Keine Dimona-Meldung oder DmfAPPL-Meldung
Inhalt
Die von einem Künstler im Rahmen der geringen Entschädigungsregelung vollbrachten künstlerischen Leistungen oder produzierten künstlerischen Werke sind ausdrücklich von der Dimona-Meldepflicht ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass die Künstler vom Auftraggeber in der Dimona-Meldung NICHT anzugeben sind.
Ebenso wenig sind sie in der multifunktionellen Quartalsmeldung für soziale Sicherheit (DmfAPPL) anzugeben.