Tageseltern
Das Programmgesetz vom 24.12.2002 gewährt Arbeitgebern, die Tageseltern beschäftigen, eine Ermäßigung der Arbeitgeberbeiträge für die soziale Sicherheit.
Betroffene Arbeitgeber
Dies sind die anerkannten Betreuungsdienste, denen die Tageseltern beigetreten sind.
Betroffene Arbeitnehmer
Es handelt sich um die natürlichen Personen, die für die Betreuung von Kindern in einer Wohnung für die Betreuung innerhalb einer Familie sorgen und die einem Dienst beigetreten sind, mit dem sie nicht durch einen Arbeitsvertrag gebunden sind.
Betrag der Ermäßigung
Die Ermäßigung umfasst eine Befreiung von Arbeitgeberbeiträgen auf einen Teil des Fiktivlohns, Freibetrag genannt.
Der Grundfreibetrag (Fb) beträgt 2.270,01 EUR.
Vollständige dreimonatliche Leistungen
Für Personen, die für die Tagesbetreuung von Kindern sorgen, die für eine Beschäftigung von 494 Stunden pro Quartal gemeldet wurden, die mit vollständigen dreimonatlichen Leistungen übereinstimmt, beträgt die Ermäßigung 2.270,01 EUR x 31,85 % (Prozentsatz der Arbeitgeberbeiträge, auf die sich die Ermäßigung bezieht), d. h. 723,00 EUR.
Unvollständige dreimonatliche Leistungen
Für Personen, die für die Tagesbetreuung von Kindern sorgen und unvollständige Leistungen erbringen, wird der Freibetrag (F) gemäß der folgenden Formel gewährt:
F = Fb x µ x β, wobei:
Fb = 2.270,01 EUR;
µ = H/494 (H ist die Zahl der angegebenen Stunden pro Quartal). Das Ergebnis wird arithmetisch auf den Eurocent abgerundet;
β = 1,25
Sie erhalten den Ermäßigungsbetrag, der das Produkt aus der Multiplikation des Freibetrags (F) mit 31,85 % ist.
Zu erledigende Formalitäten
Es müssen keine Bescheinigungen vorgelegt werden. Die Arbeitgeber füllen die entsprechenden Rubriken der Quartalsmeldung aus.