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Abfrage Rechnungen Arbeitgeber

Über den Onlinedienst Abfrage Rechnungen Arbeitgeber können anerkannte Sozialsekretariate die Rechnungen des LSS für bei ihnen angeschlossene Arbeitgeber abfragen. Außerdem können Arbeitgeber die an ihr eigenes Unternehmen gerichteten Rechnungen des LSS einsehen.

Der Onlinedienst erlaubt Ihnen die Einsicht in:

  • Beware-Änderungsmeldungen,
  • Rückstellungsschreiben,
  • Zahlungserinnerungen und
  • Dokumente zu gütlich vereinbarten Tilgungsplänen.

Sozialdienstleister können über den Onlinedienst Abfrage Rechnungen Arbeitgeber die folgenden Dokumente für ihre Kunden einsehen:

  • Beware-Änderungsmeldungen und
  • Rückstellungsschreiben.

Wie suchen Sie nach Dokumenten?

Sie können Rechnungen anhand verschiedener Kriterien suchen, wie etwa nach dem Ausstellungsdatum oder der Rechnungshöhe. Die Treffer werden in einer Liste angezeigt. Alle Dokumente können im PDF- oder XML-Format abgerufen werden.

Dokumentation

Alle technischen Fachinformationen (Glossare, Schaubilder, strukturierte Anhänge…) haben wir für Sie in der TechLib zusammengestellt.