Elektronisches Protokoll (ePV)
Der Onlinedienst ePV ist für die Redaktion von Pro Justitia im Bereich des Sozialrechts bestimmt. In Zukunft werden weitere Sektoren hinzukommen.
Die Sozialinspektoren (aber auch die anderen Beamten, die mit der Überwachung der Sozialgesetzgebung beauftragt sind) dürfen diesen Onlinedienst benutzen.
Mit diesem Onlinedienst können Sie:
- unterschriebene Pro Justitia verfassen und hochladen;
- unterschriebene Pro Justitia der eigenen Institution suchen und aufrufen;
- Empfangsbestätigungen von Pro Justitia, die an den/die Zuwiderhandelnden gesendet wurden, hochladen;
- Referenzdaten verwalten;
- die Kennzeichnung der Inspektoren verwalten.
Der Onlinedienst wurde in der Version 2.0 vollständig überarbeitet. Die alte Version ist weiterhin zugänglich, allerdings nur für Mitglieder der Staatsanwaltschaft (Anwendung eConsult).