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Neu in diesem Quartal

Allgemeines

ASRSV

Ab 01.01.2015 haben sich das Landesamt für soziale Sicherheit der provinzialen und lokalen Verwaltungen (LSSPLV) und das Amt für Überseeische Soziale Sicherheit (AÜSS) zusammengeschlossen. Künftig bilden sie gemeinsam das Amt für Sonderregelungen der Sozialversicherung (ASRSV).

Innovationsprämie

Die Verlängerung der Innovationsprämie endet am 31.12.2014. Bis zur Verlängerung bleiben die Anweisungen unverändert. Sobald Genaueres feststeht, wird es an dieser Stelle mitgeteilt.

Änderungen

Personen

Künstler

Geringe Vergütungen: Tages- und Jahresbeitrag für 2015.

Statutarisches Personal des öffentlichen Sektors

Die Finanzierung der Kinderzulage wurde reformiert und erfolgt ab dem 1. Quartal 2015 nicht mehr über das LSS (Gesetz vom 25.04.2014 - BS 06.04.2014; Königlicher Erlass vom 28.04.2014 - BS 04.06.2014).

Freiwillige Mitarbeiter

Der Tages- und Jahresbetrag für 2015 ändert sich nicht gegenüber 2014.

KE 499 – bedürftige Jugendliche

Der Grenzbetrag in Bezug für die Versicherungspflicht bedürftiger Jugendlicher bleibt 2015 unverändert gegenüber 2014.

Begrenzte Sozialversicherungspflicht

Privatsektor

Öffentlicher Sektor

Die Finanzierung der Kinderzulage wurde reformiert und erfolgt ab dem 1. Quartal 2015 nicht mehr über das LSS (Gesetz vom 25.04.2014 - BS 06.04.2014; Königlicher Erlass vom 28.04.2014 - BS 04.06.2014).

Verpflichtungen

Familienbeihilfen

Die Finanzierung der Kinderzulage wurde reformiert und erfolgt ab dem 1. Quartal 2015 nicht mehr über das LSS. Hinweis auf die Website und kostenlose Rufnummer.

Sozialversicherungsbeiträge

Beitragssätze und Lohnmäßigung

Die Finanzierung der Kinderzulage wurde reformiert und erfolgt ab dem 1. Quartal 2015 nicht mehr über das LSS. Ferner wurden die Beitragssätze der verschiedenen Regelungen und einige spezifische Beiträge global in einem Arbeitgebergrundbeitrag zusammengefasst (Gesetz vom 25.04.2014 - BS 06.06.2014; Königlicher Erlass vom 28.04.2014 - BS 04.06.2014) .

Mit Trinkgeldern bezahlte Arbeitnehmer – Pauschalen ab Donnerstag, 1. Januar 2015

Anpassung der Tagespauschalen an die Sektorindexierungen und Lohnentwicklungen am 01.01.

Gelegenheitsarbeit Landwirtschaft und Gartenbau – Pauschalen ab 01.01.2015

Anpassung der Tagespauschalen an die Sektorindexierungen und Lohnentwicklungen am 01.01.

Gelegenheitsarbeitnehmer im Horeca-Sektor – Pauschalen ab 01.01.2015

Die Tages- und Stundenpauschale bleibt gegenüber dem 4. Quartal 2014 unverändert.

Neuverteilung der Soziallasten

Anpassung des Grenzbetrags des Ausgleichsbeitrags an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex.

Sonderbeitrag

Decava

Die Grenzbeträge für die Anwendung der Einbehaltungen bleiben gegenüber dem 4. Quartal 2014 unverändert (2015 wird kein Neubewertungskoeffizient angewandt).

Betriebsfahrzeuge CO2

Anpassung des Indexierungskoeffizienten für 2015. Zusätzliche Informationen Meldung Nutzfahrzeuge.

Solidaritätsbeitrag Dimona

Anpassung des minimalen Solidaritätsbeitrags an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex.

Einbehaltung Urlaubsgeld öffentlicher Sektor - Ausgleichsbeitrag

Hinweis auf ,Pensionsbeitrag für statutarische Beamten‘ für die Einnahme der Einbehaltung Urlaubsgeld öffentlicher Sektor für statutarische Beamte (Ausgleichsbeitrag).

Bezahlter Bildungsurlaub

Kinderbetreuung

Betreuung von Arbeitslosen

Diese Sonderbeiträge werden ab dem 1. Quartal 2015 nicht mehr separat eingenommen. Sie sind im globalisierten Arbeitgebergrundbeitrag enthalten.

Grundbeitrag BSF

Prozentsätze für 2015 (noch nicht veröffentlicht)

Sonderbeitrag BSF

Prozentsätze für 2015 (noch nicht veröffentlicht)

Zusätzlicher Sonderbeitrag Risikogruppen

Ab 01.01.2015 wird der zusätzliche Sonderbeitrag bei unzureichenden Ausbildungsanstrengungen für die Finanzierung der Risikogruppen verwendet (Gesetz vom 15.05.2014 - BS 22.05.2014; Königlicher Erlass vom 04.09.2014 - BS 07.10.2014).

Einmalige ergebnisgebundene Vorteile

Anpassung des Grenzbetrags an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex.

Außergesetzliche Pensionen - Beitrag 1,5 %

Der Betrag ,Y‘ für das Beitragsjahr 2015 bleibt gegenüber 2014 unverändert.

Pensionsbeitrag statutarische Beamten

Ab 2015 nimmt das LSS die Beiträge, die zur Finanzierung der Behördenpension von statutarischen Beamten und des Ausgleichsbeitrags für statutarische Beamten bestimmt sind, ein (Gesetz vom 05.05.2014 - BS 02.06.2014).

Beitragsermäßigungen

Einleitung

Text überarbeiten.

Arbeitsfeld harmonisierte Ermäßigungen

Ab dem 1. Quartal 2015 werden die Ermäßigungen auf den globalisierten Arbeitgebergrundbeitrag angewandt (Gesetz vom 25.04.2014 - BS 06.06.2014, Königlicher Erlass vom 28.04.2014 - BS 04.06.2014).

Strukturelle Ermäßigung

Zielgruppenermäßigung für ältere Arbeitnehmer

Beschreibung Anwendungsbereich

Zielgruppenermäßigungen allgemein

Neue Pauschalen G14, G15 und G16 (Gesetz vom Freitag, 19. Dezember 2014 - BS vom Montag, 29. Dezember 2014).

Erläuterung: Einteilung des Verzeichnisses der Zielgruppenermäßigungen entsprechend der Regionalisierung eines Teils der Ermäßigungen.

Zielgruppenermäßigung für Ersteinstellungen

Erhöhung der Ermäßigung für die Einstellung der ersten drei Arbeitnehmer ab dem 1. Quartal 2015 (Gesetz vom 19.12.2014 - BS 29.12.2014; noch nicht veröffentlichter Königlicher Erlass).

Zielgruppenermäßigung BVA

Erläuterung, dass diese Ermäßigung auch dann gilt, wenn in diesem Quartal keine entlohnten Tage vorhanden sind.

Spezifische Ermäßigung nicht-kommerzieller Sektor

Wissenschaftliche Forschung

Ab dem 1. Quartal 2015 werden diese Ermäßigungen auf den globalisierten Arbeitgebergrundbeitrag angewandt (Gesetz vom 25.04.2014 - BS 06.04.2014; Königlicher Erlass vom 28.04.2014 - BS 04.06.2014).

Ausfüllen der DmfA

Beschäftigungszeile - Meldung Kündigungsentschädigungen

Erläuterung: Meldung von Kündigungsentschädigungen bei Entlassung während einer Teilzeit-Laufbahnunterbrechung oder eines Teilzeit-Zeitkredits.

Beschäftigungszeile - Maßnahme zur Neuverteilung der Arbeitszeit

Auch Zeitkredit ohne Begründung und ohne Beteiligung des LfA müssen mit dem Code 3 oder 4 der Maßnahme zur Neuverteilung der Arbeitszeit angegeben werden.

Entlohnungscodes – Lohncode 10

Anpassung des Referenzwerts für CO2-Ausstoß für die Berechnung des Vorteils. Der Mindestvorteil 2015 bleibt gegenüber dem Mindestvorteil 2014 unverändert (Königlicher Erlass vom 16.12.2014 - BS 22.12.2014).

Meldung des Vorteils von Nutzfahrzeugen, die von der Steuerverwaltung als Lieferwagen bezeichnet werden.

Solidaritätsbeitrag Studenten

Ab der Meldung für das 1. Quartal 2015 muss die Niederlassungseinheit auch auf dem Niveau des Beitrags Arbeitnehmer-Student angegeben werden (Niederlassungseinheit der letzten Leistung des Arbeitnehmer-Studenten während des Quartals).

Capelo

Der Begriff ,Verwaltungssitz‘: Künftig müssen statutarische Beamten, die unter diesen Begriff fallen, auch in der DmfA angegeben werden