Beitrag zur Pension satzungsgemäßer Beamter - Zahlung
Wie bereits schon an früherer Stelle mitgeteilt wurde, zieht das LSS ab 2015 die zur Finanzierung der Pension satzungsgemäßer Beamter ein. Die jährliche Meldung dieser Beiträge an den PdöD wird ab 2015 durch die Angabe dieser Beiträge bei jeder Quartalsmeldung ersetzt.
Die ersten Zahlungen dieser Beiträge mussten beim LSS bis zum 5. Februar 2015 eingezahlt werden. Das LSS stellt fest, dass einige Arbeitgeber die Zahlung noch nicht getätigt oder die falsche Meldung für die Zahlung verwendet haben.
Wir fordern, dass die betroffenen Arbeitgeber diese Beiträge in korrekter Höhe und fristgerecht zahlen.
Gleichzeitig muss darauf geachtet werden, dass diese Daten auf der Quartalsmeldung ordnungsgemäß angegeben werden.
Für weitere Informationen verweisen wir erneut auf die diesbezügliche Erläuterung in den administrativen Anweisungen.