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Gesundheitsüberwachung schwangerer Arbeitnehmerinnen

„Gesundheitsüberwachung schwangerer Arbeitnehmerinnen” ist der Onlinedienst, mit dem Sie Fedris, der Föderalen Agentur für Berufsrisiken, ein Gesundheitsrisiko für schwangere Arbeitnehmerinnen melden können.

Schwangere Arbeitnehmerinnen dürfen keine Arbeiten ausführen, die ihre Gesundheit oder die ihres ungeborenen Kindes gefährden. Vermuten Sie als Arbeitgeber ein Gesundheitsrisiko für eine schwangere Arbeitnehmerin? Dann ergreifen Sie bitte folgende Maßnahmen:

  1. Führen Sie eine Risikobewertung durch

    Lassen Sie eine Risikobewertung durchführen und ergreifen Sie ,wenn nötig, Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmerin. Weitere Informationen über die Risikobewertung lesen Sie auf der Seite Gesundheitsrisiko für schwangere Arbeitnehmerinnen auf der Website
    von Fedris (auf Französisch) Neues Fenster
    .

  2. Reichen Sie eine Meldung bei Fedris ein.

Diese beiden Maßnahmen sind gesetzliche Verpflichtungen für alle Arbeitgeber.

Wie erfolgt die Meldung?

Wählen Sie im Menü die Schaltfläche „Gesundheitsrisiko melden” und füllen Sie das elektronische Formular aus. Es wird automatisch an Fedris weitergeleitet.

Der Arbeitgeber erhält eine Bestätigung in e-Box Enterprise.

Schauen Sie sich eine Beispielmeldung (auf Französisch) .pdf - Neues Fenster an.

Bis zum 30. Juni 2026 können Sie die Meldung noch über ein Papierformular (auf Französisch) .pdf - Neues Fenster ausfüllen und versenden.

Wer kann die Meldung durchführen?

Sie können die Meldung selbst vornehmen oder jemand anderem den Zugang genehmigen, um die Meldung in Ihrem Namen durchzuführen. Es gibt zwei Möglichkeiten:

  1. Ein Mitarbeiter oder ein externer Partner

    Sie können einem Mitarbeiter (z. B. dem Präventionsberater oder einem Mitarbeiter der Personalabteilung) oder einem Sozialsekretariat den Zugang genehmigen.

  2. Der Externe Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz (EDGS

    Sie können Ihren externen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz kontaktieren, um zu prüfen, ob dieser die Meldung für Sie übernimmt.

Wichtig: Als Arbeitgeber bleiben stets letztendlich Sie dafür verantwortlich, dass die Meldung korrekt eingereicht wird, auch wenn Sie dafür eine andere Person beauftragen.

Wie erteilen Sie jemandem in Ihrem Namen Zugang zum Onlinedienst?

Der Hauptzugangsverwalter oder Zugangsverwalter Ihres Unternehmens muss dem neuen Benutzer auf der Seite Zugangsverwaltung den Zugang über den Onlinedienst genehmigen.

  1. Klicken Sie auf die Schaltfläche Zugangsverwaltung und melden Sie sich mit einem digitalen Schlüssel an.
  2. Klicken Sie im Menü auf „Benutzer“.
  3. Wählen Sie unten rechts „Einen Benutzer hinzufügen” und klicken Sie auf „Weiter”.
  4. Geben Sie die Daten des Benutzers ein und wählen Sie „Fedris E-Formulare für Berufsrisiken” (Fedris E-Forms risques professionnels) in der Liste der Onlinedienste aus.