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Krankheitsbescheinigungen auf 3 Monate beschränkt

05-01-2026

Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit, der Ihrer Krankenkasse gemeldet wird, höchstens 3 Monate. Eine Verlängerung ist jeweils um höchstens 3 Monate möglich, wenn Ihr Hausarzt, Facharzt, Zahnarzt oder Ihre Hebamme dies für erforderlich hält.

Die Vorteile sind:

  • Regelmäßige Betreuung der Patienten
  • Personalisierte Betreuung durch Gesundheitsfachkräfte
  • Stärkere Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsfachkräften und Patienten

Der Vertrauensarzt Ihrer Krankenkasse kann die vorgeschlagenen Daten auf der Krankheitsbescheinigung sofort akzeptieren oder Sie zu einer medizinischen Untersuchung einladen.

Außerdem brauchen Sie ab dem 1. Januar 2026 Ihre Krankheitsbescheinigung von mehr als 14 Tagen (oder deren Verlängerungen) nicht mehr in Papierform bei Ihrer Krankenkasse einzureichen. Ihr Hausarzt ist verpflichtet, sie elektronisch zu übermitteln. Sie können weiterhin eine Papierbescheinigung für Ihren Arbeitgeber erhalten.

Weitere Informationen über Ihre Krankheitsbescheinigung finden Sie auf der Webseite des LIKIV


Verfasser

Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung