Bestimmte Funktionalitäten sind leider nicht verfügbar, da Ihr Browser das Javascript nicht berücksichtigt.
Zum Inhalt dieser Seite

Öffentliche Mandatare

Alle privaten und öffentlichen Einrichtungen, in denen mindestens eine Person ein öffentliches Mandat ausübt, für das eine Vergütung gezahlt oder vorgesehen ist, müssen:

  • sich innerhalb von 3 Monaten ab dem Zeitpunkt, seitdem sie dem Gesetz vom 13. Juli 2005 unterliegen, beim LISIV eintragen lassen (einmalige Eintragung);
  • einmal pro Jahr – jeweils vor dem 1. Juli – eine Meldung übermitteln.

Eintragung und Meldung über PMP-Online

Sowohl die erstmalige Eintragung als auch die jährliche Meldung werden über den Onlinedienst PMP-Online erledigt (siehe Schaltfläche auf dieser Seite). Sie können auch von einem Dienstleister oder einem bevollmächtigten Sozialsekretariat übernommen werden.

In ihren Meldungen führen diese privaten und öffentlichen Einrichtungen alle öffentlichen Mandatsträger/innen auf, die im Jahr vor der Meldung bei ihnen tätig waren.

Die Meldepflicht gilt auch dann, wenn diese Mandatsträger/innen:

  • im betreffenden Jahr keine Vergütung erhalten haben;
  • eine Vergütung unterhalb der Freigrenze von 310,- Euro erhalten haben.

Fällige Beiträge

Auf die Vergütung, die im Jahr vor der Meldung gezahlt wurden, fallen Beiträge an. Die Höhe der Beiträge entspricht einem prozentualen Anteil der ausgezahlten Brutto-Vergütung, wobei nur Beträge oberhalb der Freigrenze von 310 Euro (pro Mandatsträger/in) in die Berechnung einbezogen werden. Der anzuwendende Prozentsatz ist gesetzlich festgelegt.

Über die Höhe der jährlichen Beiträge und die Zahlungsmodalitäten werden Sie elektronisch benachrichtigt, nachdem Sie Ihre Meldung eingereicht haben. Hier können Sie zudem eine Meldebestätigung und die dazugehörige Zahlungsaufforderung ausdrucken.

Die Zahlung muss in der Regel vor dem 1. Juli jeden Jahres geleistet werden. Als Zahlungsdatum gilt der Tag, an dem die Zahlung auf dem LISIV-Konto BE11 6790 0007 2748 eingeht.

Um weitere Einzelheiten zu den Bestimmungen über öffentliche Mandate zu erfahren,

So erhalten Sie Zugang zu PMP-Online

Falls Ihr Unternehmen noch keinen Zugang zu den gesicherten Onlinediensten hat, müssen Sie es beim LSS als Arbeitgeber registrieren lassen. Um PMP-Online zu nutzen, müssen Sie:

  • sich mit Ihrem elektronischen Personalausweis (eID) anmelden;
  • Benutzerrechte für den Onlinedienst erhalten haben (über den Zugangsverwalter Ihres Unternehmens).

Wenn Sie sich zum ersten Mal bei PMP-Online einloggen, werden Sie aufgefordert, sich beim LISVS zu registrieren. Wenn die Daten Ihrer Organisation im Onlinedienst angezeigt werden, war Ihre Registrierung beim LISVS erfolgreich.