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Notfallverfahren

Der elektronische Versand kann durch Störungen unterbrochen werden.

Bei einer kurzen Unterbrechung kann der Gemeindebeamte die Daten bei einem erneuten Versuch eingeben.

Bei einer erheblichen Störung muss der Gemeindebeamte den Antrag über das Antragsformular Pension .pdf - Neues Fenster einreichen.

Wir empfehlen, das Dokument mehrfach auszudrucken, so dass Sie bei EDV-Problemen über einen kleinen Vorrat verfügen.

Das Dokument muss die gleichen Angaben wie der elektronische Antrag beinhalten und außerdem das Datum und das Gemeindesiegel tragen. Dem Antragsteller ist eine Kopie zu überreichen, und eine weitere Kopie wird der Gemeinde zu Archivzwecken übergeben.

Die Gemeinde muss den(die) Antrag(Anträge) innerhalb von drei Werktagen dem Zentralsitz den Föderalen Pensionsdienst übermitteln. Alle Anträge sind auf dem Begleitdokument anzugeben, das für den "Papierantrag" verwendet wird. Dieses Begleitdokument wird in 2 Ausfertigungen versandt. Ein Exemplar wird an die Gemeinde als Empfangsbescheinigung zurückgesandt.