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Konsumscheck – Corona-Maßnahme

Zur Unterstützung des Gaststätten-, Kultur- und Sportsektors sowie des Einzelhandels, die von einem längeren Lockdown-Zeitraum betroffen waren, erhalten Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern Konsumschecks auszuteilen, die von der Abgabenpflicht für die Soziale Sicherheit (und den Steuern) befreit sind.

Konsumschecks werden in Papierform oder elektronischer Form übermittelt.

Es wird davon ausgegangen, dass die elektronischen Konsumschecks dem Arbeitnehmer zum Zeitpunkt, zu dem die Gutschrift auf dem Konsumscheckkonto eingeht, überreicht werden. Das Konsumscheckkonto ist eine von einem anerkannten Aussteller verwaltete Datenbank, in der eine bestimmte Anzahl elektronischer Konsumschecks gespeichert werden.

Konsumschecks entsprechen dem Lohnbegriff, es sei denn, dass sie gleichzeitig alle unten stehenden Bedingungen erfüllen.

Konsumschecks, die als Ersatz für oder zur Umsetzung von Lohn, Prämien, Sachvorteilen oder anderen Vorteilen gewährt werden, für die eventuell Sozialversicherungsbeiträge geschuldet werden, entsprechen stets dem Lohnbegriff.

 

Kollektives Arbeitsabkommen

Die Gewährung von Konsumschecks muss in einem KAA festgehalten worden sein, der auf Sektor- oder Unternehmensniveau geschlossen wurde. Wenn ein solches Abkommen aufgrund des Fehlens einer Gewerkschaftsvertretung nicht geschlossen werden kann oder wenn es sich um eine Personalkategorie handelt, für die derartige Abkommen nicht üblich sind, kann die Gewährung durch einen schriftlichen individuellen Vertrag geregelt werden. In diesem Fall darf der Betrag der Konsumschecks den durch ein KAA im gleichen Unternehmen gewährten Höchstbetrag nicht überschreiten.

Im Falle des öffentlichen Sektors muss die Bewilligung von Konsumschecks Gegenstand von Verhandlungen innerhalb des zuständigen Verhandlungsausschusses gewesen sein.

 

Bestimmungen im Vertrag

Das jeweilige KAA, individuelle Abkommen oder der jeweilige Rechtsakt legt den maximalen Nennwert des Konsumschecks fest (Höchstwert pro Konsumscheck: 10,00 EUR).

 

Auf den Namen des Arbeitnehmers, Verwendung und Gültigkeitsdauer

Die Konsumschecks werden auf den Namen des Arbeitnehmers ausgestellt. Diese Bedingung ist erfüllt, wenn die betreffende Gewährung und der Gesamtbetrag an Konsumschecks auf der individuellen Rechnung des Arbeitnehmers gemäß den Regeln über das Führen von Sozialdokumenten vermerkt sind. Sie können nur eingelöst werden:

  • Gaststätten
  • in Einzelhandelsgeschäften, die nicht mehr als einen Monat geschlossen waren und die dem Kunden, bei dessen gleichzeitiger Anwesenheit in der Filiale, Waren oder Dienste anbieten und die in Artikel 15/1 § 1 des Gesellschaftsgesetzbuches auferlegten Bedingungen erfüllen [Artikel 1:25, § 1 des Gesetzbuchs der Gesellschaften und Vereinigungen] (Mikrogesellschaften).
  • Einrichtungen, die zum Kultursektor gehören und von der zuständigen Behörde anerkannt, zugelassen oder subventioniert werden oder
  • Sportvereinen, für die ein Verband besteht, der von den Gemeinschaften anerkannt oder subventioniert wird, oder die zu einem der nationalen Verbände gehören.

Auf den Papierschecks wird, zusammen mit dem Ausstellungsdatum, deutlich der 07. Juni 2021 als spätestes Gültigkeitsdatum vermerkt und dass sie nur in den oben genannten Einrichtungen, Verbänden und Gaststätten eingelöst werden dürfen.

Bei allen Konsumschecks, die nicht auf diese Weise ausgestellt werden, handelt es sich um Löhne.

Verlängerungen

  • Die Gültigkeitsdauer von Konsumschecks in Papier- und elektronischer Form wird bis einschließlich 31. Dezember 2021 verlängert.
  • Konsumschecks in Sektoren, die deren Gewährung nach einem Finanzierungsbeschluss der finanzierenden Föderalbehörde oder des finanzierenden Gliedstaats im Zeitraum vom 01. November 2020 bis einschließlich 31. Dezember 2020 beschlossen haben, können bis einschließlich 30. Juni 2021 gewährt werden. Es handelt sich um eine einmalige Solidaritätsprämie laut dem Konsumschecksystem für das Personal der föderalen Gesundheitssektoren.

 

Umtausch in Geld

Schecks können weder ganz noch teilweise gegen Geld eingetauscht werden.

 

Betrag

Der Gesamtbetrag der vom Arbeitgeber gewährten Konsumschecks darf pro Arbeitnehmer und Jahr nicht mehr als 300,00 EUR betragen.

 

Kontrolle vor der Nutzung

Vor der Nutzung der elektronischen Konsumschecks kann der Arbeitnehmer den Restbetrag und die Gültigkeitsdauer der Konsumschecks überprüfen, die erteilt, aber noch nicht benutzt wurden.

 

Wahl für elektronische Konsumschecks

Die Wahl für elektronische Konsumschecks wird durch ein kollektives Arbeitsabkommen auf Unternehmensebene geregelt, ggf. im Rahmen eines sektoriellen kollektiven Arbeitsabkommens. Wenn kein derartiges Abkommen geschlossen werden kann, wird die Wahl für die elektronischen Konsumschecks durch ein individuelles schriftliches Abkommen geregelt. Im Falle des öffentlichen Sektors muss die Bewilligung von Konsumschecks Gegenstand von Verhandlungen innerhalb des zuständigen Verhandlungsausschusses gewesen sein.

 

Anerkannter Aussteller

Konsumschecks in elektronischer Form können nur von einem Aussteller zur Verfügung gestellt werden, der gemeinsam vom Minister der Sozialen Angelegenheiten, dem Minister der Beschäftigung, dem für Selbstständigen zuständigen Minister und dem Minister der Wirtschaft anerkannt wird.

Elektronische Konsumschecks, die von einem Aussteller herausgegeben wurden, dessen Zulassung widerrufen wurde oder abläuft, gelten bis zum Ablaufdatum der Gültigkeitsdauer. 

 

Diebstahl oder Verlust der Karte

Die Benutzung der elektronischen Konsumschecks darf für den Arbeitnehmer keine Unkosten verursachen, außer bei Diebstahl oder Verlust unter den Bedingungen, die durch kollektives Arbeitsabkommen auf sektorieller oder Unternehmensebene festzulegen sind, oder durch die Arbeitsordnung, wenn die Gewährung durch ein individuelles schriftliches Abkommen geregelt ist.

Auf keinen Fall dürfen die Kosten des Ersatzträgers im Falle von Diebstahl oder Verlust den Nennwert eines Mahlzeitschecks überschreiten, wenn die Verwaltung sowohl elektronische Mahlzeitschecks als auch elektronische Konsumschecks ausstellt. Wenn der Arbeitgeber nur elektronische Konsumschecks gewährt, dürfen die Kosten des Ersatzträgers nicht mehr als 5,00 Euro betragen.

 

Öffentlicher Sektor

Arbeitgeber aus dem öffentlichen Sektor können für ihre Beamten (sowohl für vertragliche, als auch statutarische Beamte) unter denselben Bedingungen wie Arbeitgeber, die unter das Gesetz vom 05. Dezember 1968 über die kollektiven Arbeitsverträge und paritätischen Kommissionen fallen, unter denselben Zuweisungsbedingungen Konsumschecks sozialversicherungsbefreit anwenden.