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Instructions administratives ONSS

Seit 1. April 2007 soll der belgische Benutzer vor jeder Beschäftigung entsandter Arbeitnehmer, Selbständiger und/oder Praktikanten, die vorübergehend oder teilweise nach Belgien arbeiten kommen, prüfen, ob diese Personen über eine LIMOSA-Empfangsbescheinigung verfügen. Ist dies nicht der Fall, so soll der Benutzer dies beim Landesamt für Soziale Sicherheit melden.

Für mehr Information : "Administrative Anweisungen LSS" (auf Französisch)