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Zwischenzeitliche Anweisungen - 2018/3

Übersicht

Maribel Sozial - Änderungen in der DmfA

(06/09/2018)

In der DmfA werden ab dem 4. Quartal 2018 einige neue Angaben verlangt, um die finanzielle Entschädigung für die Schaffung zusätzlicher Beschäftigung durch den Fonds Sozialer Maribel korrekt auszuzahlen.

Das Feld ‚durchschnittliche Anzahl bezuschusste Stunden pro Woche des Arbeitnehmers‘ wird auf der Ebene der Beschäftigungszeile für die Arbeitnehmer eingetragen, die im Rahmen der Sozialen Maribel eingestellt sind. In diesem Feld wird die Zahl der Stunden pro Woche angegeben, deren Bruttolohn durch Mittel der Sozialen Maribel finanziert wird.

Ein Entlohnungscode 025 wird für die Angabe des Gesamtbetrag der ‚anderen Beiträge und Subventionen als der Sozialen Maribel‘ eingetragen. Der Betrag verringert die Bruttolohnkosten des Arbeitnehmers und wird vom Fonds Soziale Maribel von der zugewiesenen finanziellen Entschädigung abgezogen. Gemeint sind u.a.

  • die Aktivierung des Arbeitslosengeldes oder des Eingliederungseinkommens (z.B. activa, SINE, impulsion...)
  • die Lohnkostensubventionen oder Beiträge einer Behörde (z.B. Beitrag bezuschusstes Vertragspersonal, Entschädigung der Flämischen Agentur für Personen mit Behinderung usw.)
  • die Leistungen eines Unfallversicherers
  • die Erstattung von bezahltem Bildungsurlaub

Der mit dem Code 025 angegebene Betrag hat keinen Einfluss auf die Beitragsberechnung. Die strukturelle Ermäßigung und die Zielgruppenermäßigungen werden nicht mit dem Code 025 angegeben, sondern vom LSS automatisch verrechnet.

Ein Lohncode 024 wird in die DmfA eingetragen, um den Gesamtbetrag der Vorteile anzugeben, die auf der Ebene der Beschäftigung von den LSS-Beiträgen befreit sind. Der Betrag zählt zu den Bruttolohnkosten, die ein Fonds Sozialer Maribel finanziert. Gemeint sind u.a.

  • das doppelte Urlaubsgeld (und das doppelte Urlaubsgeld Dienstaustritt)
  • der Arbeitgeberanteil an Mahlzeitschecks
  • der Beitrag des Arbeitgebers zu den Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz oder Dienstfahrten.

Der mit dem Code 024 angegebene Betrag hat keinen Einfluss auf die Beitragsberechnung.

Die öffentlichen Einrichtungen des Fonds Sozialer Maribel des öffentlichen Sektors müssen das Feld ‚nichtkommerzielle Maßnahmen‘ auch weiterhin ausfüllen.

Anpassung der Ermäßigungen der Lohnhöchstsätze

(03/09/2018)

Infolge einer Überschreitung des Schwellenindexes im laufe des Monats August 2018 werden einige Lohnhöchstsätze für die Berechnung von Beitragsermäßigungen geändert. Dies kann auch Auswirkungen auf einige Übergangsmaßnahmen der regionalisierten Ermäßigungen ab dem 01.10.2018 haben.


Strukturelle Ermäßigung

Anpassung der obersten Lohngrenze der Niedriglohnkomponente (S0) und der Untergrenze der Hochlohnkomponente (S1) der strukturellen Ermäßigung

   S0   1/2018
 S0   4/2018
 S1   1/2018
 S1   4/2018
 R Kategorie 1
 8.850,00  9.027,00  0,00  0,00
 R Kategorie 2
 7.400,00  7.548,00  12.990,00  13.249,80
 R Kategorie 3 mit Lohnermäßigung       
 9.450,00  9.639,00  0,00  0,00
 R Kategorie 3 ohne Lohnermäßigung
 8.850,00  9.027,00  0,00  0,00
 

Zielgruppenermäßigung für ältere Arbeitnehmer

  • Deutschsprachige Gemeinschaft:  13.942,47 EUR (fester Betrag)
  • Brüssel: 10.710,00 EUR (indexiert)
  • Flandern: 13.400,00 EUR (fester Betrag)
  • Wallonien: 14.221,32 EUR (indexiert)

Zielgruppenermäßigung Jugendliche

  • Allgemeine Regelung/Übergangsmaßnahmen: 9.000,00 EUR (fester Betrag)
  • Flandern: 7.500,00 / 8.100,00 EUR (fester Betrag)

Zielgruppenermäßigung Umstrukturierung

  • Deutschsprachigen Gemeinschaft:
    • <30 Jahre: 7.178,76 (fester Betrag)
    • >= 30 Jahre: 13.942,47 (fester Betrag)
  • Brüssel und Flandern:
    • < 30 Jahre: nicht länger zutreffend
    • >= 30 Jahre: 13.942,47 (fester Betrag)
  • Übergangsmaßnahmen Wallonien:
    • < 30 Jahre: nicht länger zutreffend
    • >= 30 Jahre: 14.221,32 (indexiert)

Zielgruppenermäßigung Künstler

  • Allgemeine Regelung/Übergangsmaßnahmen: 4.781,43 (indexiert)

Arbeitnehmerbeitragsermäßigung Umstrukturierung

  • S0 = 3.009,00 (indexiert)
  • S1 = 4.416,60 (indexiert)

Arbeitsbonus - Grenzbeträge

(03/09/2018)

Infolge der Entwicklung der Indexziffer der Verbraucherpreise erfolgte eine Anpassung der Lohngrenzen zur Berechnung des Arbeitsbonus. Vier Koeffizienten, die Sie bei der Berechnung benötigen, wurden ebenfalls geändert. Im Folgenden finden Sie eine tabellarische Übersicht über die neuen Beträge an dem 01.09.2018.

Angestellte (*)

S (Referenzmonatslohn zu 100 % in EUR)

R (Grundbetrag in EUR)

1.641,62
1.641,62 und ≤ 2.560,57
> 2.560,57

201,62
201,62 - ( 0,2194 x (S - 1.641,62))
0,00

Arbeiter (**)

S (Referenzmonatslohn zu 100 % in EUR)

R (Grundbetrag in EUR)

1.641,62
> 1.641,62 und ≤ 2.560,57
> 2.560,57

217,75
217,75 - (0,2370 x (S - 1.641,62))
0,00

(*) Mit „Angestellte“ sind gemeint: die Arbeitnehmer, die zu 100 % anzugeben sind, d. h. z. B. auch Arbeiter im öffentlichen Sektor.
(**) Mit „Arbeiter“ sind gemeint: die Arbeitnehmer, die zu 108 % anzugeben sind, d.h. z. B. auch Künstler.

Decava - Höchstbeträge Einbehaltungen

(03/09/2018)

Infolge der Entwicklung der Indexziffer der Verbraucherpreise erfolgte zum 01.09.2018 eine Anpassung der Grenzbeträge für die Berechnung der maximalen Einbehaltung auf die Ergänzungserstattungen:

Grenzbeträge nach Indexierung und unter Anwendung des Neubewertungskoeffizienten:

(in EUR)

vollzeitlich, mit Familienlast

vollzeitlich, ohne Familienlast

halbzeitlich, mit Familienlast

halbzeitlich, ohne Familienlast

Grundbetrag

1.130,44

938,50

565,22

469,25

ab 01.06.2017 1.705,91 1.416,26 852,95 708,13
ab 01.01.2018 1.712,05 1.421,35 856,02 710,68
ab 01.09.2018 1.746,22 1.449,73 873,11 724,86

Flexilohn

(03/09/2018)
Bei einem Flexijob hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen Lohn (Brutto gleich Netto, da nichts einbehalten wird) von mindestens 8,82 EUR pro Stunde. Gleichzeitig wird, zusammen mit jedem Lohn, ein Flexi-Urlaubsgeld von 0,68 EUR pro Stunde ausgezahlt (nicht-indexiert, der Gesamtlohn beträgt daher 9,50 EUR). Durch einer Anpassung infolge einer Indexüberschreitung beträgt der Mindestbetrag des Flexi-Stundenlohns ab dem 01.09.2017 9,36 EUR und das Flexi-Urlaubsgeld 0,72 EUR pro Stunde (zusammen also 10,08 EUR).

Heimarbeiter - Anzahl Arbeitstage

(03/09/2018)
Das LSS akzeptiert, dass die Anzahl der Arbeitstage für Heimarbeiter auf der Grundlage des garantierten durchschnittlichen monatlichen Mindesteinkommens berechnet wird. Infolge der Entwicklung der Indexziffer der Verbraucherpreise beträgt das garantierte durchschnittliche monatliche Mindesteinkommen ab dem 01.09.2018 1.593,81 EUR .

Sportler - Berechnungsgrundlage für Beiträge

(03/09/2018)

Die Sozialversicherungsbeiträge für Sportler werden anhand des Höchstbetrages berechnet, der gemäß Artikel 111 des Königlichen Erlasses vom 25.11.1991 zur Regelung der Arbeitslosigkeit als Berechnungsgrundlage für das Arbeitslosengeld dient. Dies gilt sowohl für Sportler, die unter das Gesetz vom 24.02.1978 über den Arbeitsvertrag für entlohnte Sportler fallen, als auch für entlohnte Sportler, die nicht unter dieses Gesetz fallen.

Durch eine Anpassung aufgrund einer Indexüberschreitung beläuft sich dieser Betrag ab dem 01.09.2018 auf 2.326,62 EUR.