Maribel Sozial - Änderungen in der DmfA
In der DmfA werden ab dem 4. Quartal 2018 einige neue Angaben verlangt, um die finanzielle Entschädigung für die Schaffung zusätzlicher Beschäftigung durch den Fonds Sozialer Maribel korrekt auszuzahlen.
Das Feld ‚durchschnittliche Anzahl bezuschusste Stunden pro Woche des Arbeitnehmers‘ wird auf der Ebene der Beschäftigungszeile für die Arbeitnehmer eingetragen, die im Rahmen der Sozialen Maribel eingestellt sind. In diesem Feld wird die Zahl der Stunden pro Woche angegeben, deren Bruttolohn durch Mittel der Sozialen Maribel finanziert wird.
Ein Entlohnungscode 025 wird für die Angabe des Gesamtbetrag der ‚anderen Beiträge und Subventionen als der Sozialen Maribel‘ eingetragen. Der Betrag verringert die Bruttolohnkosten des Arbeitnehmers und wird vom Fonds Soziale Maribel von der zugewiesenen finanziellen Entschädigung abgezogen. Gemeint sind u.a.
- die Aktivierung des Arbeitslosengeldes oder des Eingliederungseinkommens (z.B. activa, SINE, impulsion...)
- die Lohnkostensubventionen oder Beiträge einer Behörde (z.B. Beitrag bezuschusstes Vertragspersonal, Entschädigung der Flämischen Agentur für Personen mit Behinderung usw.)
- die Leistungen eines Unfallversicherers
- die Erstattung von bezahltem Bildungsurlaub
- …
Der mit dem Code 025 angegebene Betrag hat keinen Einfluss auf die Beitragsberechnung. Die strukturelle Ermäßigung und die Zielgruppenermäßigungen werden nicht mit dem Code 025 angegeben, sondern vom LSS automatisch verrechnet.
Ein Lohncode 024 wird in die DmfA eingetragen, um den Gesamtbetrag der Vorteile anzugeben, die auf der Ebene der Beschäftigung von den LSS-Beiträgen befreit sind. Der Betrag zählt zu den Bruttolohnkosten, die ein Fonds Sozialer Maribel finanziert. Gemeint sind u.a.
- das doppelte Urlaubsgeld (und das doppelte Urlaubsgeld Dienstaustritt)
- der Arbeitgeberanteil an Mahlzeitschecks
- der Beitrag des Arbeitgebers zu den Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz oder Dienstfahrten.
- …
Der mit dem Code 024 angegebene Betrag hat keinen Einfluss auf die Beitragsberechnung.
Die öffentlichen Einrichtungen des Fonds Sozialer Maribel des öffentlichen Sektors müssen das Feld ‚nichtkommerzielle Maßnahmen‘ auch weiterhin ausfüllen.