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über Meldepflicht

Was?

Wenn Sie in Belgien vorübergehend einen ausländischen Arbeitnehmer beschäftigen, muss dieser Ihnen einen Limosa-1-Meldungsnachweis vorlegen.

Sie müssen danach fragen.

Kann Ihnen dieser Arbeitnehmer keinen Limosa-1-Meldungsnachweis vorlegen, müssen Sie das den Behörden melden.

Wer führt diese Meldung aus?

Sie müssen diese Meldung vornehmen, wenn die Aktivitäten bei Ihnen ausgeführt werden.

Sie können die Meldung auch durch einen Dritten ausführen lassen.

Wer wird gemeldet?

Sowohl Arbeitnehmer als auch Selbständige müssen einen Limosa-1-Meldungsnachweis vorlegen.

Lesen Sie mehr über "Wer wird gemeldet"

Wann?

Sie müssen die Limosa-1-Meldungsnachweise vor Beginn der Aktivitäten in Belgien beantragen.

Kann eine Person keinen Limosa-1-Meldungsnachweis vorlegen, müssen Sie das sofort melden.

Wer ist befreit?

Bestimmte Personen benötigen aufgrund der Art und Dauer ihres Aufenthalts keinen Meldungsnachweis.
Lesen Sie mehr über "Wer ist befreit?"

Wie melden?

Sie müssen zuerst einen Benutzernamen und ein Kennwort beantragen.

Danach können Sie über die Web-Anwendung schnell und einfach eine Meldung vornehmen.

So sieht der Limosa-1-Meldungsnachweis aus?

Von jeder Meldung erhält der Antragsteller unverzüglich eine Limosa-1-Empfangsbescheinigung .pdf - Neues Fenster.Die elektronischen Versionen dieser Empfangsbescheinigungen sind auszudrucken.

Ihr eigener Meldungsnachweis

Für jede von Ihnen vorgenommene Meldung erhalten Sie ebenfalls einen spezifischen Limosa-Meldungsnachweis.

Dieses Dokument müssen Sie den Inspektionsdiensten vorlegen können.

QR-code

Ab dem 01.03.2014 umfasst der Meldungsnachweis L1 einen QR-Code. Für Personen, die ab 01.04.2014 in Belgien Bauleistungen erbringen, kann dieser QR-Code verwendet werden, um auf einfache Weise Anwesenheiten im Checkinatwork zu registrieren.
Auf nach dem 3. Juni 2014 eingereichten Meldungsnachweisen L1 ist der QR-Code zur besseren Lesbarkeit größer gedruckt.
Weitere Informationen über Checkinatwork.

Wenn Sie keine Meldung vornehmen

Wenn Sie den Behörden einen fehlenden Limosa-1-Meldungsnachweis nicht angeben, kann das straf- oder zivilrechtliche Folgen haben.
Lesen Sie mehr über "Wenn Sie keine Meldung vornehmen"

Ab wann muss eine Meldung erfolgen?

Und was ist zu tun bei Tätigkeiten, die bereits begonnen wurden, oder bei aufeinander folgenden Verträgen?
Lesen Sie mehr über "Ab wann muss eine Meldung erfolgen?"

Welche Daten benötigen Sie?

Wenn Sie das Fehlen eines Limosa-1-Nachweises melden?
Lesen Sie mehr über "Welche Daten benötigen Sie?"

Wie lange bleibt ein Limosa-1-Nachweis gültig?

Und was geschieht, falls der Auftrag länger als ursprünglich gemeldet dauert?
Lesen Sie mehr über "Wie lange bleibt ein Limosa-1-Nachweis gültig?"

Die Originalmeldung

Im Rahmen dieser Meldepflicht können Sie die Originalmeldung auch in Vertretung des ausländischen Arbeitgebers oder Selbständigen vornehmen.