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Neue Regelung für die Kontrollkarte „zeitweilige Arbeitslosigkeit“: das Bürgermandat

18-06-2026

In der Anwendung eC3.2 kann ein Bürger einer Vertrauensperson ab sofort die Vollmacht erteilen, in seinem Namen seine elektronische Kontrollkarte „zeitweilige Arbeitslosigkeit“ auszufüllen. Gleichzeitig wurde die Legende der Kontrollkarten erweitert, um der Vielfalt der spezifischen Situationen besser Rechnung zu tragen.

Weitere Informationen zur Bürgervollmacht (mit Erklärvideo, auf Niederländisch) finden Sie auf der Website des LfA.


Verfasser

Landesamt für Arbeitsbechaffung