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Haben Sie Ihr Urlaubsgeld für 2020 noch nicht erhalten?

16-12-2022

Sie sind Arbeiter/in oder nicht-freiberuflicher Künstler/in? Rund 16.500 Personen, die als Arbeiter oder nicht-freiberufliche Künstler tätig sind, haben ihre Kontonummer noch nicht übermittelt, auf das ihr Urlaubsgeld für 2020 (Urlaubsjahr 2019) überwiesen werden soll. Und in Zeiten stetig steigender Energiepreise dürfte das Urlaubsgeld doch gerade gelegen kommen. Prüfen Sie also schnell, ob Ihnen noch Urlaubsgeld zusteht!

Gegenüber den gut 1,6 Millionen Beschäftigten, die ihr Urlaubsgeld bereits von ihrer Urlaubskasse erhalten haben, erscheinen einige zehntausend Personen vielleicht als wenig. Das Landesamt für Jahresurlaub (LJU) hat sich jedoch zum Ziel gesetzt, alle Arbeitnehmer/innen zu ihrem Recht kommen zu lassen.

Falls Ihnen also noch Urlaubsgeld zusteht, appellieren wir deshalb an Sie, Ihre Kontonummer noch vor dem 31. Dezember 2022 an Ihre Urlaubskasse zu übermitteln. Andernfalls riskieren Sie den Verlust des Urlaubsgeldes, für das Sie gearbeitet haben.

Wie können Sie prüfen, ob Sie betroffen sind?

Der Onlinedienst Mein Urlaubskonto bietet Arbeitern und nicht-freiberuflichen Künstlern die Möglichkeit, bereits ausgezahlte Urlaubsgelder sowie noch nicht wahrgenommene Ansprüche aus den vergangenen Jahren einzusehen. Besuchen Sie www.meinurlaubskonto.be und checken Sie den Verlauf Ihrer Auszahlungen!

Nutzen Sie itsme® zur unkomplizierten Anmeldung auf Ihrem Smartphone, PC oder Tablet. Mit einem PC und Kartenleser können Sie sich auch mit Ihrem elektronischen Personalausweis (eID) und PIN-Code einloggen. Wenn Sie sich erfolgreich angemeldet haben, wählen Sie das Urlaubsjahr 2020 aus und sehen Sie nach, ob der Betrag bereits überwiesen wurde. Falls dies nicht der Fall ist, müssen Sie Ihre Kontonummer noch mitteilen.

Problemlos Ihre Kontonummer mitteilen

Sie müssen der zuständigen Urlaubskasse Ihre persönliche Kontonummer mitteilen, um Ihr Urlaubsgeld zu empfangen. Dazu haben Sie verschiedenen Möglichkeiten.

War Ihr Arbeitgeber 2019 beim Landesamt für Jahresurlaub (LJU) angeschlossen, dann müssen Sie:

  • entweder www.meinurlaubskonto.be besuchen und sich mit itsme® oder Ihrem elektronischen Personalausweis, Ihrem PIN-Code und einem Kartenleser im Onlinedienst einloggen. Das ist der schnellste Weg, um Ihr Urlaubsgeld zu erhalten;
  • oder Ihre Daten im Onlineformular Meine Kontonummer mitteilen auf der Website des LJU eingeben;
  • oder Ihre Daten (Familienname, Vorname, Adresse, Nationalregisternummer und aktuelle Kontonummer) per Brief übermitteln. Unterzeichen und datieren Sie das Schreiben und schicken Sie es an das LJU.

War Ihr Arbeitgeber 2019 bei einer anderen Urlaubskasse angeschlossen, dann müssen Sie:

  • entweder www.meinurlaubskonto.be besuchen und sich mit itsme® oder Ihrem elektronischen Personalausweis, Ihrem PIN-Code und einem Kartenleser im Onlinedienst einloggen;
  • oder sich an die Urlaubskasse wenden, bei der Ihr Arbeitgeber 2019 angeschlossen war, und dort ein Antragsformular anfragen.

Falscher Betrag oder Verjährungsfrist verlängern?

Sie sind mit der Höhe Ihres Urlaubsgeldes nicht einverstanden oder möchten die Verjährungsfrist Ihres Urlaubsgeldes für das Jahr 2020 (Urlaubsjahr 2019) verlängern? Das können Sie bis zum 31. Dezember 2022 tun.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des LJU in der Rubrik Berufung einlegen.


Verfasser

Landesamt für Jahresurlaub