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Zwischenzeitliche Anweisungen - 2015/1

Übersicht

Beitrag zur Pension satzungsgemäßer Beamter - Zahlung

(13/03/2015)

Wie bereits schon an früherer Stelle mitgeteilt wurde, zieht das LSS ab 2015 die zur Finanzierung der Pension satzungsgemäßer Beamter ein. Die jährliche Meldung dieser Beiträge an den PdöD wird ab 2015 durch die Angabe dieser Beiträge bei jeder Quartalsmeldung ersetzt.

Die ersten Zahlungen dieser Beiträge mussten beim LSS bis zum 5. Februar 2015 eingezahlt werden. Das LSS stellt fest, dass einige Arbeitgeber die Zahlung noch nicht getätigt oder die falsche Meldung für die Zahlung verwendet haben.

Wir fordern, dass die betroffenen Arbeitgeber diese Beiträge in korrekter Höhe und fristgerecht zahlen.

Gleichzeitig muss darauf geachtet werden, dass diese Daten auf der Quartalsmeldung ordnungsgemäß angegeben werden.

Für weitere Informationen verweisen wir erneut auf die diesbezügliche Erläuterung in den administrativen Anweisungen.

Beitragssätze für das System des gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubs für Arbeiter

(13/03/2015)

Im Rahmen der zur Harmonisierung des Statuts Arbeiter-Kellner geschlossenen Vereinbarungen geht der Quartalsbeitrag, den die Arbeitgeber für das Landesamt für Jahresurlaub (LfJ) bezahlen, zurück, während der Jahresbeitrag (Avis) unverändert bleibt.

Ab dem 2. Quartal 2015 geht der Quartalsbeitrag von 6,00 % auf 5,83 % zurück; in den Jahren 2016-2018 wird dieser Prozentsatz noch weiter zurückgehen. Der prozentuale Beitrag für den Avis für Jahresurlaub bleibt unverändert bei 10,27 %.

(die gesetzlichen Vorschriften wurden noch nicht veröffentlicht)