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My Handicap

Einen Antrag stellen

Über My Handicap können Sie durch Einloggen mit Ihrem eigenen elektronischen Personalausweis (eID) und Ihrem PIN-Code einen Antrag stellen für Bürger. Sie können einen Antrag stellen über die Karteikarte “Meine Akte”.

Sie erhalten sofort einen Überblick über die Produkte (Beihilfen oder Maßnahmen), die Sie beantragen können. Wenn Sie ein Produkt anklicken, öffnet sich ein Antragsformular. Wichtig ist, dass sie in diesem Formular möglichst viele konkrete Beispiele für die Auswirkung der Behinderung der Person auf ihr tägliches Leben geben. Bitte füllen Sie also alle Felder aus.

Geben Sie unbedingt auch den Namen des Sie behandelnden Arztes an. Die GD Personen mit Behinderung fordert die medizinishen Daten vom behandelnden Arzt an, der im Fragebogen genannt wird.

Der Antrag wird elektronisch an die Generaldirektion für Menschen mit Behinderungen übermittelt. Wer einen Antrag registriert, enthält online eine Empfangsbestätigung mit einer Aktennummer. Diese Nummer Können Sie für die weitere Kommunikation mit der GD Personen mit Behinderung verwenden.

Achtung:

Möchten Sie neben einer Beihilfe oder Anerkennung Ihrer Behinderung auch ein anderes Produkt (z. B. eine Parkkarte) beantragen, so füllen Sie bitte zuerst den Antrag auf Beihilfe oder Anerkennung aus. Dieses Formular enthält alle Informationen, die Sie für Ihren Antrag auf ein anderes Produkt benötigen. Nach dem Absenden dieses Formulars stehen diese ausgefüllten Daten auch dem weniger umfangreichen Antrag (z. B. Parkkarte) zur Verfügung. Somit brauchen Sie kein zweites Formular auszufüllen: Klicken Sie einfach auf den Link des anderen Produkts.

Gehen Sie in umgekehrter Reihenfolge vor, so müssen Sie zwei Formulare ausfüllen, da wir mehr Informationen brauchen, um den Antrag auf Beihilfe bearbeiten zu können.

Wie?

My Handicap ist ein gesicherter Onlinedient. Um sich anzumelden, müssen Sie im Besitz eines elektronischen Personalausweises (eID) sowie eines Kartenlesers sein. Bestimmte Mitarbeiter der Gemeindeverwaltungen, der ÖSHZ und der Krankenkassen können mit ihren eigenen eID Anträge für eine Person mit Behinderung einreichen. Zugang können Sie beim Sicherheitsberater der Gemeinde, des ÖSHZ oder der Krankenkasse wo Sie arbeiten, beantragen. Wer früher Zugang zu Handiweb hatte, hat fortan auch Zugang zur neuen Version von My Handicap.

Dürfen Sie sich nicht mit Ihrer eigenen eID-Karte anmelden, so können Sie den Antrag mit der eID und dem PIN-Code des Bürgers weiterverfolgen. Es ist nicht möglich, sich mit einem anderen digitalen Schlüssel anzumelden.

Akte Personen mit Behinderung abrufen

Ab sofort erfolgt auch der Abruf der Akte über My Handicap.

Welche Informationen?

My Handicap beantwortet u.a. folgende Fragen:

  • Welche Produkte wurden der Person schon gewährt?
  • Was kann die Person auf einfache Frage bekommen, weil sie bereits Anrecht darauf hat (z.B. Anerkennungsbescheinigung oder Bescheinigung über den Anspruch auf Beihilfe)?
  • Was kann die Person (noch) bekommen, wenn sie einen Antrag einreicht und die Bedingungen erfüllt?
  • Welche Anträge sind noch in Bearbeitung?
  • Worauf hatte die Person früher Anrecht?
  • Welche Anträge sind früher abgelehnt worden?
  • Welche Entscheidungen sind neu überprüft worden?
  • Welche zuvor geöffneten Anträge sind noch nicht vollständig ausgefüllt und eingereicht worden?

Änderungen melden

In My Handicap können Sie die Daten der Person mit Behinderung einsehen und ändern.

Von nun an können Sie folgende Änderungen selbst vornehmen:

  • Kontaktdaten
  • Domizil- oder Wohnsitzadresse
  • Aufenthalt in einer Einrichtung melden
  • Kontonummer
  • Betreuer/ Kontaktperson, die Ihnen bei der Antragstellung hilft
  • Bevorzugte Sprache

Dazu brauchen Sie also kein Kontaktformular mehr über die Website zu versenden oder anzurufen.

Außerdem können Sie in der Akte sofort feststellen, dass die Änderung registriert wurde.

In diesem Fenster können Sie auch um Aufschub für die Übermittlung von Informationen zur Vervollständigung des Antrags bitten.

Einen Leitfaden (auf Französisch) Neues Fenster finden Sie auf der Webseite der Generaldirektion Personen mit Behinderung.