Wie lange bleibt eine Meldung gültig?
Eine Meldung für einen Arbeitnehmer oder einen Selbständigen muss immer für die Dauer der Tätigkeiten in Belgien vorgenommen werden.
Falls der Auftrag länger als ursprünglich gemeldet dauert
In diesem Fall muss eine neue Meldung vorgenommen werden. Dies muss vor Ablauf der ursprünglich gemeldeten Dauer erfolgen.