Seit dem 10. August 2020 können Sie einen Identifikationsnachweis eines anderen
EU-Lands nutzen, um sich bei den Onlinediensten der belgischen sozialen Sicherheit anzumelden
und dort Vorgänge durchzuführen.
Neuer Identifikationsnachweis
Von nun an ist es möglich, um sich bei den Onlinediensten der belgischen sozialen Sicherheit mit
einem neuen Identifikationsnachweis anzumelden: eIDAS. Damit wird es möglich, sich mit einem
Identifikationsnachweis eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
anzumelden.
Achtung! Der genutzte Identifikationsnachweis muss allerdings durch die eIDAS
anerkannt sein.
eIDAS (Electronic Identification And Trust Services) wurde durch die Europäische
Verordnung (EU) 910/2014 ins Lebens gerufen, um grenzüberschreitende digitale Transaktionen
zwischen Bürgern der Europäischen Union zu vereinfachen.
Sie möchten mehr dazu erfahren?
Mehr dazu erfahren Sie in den Häufig
gestellten Fragen auf der Website des FÖD Politik und Unterstützung
.