Neu in diesem Quartal
Allgemeines
Sonderbeitrag wirtschaftliche Arbeitslosigkeit
Das Gesetz vom 28.12.2011 - BS vom 30.12.2011 - hat den Verantwortlichkeitsbeitrag für Arbeitgeber, die an vielen Tagen wirtschaftlicher Arbeitslosigkeit ausgesetzt sind, auf andere Sektoren als dem Bausektor ausgedehnt. Die gesetzliche Grundlage für die Methode zur Berechnung dieses Beitrags war zum Zeitpunkt der Überarbeitung der Anweisungen noch nicht im Belgischen Staatsblaat veröffentlicht.
Gelegenheitsarbeitnehmer in der Landwirtschaft und im Gartenbau - Chicoréeanbau
Die Regelung, wonach im Chicoréesektor noch 35 Tage zusätzlich mit einer Tagespauschale gearbeitet werden kann, endet am 31.12.2011. Beim aktuellen Stand der Dinge können die 35 zusätzlichen Tage ab 01.01.2012 grundsätzlich nicht mehr verwendet werden. In der Stellungnahme Nr. 1 830 des Nationalen Arbeitsrats vom 18.12.2012 äußerte sich der Rat positiv über die rückwirkende Verlängerung dieser Maßnahme ab 01.01.2012. (Königlicher Erlass noch nicht veröffentlicht)
Änderungen
Nur inhaltliche oder erhebliche Textänderungen werden in diese „Neuigkeiten“ aufgenommen. Kleinere Erläuterungen oder Verbesserungen an Texten werden ohne weiteren Hinweis in den Text eingearbeitet.
Personen
Allgemeine Regeln - Arbeitsvertrag
Einführung einer widerlegbaren Vermutung (Gesetz vom 25.08.2012 zur Änderung des Gesetzes vom 27.12.2006 - BS vom 11.09.2012)
Sportler
Erweiterung der Personen, die unter das Gesetz über den Arbeitsvertrag für entlohnte Sportler fallen, auf Basketball, Volleyball und Radrennen (Königlicher Erlass vom 13.12.2012 - BS vom 05.12.2012).
Anpassung des Höchstbetrags, der als Berechnungsgrundlage für das Arbeitslosengeld dient, ab 1.12.2012 infolge einer Überschreitung des Schwellenindex.
Lehrlinge
Sozialversicherungspflicht des Berufseinarbeitungsvertrags (Königlicher Erlass vom 11.02.2013 - BS vom 18.02.2013).
Heimarbeiter - Berechnung der Tagesanzahl
Anpassung des DGMME ab 1.12.2012 infolge einer Überschreitung des Schwellenindex.
Studenten
Klärung der Situation bei Beendigung des Studiums im Juni.
Freiwillige Mitarbeiter
Anpassung des Tages- und Jahresbetrags an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex.
Geringe Vergütung für Künstler
Anpassung des Tages- und Jahresbetrags an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex.
Meeresfischer
Anpassung der Tagespauschalen am 1 Januar 2013 an die Indexentwicklung.
Lohnbegriff
Unkostentabelle und ‚sonstige Ausschlüsse‘ - Kilometerentschädigung Fahrrad
Der maximale Kilometerbetrag der Fahrradpauschale wird 2013 auf 0,22 EUR erhöht (Bekanntmachung Verwaltung der Steuerangelegenheiten - BS 22.01.2013).
Einmalige Innovationsprämie
Das Gesetz vom 03.07.2005 zur Festlegung der Bedingungen, unter denen eine Innovationsprämie als Lohn betrachtet wird, ist nach dem aktuellen Stand nach dem 31.12.2012 nicht mehr anwendbar (Gesetz vom 03.07.2005 - BS vom 19.07.2005, Gesetz vom 01.02.2011 - BS vom 07.02.2011). Falls sich dies ändern sollte, wird das möglichst umgehend bekannt gegeben.
Änderung des Ansprechpartners.
Begrenzte Sozialversicherungspflicht
Privatsektor, mit Ausnahme von Unterrichtsanstalten - anwendbare Regelungen
Hinzufügung des Berufseinarbeitungsvertrags (Königlicher Erlass vom 11.02.2013 - BS vom 18.02.2013).
Verpflichtungen
Zahlung Beiträge, Vorschüsse
Ab dem 1. Quartal 2013 sendet das LSS an alle Arbeitgeber, die keinem ESS angeschlossen sind, monatlich einen Brief mit einer detaillierten Berechnung und den zu zahlenden Vorschussbeträgen. Der Brief gibt auch die zu verwendende strukturierte Mitteilung an.
Zahlung Beiträge, Zahlungsweise
Streichung eines Abschnitts im Text.
Dimona Anwendungsbereich
Ein Königlicher Erlass vom 14.01.2013 fügt Eingliederungspraktika und bestimmte Berufsausbildungsprogramme (IBU) zum Anwendungsbereich hinzu und präzisiert, für welche Praktikanten keine Dimona benötigt wird (BS vom 24.01.2013).
Dimona mitzuteilende Basisdaten
Ab 01.01.2013 müssen auch ‚Eingliederungspraktika‘ in der Dimona angegeben werden, mit einem neuen Code ‚TRI‘ für ‚Art des Arbeitnehmers‘ (Königlicher Erlass vom 14.01.2013 - BS vom 24.01.2013).
Limosa
Die Verpflichtung zur Meldung der Entsendung eines Selbstständigen entfällt.
Erstbeschäftigungsverpflichtung
Es betrifft eine Verpflichtung, deren Erfüllung vom FÖD BASK überprüft wird. Bisher war die Beschreibung dieser Verpflichtung Teil der administrativen Anweisungen in den Seiten über die Zielgruppenermäßigung junge Arbeitnehmer. Bis zur Veröffentlichung des Königlichen Erlasses, der den Berufseinarbeitungsvertrag mit einem Erstbeschäftigungsabkommen Typ III gleichstellt, wird dies unter Vorbehalt bereits so behandelt.
Lehrstellen
Die Verpflichtung, Lehrstellen zu schaffen, ist eine Verpflichtung vom 01.01.2013, die auch vom FÖD BASK anhand der Angaben in der DmfA kontrolliert wird (Gesetz vom 27.12.2012 - BS vom 31.12.2012, der Königliche Erlass wurde noch nicht veröffentlicht).
Bis zur Veröffentlichung des Königlichen Erlasses, der den Berufseinarbeitungsvertrag mit einem Erstbeschäftigungsabkommen Typ III gleichstellt, wird dies unter Vorbehalt bereits so behandelt.
Sozialversicherungsbeiträge
Neuverteilung der Soziallasten
Anpassung des Grenzbetrags des Ausgleichsbeitrags an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex.
Mit Trinkgeldern bezahlte Arbeitnehmer
Anpassung der Tagespauschalen an die Sektorindexierungen und Lohnentwicklungen am 01.01.
Gelegenheitsarbeitnehmer in Landwirtschaft und Gartenbau - Pauschalen ab 1. Januar 2013
Anpassung der Tagespauschalen an die Sektorindexierungen und Lohnentwicklungen am 01.01.
Neben den effektiv gearbeiteten Tagen (bis zur Grenze von 65 oder 30 Tagen) müssen auch bezahlten, aber nicht gearbeiteten Feiertage nach Vertrag mit einem pauschalen Tageslohn gemeldet werden. Bei der Grenze von 65 oder 30 Tagen werden sie aber nicht mitgerechnet.
Gelegenheitsarbeitnehmer im Horeca-Sektor – Pauschalen ab 1. Januar 2013
Anpassung der Tagespauschalen an die Sektorindexierungen und Lohnentwicklungen am 01.01.
Sonderbeiträge
Decava - Höchstbeträge Einbehaltungen
Anpassung der Grenzbeträge infolge einer Überschreitung des Schwellenindex und der Anpassung eines Neubewertungskoeffizienten ab 01.02.2013.
Genauere Formulierung eines Abschnitts im Text.
Sonderbeitrag für ergänzende Pensionen
Ergänzung der ausgeschlossenen Beträge (Programmgesetz vom 27.12.2012 - BS vom 31.12.2012).
Ergänzender Sonderbeitrag für außergesetzliche Pensionen
Ab dem 4. Quartal 2012 ergänzender Beitrag von 1,5 % zusätzlich zum Beitrag von 8,86 % für ergänzende Pensionen, die den jährlichen Grenzbetrag überschreiten (Programmgesetz vom 27.12.2012 - BS vom 31.12.2012).
Betriebsfahrzeuge CO2
Anpassung des Indexierungskoeffizienten für 2013
Solidaritätsbeitrag Dimona
Anpassung des minimalen Solidaritätsbeitrags an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex.
Asbestfonds
Der Ersatz der Beitragseinnahme für den Asbestfonds durch eine Beitragseinnahme für den Fonds für Arbeitsunfälle für das 3. und 4. Quartal 2012 war außerordentlich. Ab 01.01.2013 gelten wieder die normalen Bedingungen. (2 Königliche Erlasse vom 20.09.2012 - BS 12.10.2012).
Grundbeitrag BSF
Prozentsätze für 2013 (noch nicht veröffentlicht). Der NAR hat in seinem Gutachten 1.832 vom 18.12.2012 die zugrunde gelegten Prozentsätze für 2013 mitgeteilt (veröffentlicht auf der Website des NAR). Sobald diese Prozentsätze im Staatsblatt veröffentlicht sind, wird die Tabelle für 2013 auf der Portalsite veröffentlicht.
Sonderbeitrag BSF
Prozentsätze für 2013 (noch nicht veröffentlicht). Der NAR hat in seinem Gutachten 1.832 vom 18.12.2012 die zugrunde gelegten Prozentsätze für 2013 mitgeteilt (veröffentlicht auf der Website des NAR). Sobald diese Prozentsätze im Staatsblatt veröffentlicht sind, wird die Tabelle für 2013 auf der Portalsite veröffentlicht.
Einmaliger ergebnisgebundener Vorteil
Erhöhung des Grenzbetrags und Einführung eines Solidaritätsbeitrags zu Lasten des Arbeitnehmers (Programmgesetz vom 27.12.2012 - BS vom 31.12.2012).
Beitragsermäßigungen
Harmonisierte Ermäßigungen - feste Multiplikatoren, Kumulierungen, Fusion, Aufspaltung und Fortsetzung
Das Gewicht der Teilzeitarbeit wird verringert und die Berechnung des festen Multiplikators ist für die Zielgruppenermäßigung und die strukturelle Ermäßigung verschieden (Königlicher Erlass vom 24.01.2013 - BS vom 04.02.2013).
Die Ermäßigung 19- bis 30-Jährige wird abgeschafft (Gesetz vom 27.12.2012 - BS vom 31.12.2012).
Strukturelle Ermäßigung – Niedriglohnkomponente S0 und Hochlohnkomponente S1
Anhebung der Obergrenze der Niedriglohnkomponente (Königlicher Erlass vom 24.01.2013 - BS 04.02.2013).
Anpassung der Untergrenze Hochlohnkomponente an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex.
Zielgruppenermäßigung - allgemeine Bestimmungen
Eine neue Pauschale G8 = 1.500,00 EUR und G9 = 800,00 EUR wird eingeführt. (Gesetz vom 27.12.2012 - BS vom 31.12.2012, Königlicher Erlass vom 24.01.2013 - BS vom 04.02.2013).
Zielgruppenermäßigung für ältere Arbeitnehmer
Die progressive jährliche Anhebung der Ermäßigung ab 50 Jahren wird ersetzt durch eine stufenweise Verringerung mit 4 Pauschalen (Gesetz vom 27.12.2012 - BS vom 31.12.2012, Königlicher Erlass vom 24.01.2013 - BS vom 04.02.2013).
Zielgruppenermäßigung für Ersteinstellungen
Die Ermäßigungsbeträge werden unabhängig vom Datum des Inkrafttretens erhöht. Vorbehaltlich der Veröffentlichung des Königlichen Erlasses wurde die neue Regelung bereits in die Anweisungen übernommen (Gesetz vom 27.12.2012 - BS vom 31.12.2012, noch durch Königlichen Erlass zu veröffentlichen).
Zielgruppenermäßigung Langzeitarbeitssuchende
Ab 01.10.2012 benutzt das LfA eine Reihe zusätzlicher Codes auf Arbeitskarten von Arbeitnehmern mit verminderter Arbeitsfähigkeit. Sie befindet sich in der Tabelle mit den entsprechenden Ermäßigungscodes für Langzeitarbeitssuchende.
Zielgruppenermäßigung für junge Arbeitnehmer
Die Ermäßigungsbeträge werden erhöht; es wird eine neue Kategorie geben, für die eine Ermäßigung gilt (Jugendliche mit Sekundarabschluss); die Ermäßigungen werden zeitlich beschränkt; ein Lohnkriterium wird eingeführt und die Ermäßigung 19- bis 30-Jährige wird abgeschafft (Gesetz vom 27.12.2012 - BS vom 31.12.2012, Königlicher Erlass vom 24.01.2013 - BS vom 04.02.2013).
Bis zur Veröffentlichung des Königlichen Erlasses, der den Berufseinarbeitungsvertrag mit einem Erstbeschäftigungsabkommen Typ III gleichstellt, wird dies unter Vorbehalt bereits so behandelt.
Zielgruppenermäßigung Mentoren
Die Ermäßigungspauschale wird verdoppelt und bei der Berechnung werden Personen, die eine Ausbildung oder ein Praktikum besuchen, die in der Dimona oder DmfA anzugeben sind, automatisch berücksichtigt (Gesetz vom 27.12.2012 - BS vom 31.12.2012, Königlicher Erlass vom 24.01.2013 - BS vom 04.02.2013)
In einem noch zu veröffentlichenden Königlicher Erlass wird die Berechnungsweise angepasst. Sobald der Königliche Erlass veröffentlicht ist, wird die neue Berechnungsweise bekannt gegeben.
Zielgruppenermäßigung Umstrukturierung
Erhöhung des höchstzulässigen Referenzquartallohns (S0) für Arbeitnehmer, die bei der Einstellung jünger als 30 Jahre alt sind (Königlicher Erlass vom 24.01.2013 - BS vom 04.02.2013).
Erhöhung des höchstzulässigen Referenzquartallohns (S1) infolge einer Anpassung der Entwicklung des Verbrauchpreisindex für Arbeitnehmer, die beim Dienstantritt mindestens 30 Jahre alt sind.
Arbeitsbonus
Anpassung der Berechnungsweise und Indexierung der Lohngrenzen des Arbeitsbonus (Gesetz vom 27.12.2012 - BS vom 31.12.2012, Königlicher Erlass vom 24.01.2013 - BS vom 07.02.2013).
Arbeitnehmerbeitragsermäßigung Umstrukturierung
Erhöhung des höchstzulässigen Referenzmonatslohns für Arbeitnehmer, die beim Dienstantritt weniger als 30 Jahre alt sind, infolge der Anhebung der Obergrenze der Niedriglohnkomponente der strukturellen Ermäßigung (Königlicher Erlass vom 24.01.2013 - BS vom 04.02.2013).
Erhöhung des höchstzulässigen Referenzmonatslohns infolge einer Anpassung der Entwicklung des Verbrauchpreisindex für Arbeitnehmer, die beim Dienstantritt mindestens 30 Jahre alt sind.
KE499
Der Grenzbetrag bezüglich der Sozialversicherungspflicht bedürftiger Jugendlicher ist an die Entwicklung des garantierten, durchschnittlichen, monatlichen Mindesteinkommens gekoppelt. Für 2013 erhöht sich dieser Grenzbetrag auf 500,61 EUR.
Baggerfahrt auf hoher See
Anpassung des Grenzbetrags infolge einer Überschreitung des Schwellenindex.
Künstler
Anpassung der fiktiven pauschalen Stunden- und Tageslohn infolge einer Überschreitung des Schwellenindex.
Ausfüllen der DmfA
Beschäftigungszeile - Art Lehrling
Code 5 - Berufseinarbeitungsvertrag (Königlicher Erlass vom 11.02.2013 - BS vom 18.02.2013).
Lohncodes
Lohncode 8 Wochenendpauschale: Anpassung der Wochenendpauschalen an die Sektorindexierungen und Lohnentwicklungen am 01.01.
Lohncode 10 Vorteil Betriebsfahrzeuge: Anpassung des Mindestvorteils an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex (Bekanntmachung Verwaltung der Steuerangelegenheiten - BS 22.01.2013).
Zusätzliche Informationen - neues Feld ‚Angaben, mit denen die Einhaltung einer Verpflichtung kontrolliert werden kann‘
Code ,FWT‘ - ehemaliger Praktikant einer Lehrstelle (Gesetz vom 27.12.2012 über den Beschäftigungsplan - BS vom 31.12.2012).
Veröffentlichte Gesetzgebung
Sonderbeitrag Bildungsurlaub
Die Erhöhung des Prozentsatzes Bildungsurlaub um 0,01 % wird bis einschließlich des 3. Quartals 2013 verlängert (Königlicher Erlass vom 10.12.2012 - BS 20.12.2012).