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Trillium: Jahresüberblick der Beschäftigungsmaßnahmen pro Arbeitgeber

Was ist Trillium?

Trillium ist ein Jahresüberblick über die Beschäftigungsmaßnahmen, die das LSS den meisten Arbeitgebern im Privatsektor zwischen dem 1. Februar und dem 10. März anbietet. Trillium wird auf Grundlage der in den DmfA-Quartalsmeldungen gemachten Angaben der Arbeitgeber ausgearbeitet. Im Einzelnen werden dazu die Angaben aus den ersten drei Quartalen des Vorjahres sowie des vierten Quartals des davorliegenden Jahres ausgewertet.

Welche Arbeitgeber erhalten Trillium?

Arbeitgeber, die dem Gesetz über Tarifverträge und paritätische Kommissionen unterliegen, erhalten Trillium jährlich. Arbeitgeber, die e-Box Enterprise nutzen, erhalten den Überblick in ihrer elektronischen Mailbox. Arbeitgeber, die e-Box noch nicht nutzen, erhalten Trillium weiterhin in Papierform.

Weshalb wird Trillium an die Arbeitgeber versandt?

Die Information über angebotene Beschäftigungsmaßnahmen soll Ihnen als Arbeitgeber die Vorbereitung der sozialen Konzertierung in Ihrem Unternehmen erleichtern.

Sie sind verpflichtet, die Informationen in Ihrem Unternehmen zu weiterzugeben. Dies tun Sie folgendermaßen:

  • Sie übermitteln die Informationen schriftlich an den Betriebsrat; oder
  • Sie übermitteln die Informationen an die Gewerkschaftsvertetung, falls ein Betriebsrat in Ihrem Unternehmen nicht vorhanden ist; oder
  • Sie sorgen dafür, dass Ihre Beschäftigten die Informationen einsehen können, falls weder eine Gewerkschaftsvertretung noch ein Betriebsrat vorhanden ist.

Nach Eingang bei Ihrem Unternehmen haben Sie einen Monat, um die Informationen bekannt zu machen. Ist in Ihrem Unternehmen ein Betriebsrat oder eine Gewerkschaftsdelegation tätig? Dann stellen Sie Trillium gemeinsam mit dem Jahresbericht über die Beschäftigungssituation in Ihrem Unternehmen zur Verfügung.