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Den Fonds für die Rückkehr an den Arbeitsplatz gibt es jetzt auch für Personen, die länger als ein Jahr arbeitsunfähig sind

30-04-2025

Seit dem 1. April 2025 können Arbeitnehmer oder Arbeitssuchende, die seit mehr als einem Jahr arbeitsunfähig sind, beim Fonds für die Rückkehr an den Arbeitsplatz des LIKIV einen Antrag stellen.

Der Fonds für die Rückkehr an den Arbeitsplatz gibt Ihnen einen Gutschein mit einem Höchstwert von 1.800 Euro. Diesen Gutschein können Sie beispielsweise für Karriereberatung und personalisiertes Coaching bei einem anerkannten Dienstleister einlösen. So finden Sie neue Perspektiven, um innerhalb Ihrer Möglichkeiten an den Arbeitsmarkt zurückzukehren. Anerkannte Dienstleister finden Sie über die Webanwendung "Einen Dienstleister suchen" des LIKIV (auf Französisch).

Sind Sie arbeitsunfähig und wurde Ihr Arbeitsvertrag von Ihrem Arbeitgeber infolge höherer Gewalt medizinischer Art beendet? Dann können Sie bereits seit dem 1. April 2024 den Fonds für die Rückkehr an den Arbeitsplatz in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen über den Fonds für die Rückkehr an den Arbeitsplatz für arbeitsunfähige Personen auf der Website des LIKIV (auf Französisch)


Verfasser

Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung