Bestimmte Funktionalitäten sind leider nicht verfügbar, da Ihr Browser das Javascript nicht berücksichtigt.

Öffentliche Mandatare

Alle privaten und öffentlichen Einrichtungen, in denen mindestens eine Person ein öffentliches Mandat ausübt, das entlohnt wird oder werden könnte:

  • müssen sich beim LISVS eintragen innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt der Beitragspflicht kraft des Gesetzes vom 13 Juli 2005. Die Eintragung ist einmalig.
  • Sie müssen auch vor dem 1. Juli jedes Jahres eine Erklärung abgeben

Jetzt kann auch ein durch Ihre Einrichtung bevollmächtigter Dienstleister oder bevollmächtigtes Sozialsekretariat die Eintragung und Erklärung eingeben.:

Für mehr Infos, Über die Öffentliche Mandatare.

Sowohl die Eintragung und als auch die Erklärung erfolgen elektronisch. PMP-online ist eine geschützte Anwendung. Falls Ihr Unternehmen noch keinen Zugriff auf die gesicherten Onlinediensten hat, müssen Sie es erst als Arbeitgeber beim LSS registrieren.