in den Ruhestand gehen, gelten die neuen Regeln. Wir erklären diese detailliert und anhand von Beispielen auf www.pensionsreform.be. Die wichtigsten Punkte sind:

Was sehen Sie auf mypension.be?

mypension.be ist Ihre persönliche Online-Pension-Akte. Sie sehen unter anderem die für Ihre Pension anrechenbaren Zeiträume und eine Schätzung Ihres frühestmöglichen Pensionsdatums.

Die Reform erfordert Anpassungen der Zeiträume und des Pensionsdatums, daher sind die Berechnungen für viele Bürger noch nicht abgeschlossen. Was Sie derzeit auf mypension.be sehen oder nicht sehen, hängt also davon ab, wann Sie in Pension gehen.

Sind Sie bereits in Pension?

Auf mypension.be ändert sich für Sie nichts: Die Zahlungen Ihrer Pension werden weiterhin jeden Monat unter „Meine Pensionszahlungen“ aktualisiert.

Gehen Sie vor dem 1. Januar 2027 in Pension?

Sie erhalten Ihre Pension noch nach den alten Regeln. Auf mypension.be sehen Sie jetzt die Schätzung Ihres frühestmöglichen Pensionsdatums und die Höhe Ihrer Pension.

Gehen Sie nach dem 1. Januar 2027 in den Ruhestand?

Dann wird Ihre Pension nach den neuen Regeln berechnet. Ihr frühestmögliches Pensionsdatum und die Höhe Ihrer Pension müssen daher neu berechnet werden. Diese Berechnungen laufen derzeit auf Hochtouren und sind noch nicht auf mypension.be einsehbar.

Der Zeitplan für die Anpassung Ihrer Pensionsnakte sieht wie folgt aus:

  • 8. Juni 2026: Veröffentlichung einer Seite „Was bedeutet die Reform für mich?“ auf mypension.be
  • Sommer 2026: Arbeitszeitzähler für Bonus und Malus mit den anrechenbaren Arbeitstagen auf Grundlage Ihrer aktuellen Laufbahn
  • Herbst 2026: frühestes Pensionsdatum auf Grundlage der neuen Gesetzgebung
  • Ende 2026: frühestes Pensionsdatum, an dem Sie ohne Malus in die Pension gehen können
  • 2. Halbjahr 2027: Ihre Pensionsbeträge auf Grundlage der neuen Gesetzgebung
  • Ende 2027: Simulationen wieder möglich

Weitere Informationen

Lesen Sie auch unsere Pressemitteilung zur Pensionsreform (PDF, 230 KB).


Verfasser

Föderaler Pensionsdienst