Trillium - Jahresüberblick Beschäftigungsmaßnahmen
Ab dem 1. Dezember 2008 wurde der Inhalt der Sozialbilanz geändert : der dritte Teil mit den Beschäftigungsmaßnahmen wurde aufgehoben. Da das LSS mittels der DmfA-Meldung auch über die Angaben bezüglich der Beschäftigungsmaßnahmen verfügt, wird das LSS ab 2009 diesen Überblick an sämtliche Arbeitgeber, die dem Gesetz über die Tarifverträge und die paritätischen Kommissionen unterliegen, schicken. Dieser Überblick kann demnach die Arbeitsbelastung des Arbeitgebers anlässlich der Vorbereitung der sozialen Konzertierung innerhalb seines Unternehmens erleichtern.
Genauso wie dies der Fall ist für die Sozialbilanz soll der Arbeitgeber diesen Jahresüberblick auch schriftlich an den Betriebsrat weiterleiten. Wurde im Unternehmen kein Betriebsrat eingerichtet, muss der Arbeitgeber den Überblick der Gewerkschaftsvertretung zustellen. Gibt es auch diese nicht, so sollen die Arbeitnehmer über die Möglichkeit verfügen, Einsicht in den Überblick zu nehmen.
Anhand dieser Anwendung kann der Überblick, der geschickt wurde, konsultiert werden.