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Elektronisches Protokoll (ePV)

Der Onlinedienst ePV ist für die Redaktion von Pro Justitia im Bereich des Sozialrechts bestimmt. In den kommenden Jahren werden weitere Sektoren hinzukommen.

Die Sozialinspektoren (aber auch die anderen Beamten, die mit der Überwachung der Sozialgesetzgebung beauftragt sind) dürfen dieses Programm benutzen.

Mit diesem Onlinedienst können Sie:

  • unterschriebene Pro Justitia verfassen und hochladen;
  • unterschriebene Pro Justitia der eigenen Institution suchen und aufrufen;
  • Empfangsbestätigungen von Pro Justitia, die an den/die Zuwiderhandelnen gesendet wurden, hochladen;
  • Referenzdaten verwalten;
  • die Kennzeichnung der Inspektoren verwalten.

Der Onlinedienst wurde vollständig überarbeitet. Die alte Version ist jedoch weiterhin zugänglich, insbesondere für Mitglieder des FÖD Justiz.