Seeleute
Ab dem 01. Januar 2018 werden auch Seeleute, die zuvor bei der HVKS (Hilfs- und Versorgungskasse für Seeleute) gemeldet wurden, über die DmfA gemeldet. Es geht um die Meldung von in Belgien sozialversicherungspflichtigen Seeleuten.
Es handelt sich dabei um Seeleute in:
- die Handelsschifffahrt
- den Sektor der Baggerarbeiten
- die Seeschleppfahrt.
Die meldungsspezifische Beschreibung der Codes finden Sie im Kapitel ‚Ausfüllen der DmfA‘. Weitere allgemeine Informationen über die Sozialversicherung für Seeleute finden Sie im Portal der internationalen Beschäftigung.