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Neu in diesem Quartal

Allgemeines

Sonderbeitrag wirtschaftliche Arbeitslosigkeit

Das Gesetz vom 28.12.2011 - BS vom 30.12.2011 - hat den Verantwortlichkeitsbeitrag für Arbeitgeber, die an vielen Tagen wirtschaftlicher Arbeitslosigkeit ausgesetzt sind, auf andere Sektoren als dem Bausektor ausgedehnt. Die gesetzliche Grundlage für die Methode zur Berechnung dieses Beitrags war zum Zeitpunkt der Überarbeitung der Anweisungen noch nicht im Belgischen Staatsblaat veröffentlicht.

Gelegenheitsarbeitnehmer in der Landwirtschaft und im Gartenbau - Chicoréeanbau

Die Regelung, wonach im Chicoréesektor noch 35 Tage zusätzlich mit einer Tagespauschale gearbeitet werden kann, endet am 31.12.2011. Beim aktuellen Stand der Dinge können die 35 zusätzlichen Tage ab 01.01.2012 grundsätzlich nicht mehr verwendet werden. In der Stellungnahme Nr. 1 830 des Nationalen Arbeitsrats vom 18.12.2012 äußerte sich der Rat positiv über die rückwirkende Verlängerung dieser Maßnahme ab 01.01.2012. (Königlicher Erlass noch nicht veröffentlicht)

Änderungen

Nur inhaltliche oder erhebliche Textänderungen werden in diese „Neuigkeiten“ aufgenommen. Kleinere Erläuterungen oder Verbesserungen an Texten werden ohne weiteren Hinweis in den Text eingearbeitet.

Personen

Allgemeine Regeln - Arbeitsvertrag

Einführung einer widerlegbaren Vermutung (Gesetz vom 25.08.2012 zur Änderung des Gesetzes vom 27.12.2006 - BS vom 11.09.2012)

Sportler

Erweiterung der Personen, die unter das Gesetz über den Arbeitsvertrag für entlohnte Sportler fallen, auf Basketball, Volleyball und Radrennen (Königlicher Erlass vom 13.12.2012 - BS vom 05.12.2012).

Anpassung des Höchstbetrags, der als Berechnungsgrundlage für das Arbeitslosengeld dient, ab 1.12.2012 infolge einer Überschreitung des Schwellenindex.

Lehrlinge

Sozialversicherungspflicht des Berufseinarbeitungsvertrags (Königlicher Erlass vom 11.02.2013 - BS vom 18.02.2013).

Heimarbeiter - Berechnung der Tagesanzahl

Anpassung des DGMME ab 1.12.2012 infolge einer Überschreitung des Schwellenindex.

Studenten

Klärung der Situation bei Beendigung des Studiums im Juni.

Freiwillige Mitarbeiter

Anpassung des Tages- und Jahresbetrags an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex.

Geringe Vergütung für Künstler

Anpassung des Tages- und Jahresbetrags an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex.

Meeresfischer

Anpassung der Tagespauschalen am 1 Januar 2013 an die Indexentwicklung.

Lohnbegriff

Unkostentabelle und ‚sonstige Ausschlüsse‘ - Kilometerentschädigung Fahrrad

Der maximale Kilometerbetrag der Fahrradpauschale wird 2013 auf 0,22 EUR erhöht (Bekanntmachung Verwaltung der Steuerangelegenheiten - BS 22.01.2013).

Einmalige Innovationsprämie

Das Gesetz vom 03.07.2005 zur Festlegung der Bedingungen, unter denen eine Innovationsprämie als Lohn betrachtet wird, ist nach dem aktuellen Stand nach dem 31.12.2012 nicht mehr anwendbar (Gesetz vom 03.07.2005 - BS vom 19.07.2005, Gesetz vom 01.02.2011 - BS vom 07.02.2011). Falls sich dies ändern sollte, wird das möglichst umgehend bekannt gegeben.

Änderung des Ansprechpartners.

Begrenzte Sozialversicherungspflicht

Privatsektor, mit Ausnahme von Unterrichtsanstalten - anwendbare Regelungen

Hinzufügung des Berufseinarbeitungsvertrags (Königlicher Erlass vom 11.02.2013 - BS vom 18.02.2013).

Verpflichtungen

Zahlung Beiträge, Vorschüsse

Ab dem 1. Quartal 2013 sendet das LSS an alle Arbeitgeber, die keinem ESS angeschlossen sind, monatlich einen Brief mit einer detaillierten Berechnung und den zu zahlenden Vorschussbeträgen. Der Brief gibt auch die zu verwendende strukturierte Mitteilung an.

Zahlung Beiträge, Zahlungsweise

Streichung eines Abschnitts im Text.

Dimona Anwendungsbereich

Ein Königlicher Erlass vom 14.01.2013 fügt Eingliederungspraktika und bestimmte Berufsausbildungsprogramme (IBU) zum Anwendungsbereich hinzu und präzisiert, für welche Praktikanten keine Dimona benötigt wird (BS vom 24.01.2013).

Dimona mitzuteilende Basisdaten

Ab 01.01.2013 müssen auch ‚Eingliederungspraktika‘ in der Dimona angegeben werden, mit einem neuen Code ‚TRI‘ für ‚Art des Arbeitnehmers‘ (Königlicher Erlass vom 14.01.2013 - BS vom 24.01.2013).

Limosa

Die Verpflichtung zur Meldung der Entsendung eines Selbstständigen entfällt.

Erstbeschäftigungsverpflichtung

Es betrifft eine Verpflichtung, deren Erfüllung vom FÖD BASK überprüft wird. Bisher war die Beschreibung dieser Verpflichtung Teil der administrativen Anweisungen in den Seiten über die Zielgruppenermäßigung junge Arbeitnehmer. Bis zur Veröffentlichung des Königlichen Erlasses, der den Berufseinarbeitungsvertrag mit einem Erstbeschäftigungsabkommen Typ III gleichstellt, wird dies unter Vorbehalt bereits so behandelt.

Lehrstellen

Die Verpflichtung, Lehrstellen zu schaffen, ist eine Verpflichtung vom 01.01.2013, die auch vom FÖD BASK anhand der Angaben in der DmfA kontrolliert wird (Gesetz vom 27.12.2012 - BS vom 31.12.2012, der Königliche Erlass wurde noch nicht veröffentlicht).

Bis zur Veröffentlichung des Königlichen Erlasses, der den Berufseinarbeitungsvertrag mit einem Erstbeschäftigungsabkommen Typ III gleichstellt, wird dies unter Vorbehalt bereits so behandelt.

Sozialversicherungsbeiträge

Neuverteilung der Soziallasten

Anpassung des Grenzbetrags des Ausgleichsbeitrags an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex.

Mit Trinkgeldern bezahlte Arbeitnehmer

Anpassung der Tagespauschalen an die Sektorindexierungen und Lohnentwicklungen am 01.01.

Gelegenheitsarbeitnehmer in Landwirtschaft und Gartenbau - Pauschalen ab 1. Januar 2013

Anpassung der Tagespauschalen an die Sektorindexierungen und Lohnentwicklungen am 01.01.

Neben den effektiv gearbeiteten Tagen (bis zur Grenze von 65 oder 30 Tagen) müssen auch bezahlten, aber nicht gearbeiteten Feiertage nach Vertrag mit einem pauschalen Tageslohn gemeldet werden. Bei der Grenze von 65 oder 30 Tagen werden sie aber nicht mitgerechnet.

Gelegenheitsarbeitnehmer im Horeca-Sektor – Pauschalen ab 1. Januar 2013

Anpassung der Tagespauschalen an die Sektorindexierungen und Lohnentwicklungen am 01.01.

Sonderbeiträge

Decava - Höchstbeträge Einbehaltungen

Anpassung der Grenzbeträge infolge einer Überschreitung des Schwellenindex und der Anpassung eines Neubewertungskoeffizienten ab 01.02.2013.

Genauere Formulierung eines Abschnitts im Text.

Sonderbeitrag für ergänzende Pensionen

Ergänzung der ausgeschlossenen Beträge (Programmgesetz vom 27.12.2012 - BS vom 31.12.2012).

Ergänzender Sonderbeitrag für außergesetzliche Pensionen

Ab dem 4. Quartal 2012 ergänzender Beitrag von 1,5 % zusätzlich zum Beitrag von 8,86 % für ergänzende Pensionen, die den jährlichen Grenzbetrag überschreiten (Programmgesetz vom 27.12.2012 - BS vom 31.12.2012).

Betriebsfahrzeuge CO2

Anpassung des Indexierungskoeffizienten für 2013

Solidaritätsbeitrag Dimona

Anpassung des minimalen Solidaritätsbeitrags an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex.

Asbestfonds

Der Ersatz der Beitragseinnahme für den Asbestfonds durch eine Beitragseinnahme für den Fonds für Arbeitsunfälle für das 3. und 4. Quartal 2012 war außerordentlich. Ab 01.01.2013 gelten wieder die normalen Bedingungen. (2 Königliche Erlasse vom 20.09.2012 - BS 12.10.2012).

Grundbeitrag BSF

Prozentsätze für 2013 (noch nicht veröffentlicht). Der NAR hat in seinem Gutachten 1.832 vom 18.12.2012 die zugrunde gelegten Prozentsätze für 2013 mitgeteilt (veröffentlicht auf der Website des NAR). Sobald diese Prozentsätze im Staatsblatt veröffentlicht sind, wird die Tabelle für 2013 auf der Portalsite veröffentlicht.

Sonderbeitrag BSF

Prozentsätze für 2013 (noch nicht veröffentlicht). Der NAR hat in seinem Gutachten 1.832 vom 18.12.2012 die zugrunde gelegten Prozentsätze für 2013 mitgeteilt (veröffentlicht auf der Website des NAR). Sobald diese Prozentsätze im Staatsblatt veröffentlicht sind, wird die Tabelle für 2013 auf der Portalsite veröffentlicht.

Einmaliger ergebnisgebundener Vorteil

Erhöhung des Grenzbetrags und Einführung eines Solidaritätsbeitrags zu Lasten des Arbeitnehmers (Programmgesetz vom 27.12.2012 - BS vom 31.12.2012).

Beitragsermäßigungen

Harmonisierte Ermäßigungen - feste Multiplikatoren, Kumulierungen, Fusion, Aufspaltung und Fortsetzung

Das Gewicht der Teilzeitarbeit wird verringert und die Berechnung des festen Multiplikators ist für die Zielgruppenermäßigung und die strukturelle Ermäßigung verschieden (Königlicher Erlass vom 24.01.2013 - BS vom 04.02.2013).

Die Ermäßigung 19- bis 30-Jährige wird abgeschafft (Gesetz vom 27.12.2012 - BS vom 31.12.2012).

Strukturelle Ermäßigung – Niedriglohnkomponente S0 und Hochlohnkomponente S1

Anhebung der Obergrenze der Niedriglohnkomponente (Königlicher Erlass vom 24.01.2013 - BS 04.02.2013).

Anpassung der Untergrenze Hochlohnkomponente an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex.

Zielgruppenermäßigung - allgemeine Bestimmungen

Eine neue Pauschale G8 = 1.500,00 EUR und G9 = 800,00 EUR wird eingeführt. (Gesetz vom 27.12.2012 - BS vom 31.12.2012, Königlicher Erlass vom 24.01.2013 - BS vom 04.02.2013).

Zielgruppenermäßigung für ältere Arbeitnehmer

Die progressive jährliche Anhebung der Ermäßigung ab 50 Jahren wird ersetzt durch eine stufenweise Verringerung mit 4 Pauschalen (Gesetz vom 27.12.2012 - BS vom 31.12.2012, Königlicher Erlass vom 24.01.2013 - BS vom 04.02.2013).

Zielgruppenermäßigung für Ersteinstellungen

Die Ermäßigungsbeträge werden unabhängig vom Datum des Inkrafttretens erhöht. Vorbehaltlich der Veröffentlichung des Königlichen Erlasses wurde die neue Regelung bereits in die Anweisungen übernommen (Gesetz vom 27.12.2012 - BS vom 31.12.2012, noch durch Königlichen Erlass zu veröffentlichen).

Zielgruppenermäßigung Langzeitarbeitssuchende

Ab 01.10.2012 benutzt das LfA eine Reihe zusätzlicher Codes auf Arbeitskarten von Arbeitnehmern mit verminderter Arbeitsfähigkeit. Sie befindet sich in der Tabelle mit den entsprechenden Ermäßigungscodes für Langzeitarbeitssuchende.

Zielgruppenermäßigung für junge Arbeitnehmer

Die Ermäßigungsbeträge werden erhöht; es wird eine neue Kategorie geben, für die eine Ermäßigung gilt (Jugendliche mit Sekundarabschluss); die Ermäßigungen werden zeitlich beschränkt; ein Lohnkriterium wird eingeführt und die Ermäßigung 19- bis 30-Jährige wird abgeschafft (Gesetz vom 27.12.2012 - BS vom 31.12.2012, Königlicher Erlass vom 24.01.2013 - BS vom 04.02.2013).

Bis zur Veröffentlichung des Königlichen Erlasses, der den Berufseinarbeitungsvertrag mit einem Erstbeschäftigungsabkommen Typ III gleichstellt, wird dies unter Vorbehalt bereits so behandelt.

Zielgruppenermäßigung Mentoren

Die Ermäßigungspauschale wird verdoppelt und bei der Berechnung werden Personen, die eine Ausbildung oder ein Praktikum besuchen, die in der Dimona oder DmfA anzugeben sind, automatisch berücksichtigt (Gesetz vom 27.12.2012 - BS vom 31.12.2012, Königlicher Erlass vom 24.01.2013 - BS vom 04.02.2013)

In einem noch zu veröffentlichenden Königlicher Erlass wird die Berechnungsweise angepasst. Sobald der Königliche Erlass veröffentlicht ist, wird die neue Berechnungsweise bekannt gegeben.

Zielgruppenermäßigung Umstrukturierung

Erhöhung des höchstzulässigen Referenzquartallohns (S0) für Arbeitnehmer, die bei der Einstellung jünger als 30 Jahre alt sind (Königlicher Erlass vom 24.01.2013 - BS vom 04.02.2013).

Erhöhung des höchstzulässigen Referenzquartallohns (S1) infolge einer Anpassung der Entwicklung des Verbrauchpreisindex für Arbeitnehmer, die beim Dienstantritt mindestens 30 Jahre alt sind.

Arbeitsbonus

Anpassung der Berechnungsweise und Indexierung der Lohngrenzen des Arbeitsbonus (Gesetz vom 27.12.2012 - BS vom 31.12.2012, Königlicher Erlass vom 24.01.2013 - BS vom 07.02.2013).

Arbeitnehmerbeitragsermäßigung Umstrukturierung

Erhöhung des höchstzulässigen Referenzmonatslohns für Arbeitnehmer, die beim Dienstantritt weniger als 30 Jahre alt sind, infolge der Anhebung der Obergrenze der Niedriglohnkomponente der strukturellen Ermäßigung (Königlicher Erlass vom 24.01.2013 - BS vom 04.02.2013).

Erhöhung des höchstzulässigen Referenzmonatslohns infolge einer Anpassung der Entwicklung des Verbrauchpreisindex für Arbeitnehmer, die beim Dienstantritt mindestens 30 Jahre alt sind.

KE499

Der Grenzbetrag bezüglich der Sozialversicherungspflicht bedürftiger Jugendlicher ist an die Entwicklung des garantierten, durchschnittlichen, monatlichen Mindesteinkommens gekoppelt. Für 2013 erhöht sich dieser Grenzbetrag auf 500,61 EUR.

Baggerfahrt auf hoher See

Anpassung des Grenzbetrags infolge einer Überschreitung des Schwellenindex.

Künstler

Anpassung der fiktiven pauschalen Stunden- und Tageslohn infolge einer Überschreitung des Schwellenindex.

Ausfüllen der DmfA

Beschäftigungszeile - Art Lehrling

Code 5 - Berufseinarbeitungsvertrag (Königlicher Erlass vom 11.02.2013 - BS vom 18.02.2013).

Lohncodes

Lohncode 8 Wochenendpauschale: Anpassung der Wochenendpauschalen an die Sektorindexierungen und Lohnentwicklungen am 01.01.

Lohncode 10 Vorteil Betriebsfahrzeuge: Anpassung des Mindestvorteils an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex (Bekanntmachung Verwaltung der Steuerangelegenheiten - BS 22.01.2013).

Zusätzliche Informationen - neues Feld ‚Angaben, mit denen die Einhaltung einer Verpflichtung kontrolliert werden kann‘

Code ,FWT‘ - ehemaliger Praktikant einer Lehrstelle (Gesetz vom 27.12.2012 über den Beschäftigungsplan - BS vom 31.12.2012).

Veröffentlichte Gesetzgebung

Sonderbeitrag Bildungsurlaub

Die Erhöhung des Prozentsatzes Bildungsurlaub um 0,01 % wird bis einschließlich des 3. Quartals 2013 verlängert (Königlicher Erlass vom 10.12.2012 - BS 20.12.2012).