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Abfrage des Nationalregisters extra

Die Zentrale Datenbank der sozialen Sicherheit stellt die Daten des Nationalregisters allen natürlichen Personen zur Verfügung, die in den folgenden Registern eingetragen sind:

  • den Bevölkerungsregistern oder Fremdenregistern, die in den Gemeinden geführt werden; jede natürliche Person, die in Belgien wohnt, muss in einem dieser Register bei der Gemeinde ihres Hauptwohnorts eingetragen sein;
  • den Registern, die von den Mitgliedern der diplomatischen Missionen und konsularischen Vertretungen im Ausland geführt werden.

Im Nationalregister können die wichtigsten gesetzlichen Identifikationsangaben abgefragt werden, soweit eine Akte in das Referenzverzeichnis aufgenommen wurde. Es sind drei Arten von Abfragen möglich:

  • Abfrage anhand der Nationalregisternummer;
  • alphabetische Abfrage anhand des Namens und des Geburtsdatums;
  • Abfrage anhand einer Adresse.