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Für 11 Euro pro Sitzung zum Psychologen ab dem 1. September 2021

16-08-2021

16 August 2021 - Die psychologische Betreuung wird ab dem 1. September für alle bezahlbarer. Dies ist das Ergebnis eines Abkommens zwischen dem LIKIV, dem FÖD Volksgesundheit und dem Sektor. 

Das neue Abkommen unterscheidet zwischen psychologischer Erstbetreuung und spezialisierter psychologischer Betreuung.

Erwachsene haben für die Erstattung pro Jahr Anspruch auf:

  • 8 Einzelsitzungen (Eigenanteil pro Sitzung: 11 Euro) oder
  • 5 Gruppensitzungen (Eigenanteil  pro Sitzung: 2,50 Euro).

Bei Kindern und Jugendlichen (bis einschließlich 23 Jahre) ist diese Zahl noch höher.

 

 

Die Patienten können sich an klinische Psychologen oder Orthopädagogen wenden, die einem Abkommen mit einem der 32 lokalen Netzwerke beigetreten sind.

Weitere Informationen bezüglich dieses Abkommens finden Sie auf der Webseite des LIKIV (auf Französisch).


Verfasser

Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung