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Neu in diesem Quartal


Allgemeines

LSS-Kontakt

LSS-Kontakt, der neue One-Stop-Shop des LSS, ist künftig Anlaufstelle für Fragen über die Zielgruppenermäßigung bei Ersteinstellungen. 
Seit 01.12.2015 beantwortet LSS-Kontakt Fragen über Flexijobs und zur Möglichkeit, im Horeca-Sektor Überstunden ohne Sozialversicherungsbeiträge zu leisten, und erweitert ab 01.06.2016 seine Dienstleistungen auf die Zielgruppenermäßigung Ersteinstellungen.  Das LSS will seine Kunden auf diese Weise effizienter und direkter informieren und beraten.  LSS-Kontakt stellt zudem die Weiterbearbeitung der Fragen sicher, die für einen Spezialisten bestimmt sind.
Erreichbar ist LSS-Kontakt per E-Mail unter contact@rsz.fgov.be und per Telefon unter 02/509.59.59.

Sonderbeitrag wirtschaftliche Arbeitslosigkeit

Durch das Gesetz vom 16.05.2016 zur Festlegung sonstiger Bestimmungen der sozialen Sicherheit (BS 23.05.2016) ändert sich der Sonderbeitrag wirtschaftliche Arbeitslosigkeit. Kurz zusammengefasst wird das derzeitige System (ein Jahresbeitrag, der auf der Grundlage der Anzahl Tage wirtschaftlicher Arbeitslosigkeit während des vorangegangenen Kalenderjahres festgelegt wird) ersetzt durch einen vierteljährlichen Beitrag, der anhand der Anzahl Tage wirtschaftlicher Arbeitslosigkeit während des Quartals und der drei vorausgehenden Quartale berechnet wird. Beim derzeitigen Stand wird dieser Beitrag nach wie vor ab 110 Tagen während einer Periode von 4 Quartalen geschuldet, er erhöht sich aber, wenn man 130, 150, 170 und 200 Tage erreicht.

Dieser vierteljährliche Beitrag wird zum ersten Mal während des ersten Quartals 2017 geschuldet (auf der Grundlage der Anzahl Tage wirtschaftlicher Arbeitslosigkeit während der Periode vom 01.04.2016 bis 31.03.2017). 

Nähere Informationen dazu folgen in der nächsten Aktualisierung der Anweisungen. 

Änderungen

Die Personen

Künstler

Das Künstlervisum und die Künstlerkarte können bei der Künstlerkommission beantragt werden. Die Geschäftsordnung wurde genehmigt (Königlicher Erlass vom 29.02.2016 - BS 22.03.2016).  

 

Der Lohnbegriff

 Ergänzungen zu sozialen Vorteilen

Die Ergänzungen zum Jugendurlaub oder Seniorenurlaub sind vom Lohnbegriff nicht ausgeschlossen.


Grenzüberschreitende Beschäftigung

 Kein Abkommen

Erläuterung zum obligatorischen Charakter der Anwendung der belgischen Gesetzgebung im Falle einer Beschäftigung im Ausland für eine voraussichtliche Laufzeit von höchstens 6 Monaten.

Multi- und bilaterale Abkommen

GOTOT wird ,Arbeiten im Ausland‘ (Entsendung)


Verpflichtungen 

Vorschüsse

Das LSS teilt den berechneten Betrag mit (Königlicher Erlass vom 22.02.2016 - BS 29.02.2016).

Pensionen

Umbenennung des Landespensionsamtes in „Föderaler Pensionsdienst“.

Integration der Zuständigkeiten und des Personals des Pensionsdiensts des öffentlichen Diensts, der Aufträge „Pensionen“ der lokalen und provinzialen Sektoren des Amts für Sonderregelungen der Sozialversicherung und von HR Rail.

Übernahme des Kollektiven Sozialdienstes des Amts für Sonderregelungen der Sozialversicherung (Gesetz vom 18.03.2016 - BS 30.03.2016).

Erstbeschäftigungsverpflichtung und Verpflichtung zur Schaffung von Lehrstellen

Flexi-Arbeitnehmer werden nicht mitgezählt.

Aktualisierung: ,Lehrlinge alternierende Ausbildung‘.

 

Sozialversicherungsbeiträge

Beiträge

Senkung der Beitragssätze für die Kategorie 1 und 3 (mit Lohnmäßigung) infolge des Tax-Shift Periode 2/2016 - 4/2017 (Gesetz vom 26.12.2015 - BS vom 30.12.2015; Gesetz noch nicht veröffentlicht; Königlicher Erlass noch nicht veröffentlicht).

Neuverteilung der Soziallasten

Abschaffung der Regelung ,Arbeitsunfälle‘ als Ausnahme (Gesetz vom 25.04.2014 - BS 06.06.2014).

 

Sonderbeiträge

Sonderbeitrag Kündigungsentschädigungen

Erläuterung zu den Entschädigungen, auf die der Beitrag ggf. geschuldet wird.

 

Beitragsermäßigungen

Kumulierung Struktur- und Zielgruppenermäßigungen mit der „Maribel Sozial“-Ermäßigung

Anpassung der „Maribel Sozial“-Pauschalen infolge des Tax-Shift Periode 2/2016 - 4/2017 (Königlicher Erlass noch nicht veröffentlicht).

Strukturelle Ermäßigung

Anpassung der Pauschalen ,F‘, der Koeffizienten und der Obergrenze der Niedriglohnkomponente ,S0‘ infolge des Tax-Shift Periode 2/2016 - 4/2017 (Gesetz vom 26.12.2015 - BS vom 30.12.2015; Gesetz vom 16.05.2016 - BS vom 23.05.2016; Königlicher Erlass noch nicht veröffentlicht).

Ersteinstellungen

Änderung der vom Arbeitnehmer zu erfüllenden Bedingungen.

Zielgruppenermäßigung Jugendliche

Aktualisierung Erstbeschäftigung Typ III: ,Lehrlinge alternierende Ausbildung‘ (Gesetz vom 15.05.2014 - BS 22.05.2014, Königlicher Erlass vom 29.06.2014 - BS 08.08.2014).

Zielgruppenermäßigung Umstrukturierung

Erhöhung Lohngrenze <30-Jährige infolge der Anpassung der Obergrenze der Niedriglohnkomponente ,S0‘ infolge des Tax-Shift.

Maribel Sozial

Anpassung der „Maribel Sozial“-Pauschalen infolge des Tax-Shift Periode 2/2016 - 4/2017 (Königlicher Erlass noch nicht veröffentlicht).

Arbeitnehmerbeitragsermäßigung Umstrukturierung

Erhöhung Lohngrenze <30-Jährige infolge der Anpassung der Obergrenze der Niedriglohnkomponente ,S0‘ infolge des Tax-Shift.

 

Ausfüllen der DmfA

Leistungscodes

Hinzufügung der Binnenschifffahrt unter Leistungscode 12.

Capelo - Gehaltszuschläge

Aktualisierung.


Verschiedenes

Bescheinigungen

Anpassung des Textes.

 

Veröffentlichte Gesetzgebung

Abschaffung der Ausgleichssonderkasse für Familienbeihilfen der Binnenschifffahrtsunternehmen (BK4)
(Gesetz vom 16.05.2016 zur Festlegung sonstiger Bestimmungen der sozialen Sicherheit, Kapitel 2 - BS 23.05.2016)